DRG-Datensatz zum 01.08 ???

  • Sehr geehrtes Forum,

    ich bin in unserem Klinikum für die Datenübermittlung zum 01.08.2002 zuständing. Folgende Frage zu der Übermittlung ist bei mir noch offen.

    Die Übermittlung soll an eine DRG-Datenstelle erfolgen. Kann mir bitte jemand sagen, wo diese Datenstelle sich befindet?

    MfG
    Michael Raum
    :O

  • Hallo Herr Raum,
    nicht nur die Frage der Übermittlung ist noch offen. Die DKG hat auch noch keine abschließende Spezifikation vorgelegt. (siehe http://www.dkgev.de/1_edv/edv-2002_008.htm)

    Zur Datenannahmestelle sagt die DKG am 11.07.02 an gleicher Stelle: "... wird sich in der nächsten Woche klären ..."

    Auch wir warten auf die Datensatzspezifikation (da wir unsere Kunden mit einem Export-Tool unterstützen) und wüssten gern wohin mit den Daten.

    Grüße von der Waterkant
    Ulrich Schmidt
    Produktmanager

    [arial]
    Mit freundlichen Grüßen
    von der Waterkant[/arial]

    [verdana][c=blue]Ulrich Schmidt[/c][/verdana]

  • Sehr geehrter Herr Raum,
    liebe DRGler,

    im Gegensatz zu dem Statement von Herrn Wenke von 3M ist noch unserer Information die Datenannahmestelle noch nicht benannt. Diese Info der DKG zu dem Thema ist, dass das Abgabedatum nicht gehalten werden kann.

    Wir haben für die Datenübermittlung nach § 21 auch noch offene Fragen zum Thema "Ausbildungsstätten":
    a) Wie geht man bei der Zahl der Ausbildenen (hauptamtl. Lehrpersonal) mit den Honorardozenten um? Sind diese Kosten für Honorare damit auch Personalkosten?
    b) Es stellt sich grundsätzlich die Frage, auf welcher Basis ich die Kostendaten (z. B. die Istkosten aus 2001) angeben muss.
    c) Muß man die Kostenangaben nachweisen können (z. B. aus dem Jahresabschluss)?

    Danke für die Antworten!

    Grüße aus HH,
    J. Bussmann
    --
    Dipl. Kfm. Jens Bussmann
    Diakonie Krankenhaus Alten Eichen
    Controlling

  • Zitat


    Original von Bussmann:
    im Gegensatz zu dem Statement von Herrn Wenke von 3M ist noch unserer Information die Datenannahmestelle noch nicht benannt.

    Sehr geehrter Herr Bussmann,

    ich schätze, Herr Wenke wird schon wissen, was er schreibt, s. a.
    http://www.klinikmarkt.com/newswriter/art…8.txt&showtopic

    Dieser Artikel bezieht sich zwar offenbar doch eher auf die Erstkalkulationsdaten, aber vielleicht nehmen sie die §21-Daten ja auch an.

    --
    Mit freundlichen Grüßen

    Dr. Bernhard Scholz
    DRG-Beauftragter
    Kliniken des Landkreises Freyung-Grafenau gGmbH

    [center] Bernhard Scholz [/center]

    • Offizieller Beitrag

    Hallo Dr. Scholz,
    Sie schrieben u.a.:


    Aber eben nur Vielleicht, wie Sie richtig schreiben. Und dieses "vielleicht" unterliegt zukünftig womöglich der Macht des Faktischen, bisher aber hochoffiziell noch nicht. S. dazu auch:
    <zitat>
    Eine automatische Weitergabe der Daten an die
    Firma 3M Medica ist mit einer Datenlieferung an msg systems nicht verbunden - der Weitergabe der Daten an die Firma 3M Medica müssen die datenliefernden Krankenhäuser in einem gesonderten Schreiben an InEK zustimmen. Die Qualität der Kalkulationsergebnisse für das Optionsmodell hängt auch von der Datenmenge ab, die der Firma 3M Medica für die Auswertung zur Verfügung gestellt wird. Die DKG-Geschäftsstelle geht im Übrigen davon aus, dass der Vertrag mit der Firma 3M Medica unter Datenschutzgesichtspunkten den Regelungen
    des Vertrages zwischen den an der Kalkulation teilnehmenden Krankenhäusern und der InEK gGmbH entspricht. Das BMG hat zugesichert, dass ein Missbrauch der Kalkulationsdaten ausgeschlossen wird und die Daten nach Beendigung des Auftrages entsprechend an die Datenstelle zurückgegeben werden oder gelöscht werden.</zitat>
    Insofern sei es mir gestattet, Ihren Beitrag

    Zitat


    ...ich schätze, Herr Wenke wird schon wissen, was er schreibt...


    auch so zu interpretieren:
    Herr Wenke (3M) weiss z. Zt. vielleicht mehr als wir darüber. Mir - und Ihnen vermutlich auch - liegt jedenfalls keine Aufforderung vor, die Daten an die von Herrn Wenke genannte Adresse zu übersenden (ich gebe zu, es könnte an unserer Hauspost liegen ;) ). Der VKD spricht Empfehlungen ohne jedwede gesetzliche Relevanz aus, die allerdings in Betracht zu ziehen sind. Wem liegt diese Aufforderung denn bereits vor ? Vielleicht kriegen wir so Klarheit über mein Hinterwald-Dasein.

    Schöne Grüsse
    B. Sommerhäuser