• Hallo liebes Forum,

    zuerst wünsche ich allen im Forum einen schönen Nikolaustag.
    Doch nun zur Kodierung.
    Ich habe hier einen Fall, der von Seiten der Krankenkasse überprüft werden soll.
    Eine 55 jährige Patientin stellt sich mit massiver Nausea/Emesis und abdominellen Schmerzen stationär vor. Zuvor über 2 Tage Grünkohl gegessen!
    Anamnestisch bekannt ist ein Z.n. Adhäsiolyse infolge Strangulationsileus sowie Z.n. Darmperforation bei Hysterektomie mit pass. Anus praeter.
    Im Röntgen abdomen das Bild eines Subilleus sowie auch in der Abdomensonografie.
    Die Chirurgen bestätigen und empfehlen \"hohen Enlauf\" und Kostaufbau.
    Nach abführende Maßnahmen und Kostaufbau mit bellastoffarme Kost, langsame Besserung der Beschwerden.
    Die Nausea/Emesis wurde mit Paspertin intravenös therapiert.
    Weiterhin wurde bezüglich der Kostumstellung eine Diätberatung durchgeführt.
    Wie würden Sie kodieren?

    K56.7 ? R63.3 ? R11? Z87.1?

    Danke im Voraus.


    Mit freundlichen Grüßen


    ochpowi

  • Hallo Ochpowi!
    Da wurde ja allerhand therapiert! Also, die Voraussetzungen für die Codierung eines \"echten\" Ileus/Subileus sind hier einmal wirklich erfüllt: Bei einem vollständigem Ileus sollte noch eine Magensonde gelegt worden sein. Ansonsten spricht hier nichts gegen die Codierung einer K56.7 als HD. Häufig gemachter Fehler: viele Programme spucken bei einer normalen Obstipation (\"Koprostase\") einen eigentlichen Ileus-Code aus, der dann insgesamt in eine Ileus-DRG führt. Das ist ärgerlich, weil (hoffentlich) nicht beabsichtigt und führt regelmäßig zu Problemen mit dem MDK, hier gilt: nur die K59.0 ist eine normale Obstipation. Auch ein röntgenologischer Subileus, der nur und allein mit abführenden Maßnahmen therapiert wurde, ist letztendlich eine Obstipation. Viel Erfolg!
    Gruß aus Rüsselsheim.

    Dr. Lars Nagel
    Leiter Medizincontrolling
    Kreiskliniken Darmstadt-Dieburg
    [Groß-Umstadt | Seeheim-Jugenheim]

  • Hallo,

    auch ich halte hier einen Ileus für kodierbar. M.E. liegt in dem geschilderten Fall mehr als \"nur\" eine Obstipation vor.

    Die R11 (Übelkeit und Erbrechen) ist aber in dem Ileus bereits enthalten und somit nicht getrennt kodierbar.

    Die anderen beiden ND sollten unstrittig sein.

    Einen schönen Tag, J. Helling

  • Hallo liebes Forum,

    ich möchte dieses Thema erneut aufgreifen, da ich nun nach drei Jahren das Ergebnis der Folgebegutachtung erhalten habe ( 2005er Fall)

    Der Subileus wurde als Hauptdiagnose anerkannt!
    Ebenso wurde bezüglich der Kostumstellung eine Diätberatung durchgeführt, die ich mit der R63.3 kodiert habe.
    Der Gutachter ist der Meinung, dass ein Ernährungsproblem oder eine unsachgemäße Ernährung nicht vorliegt. Der Argumentation das allein eine Ernährungsberatung die Kodierung rechtfertigt, kann nicht gefolgt werden. Eine Ernährungsberatung gehört zur Sorgfaltspflicht bei der Behandlung der Grunderkrankung. Die Erkrankung ist mit der Hauptdiagnose ausreichend abgebildet.

    Ich neige dazu dem Gutachten zuzustimmen. Wie sehen es die Mitstreiter im Forum. Weitläufigere Meinungen würden mich sehr interessieren. Danke im Voraus.

    Mit freundlichen Grüßen

    ochpowi

  • Hallo ochpowi,

    meiner Ansicht nach ist die genannte ND R 63.3 bei Ernährungsberatung nicht abzubilden. Ernährungsberatung ist unter dem Kode Z 71 zu finden. Vergleichen Sie hierzu auch die SEG 111.

    Mit freundlichen Grüßen

    Einsparungsprinz

  • Hallo Einsparungsprinz,

    Zur Z71 = Personen, die das Gesundheitswesen zum Zwecke anderer Beratung oder ärztlicher Konsultation in Anspruch nehmen, anderenorts nicht klassifiziert. Auch die Ernährungsberatung und Überwachung sind hier als Inklusivum mit eingeschlossen. Jedoch sollte hier so spezifisch wie möglich kodiert werden. Es erfolgte eine Ernährungsberatung bei unsachgemäßer Ernährung; bei wiederkehrenden Subileuszuständen.

    Gruß

    ochopwi

  • Hallo ochpowi,

    hatten Sie schon Zeit die Kodierempfehlung des MDK SEG 111 durchzuarbeiten? Der dort beschriebenen Sachverhalt trifft zwar nicht exakt den \"Nagel auf den Kopf\", jedoch halte ich insbesondere den letzten Absatz für hilfreich. Es muss demnach ein organisches Ernährungsproblem vorliegen um die ND R63.3 abbilden zu können. Es handelt sich jedoch wie gesagt nur um eine \"Kodierempfehlung\"...

    Mit freundlichen Grüßen

    Einsparungsprinz

  • ….es muss demnach ein organisches Ernährungsproblem vorliegen um die ND R63.3 abbilden zu können. Im beschriebenen Fall ist anmnestisch ein Z.n. Adhäsiolyse infolge Strangulationsileus sowie Z.n. Darmperforation bei Hysterektomie mit pass. Anus praeter bekannt. Kann man diesen Zustand nicht als organisches Ernährungsproblem ansehen, vor allem bei rez. Subileuszuständen?


    Gruß

    ochpowi

  • Hallo ochpowi,

    zu dieser Frage muss ich als Nicht-Mediziner leider passen. Ich wünsche Ihnen noch einen schönen Tag.

    Mit freundlichen Grüßen

    Einsparungsprinz

  • Hallo ochpowi,

    Zitat


    Original von ochpowi:
    …Kann man diesen Zustand nicht als organisches Ernährungsproblem ansehen, vor allem bei rez. Subileuszuständen?


    Auf jeden Fall! In Kürze beginnt wieder die Hochsaison des Spargels mit diversen Fällen von \"Faserileus\", auch gerne gesehen nach exzessivem Genuss von Orangen etc. Alle Patienten mit Vorgeschichten ähnlich der Ihrer Patientin haben potentiell ein \"organisches Ernährungsproblem\".


    MfG

    Mit freundlichen Grüßen

    Dr. med. Roland Balling

    Chirurg
    Medizincontroller
    "Ärztliches Qualitätsmanagement"
    Chirurgische Klinik, 82229 Seefeld

  • Hallo Herr Balling,

    danke für Ihr Statement. Ich würde mich sehr freuen noch weitere Argumente für / gegen die Kodierung der R63.3 zu bekommen.

    Gruß

    ochpowi