Hallo Forum,
bei mir treffen jetzt gehäuft Kassenanfragen ein, wo durch den MDK geprüft werden soll, ob eine beidseitige Varizenoperation, die wir in zwei Aufenhalten mit Abstand von ca. 2 Monaten durchgeführt haben, in einem Aufenthalt hätte erbracht werden können. Unter die normalen Wiederaufnahmen fallen diese Fälle nicht. In einem Fall hat der MDK bereits entschieden, dass die Operationen in einem Aufenthalt hätte durchgeführt werden können. Gibt es eine gesetzliche Grundlage für diese Prüfung?
Hat jemand eine Idee für eine Argumentationshilfe gegenüber der Kasse? Ich stehe da irgendwie auf dem Schlauch. Wenn man das weiterdenkt - müssen wir denn demnächst dem \"steinreichen\" Patienten, der zur Fuß-OP kommt auch die Gallenblase herausnehmen, dass kann man auch in einem Aufenthalt!
Vielen Dank
A.Bauer