Chemotherapie nicht durchgeführt

  • Sehr geehrtes Forum,

    es ist Winterzeit und die Erkältungswelle schwappt über.
    Demzufolge habe ich leider gleich mehrere Fälle wo ich Ihre Hilfe in Anspruch nehmen muß.
    Diverse Patienten wurden planmäßig zur stationären Durchführung einer Chemotherapie aufgenommen. Da die Patienten leider unter einem grippalen Infekt litten, wurden sie am selben Tag wieder entlassen, die Chemotherapie wurde natürlich nicht durchgeführt.
    Wie kann ich diese Fällle kodieren? Wird hier ähnlich vorgegangen wie z. B. bei abgesagten Op`s (Hauptdiagnose das Ca und dann die Z53 als ND)?
    Ich hoffe es kann mir jemand weiter helfen!! :hasi:

    Viele Grüsse aus Hannover

    Simone F
    :sonne:

  • Hallo Simone F,
    Sie haben richtig kodiert. Allerdings habe ich Zweifel, dass Sie hier irgendetwas abrechnen können. Sie haben ja bei Aufnahme festgestellt, dass der Patient im Augenblick nicht behandelt werden kann und ihn wieder heimgeschickt. Allenfalls wäre hier eine vorstationäre Leistung abrechenbar. Die KK wird wohl den Fall nachfragen.
    Gruß

    Dr.Gerhard Fischer
    Medizincontroller/Frauenarzt

  • Hallo Dr. Fischer,

    vielen Dank für Ihre Bemühung!!
    Ja, das haben wir uns auch gedacht und den Fall in ambulant umgeändert. Prästationär wäre aufgrund der Zeitspanne (> 5 Tage)bis zur nächsten geplanten Chemo nicht möglich gewesen.

    Ich wünsche noch ein wunderschönes Adventswochenende!!!

    Viele Grüsse aus Hannover

    Simone F
    :sonne:

  • Hallo Simone F,
    warum nicht vorstationär abgebrochen abrechnen? Wie können sie ambulant abrechnen? Haben sie einen Vertrag nach § 116b oder eine Ermächtigung des Chefarztes für Chemotherapie?
    Gruß

    Dr.Gerhard Fischer
    Medizincontroller/Frauenarzt

  • Guten Morgen,

    ich habe wieder einen Fall, in der die KK die Vergütung der vorstationären Behandlung ablehnt.

    Es sollte eine Chemotherapie stationär durchgeführt werden (mit Verordnung von Krankenhausbehandlung vom Vertragsarzt). Die Untersuchung ergab, dass die Chemo aufgrund von schlechten Blutwerten (Leukopenie) nicht durchgeführt werden konnte. Deshalb haben wir den Aufenthalt vorstationär abgerechnet.

    Die vorstationäre Abrechnung will die KK nicht bezahlen, da zwei Wochen später die stationäre Aufnahme zur Chemo erfolgte und mit einer Fallpauschale abgerechnet wurde. Die KK argumentiert, dass die vorstationäre Behandlung mit der Fallpauschale nach § 8 Abs. 2 S. 3 KHEntgG nicht gesondert abgerechnet werden kann.

    Könnte man die Voruntersuchungen auch ambulant abrechnen? Denn wir haben ja eine Diagnostik (Anamnese und Labor) durchgeführt. Gibt es da Erfahrungen?

    Viele Grüße