Hallo liebes Forum,
wir haben bei uns ein Problem mit der Bildung einer Wiederkehrerkette.
Es sind drei Fälle, die aufgrund verschiedener Kriterien zusammengefasst werden müssten.
Erster und zweiter Fall: Zusammenführung wegen gleicher Basis-DRG und Wiederaufnahme innerhalb OGVD ab Aufnahme des ersten Falles.
Dritter Fall: gleiche MDC innerhalb von 30 Tagen nach Aufnahme des ersten Falles [c=red](aber nicht innerhalb OGVD!)[/code], erster Fall (und auch zweiter) aus Partition M, letzter Fall aus Partition O.
In unserer Software können wir die drei Fälle NICHT zusammenführen, nur 2 der 3 Fälle lassen sich in jeder Konstellation zusammenführen.
Bei allen drei Fällen kommt eine Fehlermeldung (\"..genügen nicht den Regeln der Abrechnungsbestimmung 2005: Aufnahmedatum liegt nicht in der Prüffrist §2 Abs.1 oder Abs.3 OGVD).
Die Servicemitarbeiter unserer Software meinen dazu:
\"Die beiden ersten Fälle werden aufgrund der gleichen Basis-DRG zusammengeführt, dort gilt als Prüfdauer die OGVD. Aus dieser fällt Fall 3 raus.
Wir sind der Meinung, das die Fälle einer Kette immer mit der Prüffrist der beiden ersten Fälle zu prüfen ist, somit gilt NICHT die Prüffrist der Partitionsabfolge.
Daher lehnen wir eine Zusammenführung ab.\"
Auf diese drängt aber die KK.
Wer hat Recht?
Wir haben im Gesetz keine eindeutige Lösung gefunden.
Mit freundlichen Grüßen
AWGeV
:sterne: