Guten Abend,
ein Diskussionsthema tauchte bei uns auf:
Wenn ein Pat. in ein anderes Krankenhaus verlegt wird und es zu einer Rückverlegung kommt, ist der Fall zu einem einzigen Fall zusammenzuführen. Wenn der Pat. dann noch vor Ablauf der mittleren Verweildauer dieses Falles entlassen wird, fallen dann Verlegungsabschläge an, da er ja verlegt wurde, oder nicht, da es ja ein in sich abgeschlossener Fall ist und der Pat. regulär entlassen wurde?
MR