:rotwerd: Bin absoluter Neuling und hätte da mal eine Frage. Wir haben in unserem Haus einen Pflege-Erhebungsbogen für relevante Nebendiagnosen. Bei K59.0 ( Obstipation ) wird angegeben, das sie über drei Tage bestand haben muss, um sie kodieren zu können. Habe aber von Kollegen gehört, das ein Ressourcenverbrauch größer null schon zum kodieren führt, sprich einmal nachweisslich Abführmittel reicht. Stimmt dass?
Obstipation - länger als drei Tage?
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Hallo Marathon,
als Neuling will ich sie zunächst einmal höflich auf die Umgangsformen hier im Forum aufmerksam machen, die eine Anrede und eine wie auch immer geartete Dankesformel üblicherweise beinhalten. :d_zwinker:
Ansonsten kann ich Ihre Frage mit einem eindeutigen ja beantworten. Die DKR verlangen einen wie auch immer gearteten diagnostischen, therapeutischen oder pflegerischen Aufwand. Wenn Sie eine Obstipation dokumentiert durch abführende Maßnahmen behandelt haben und diese Behandlung nicht regelhaft zur Therapie der Hauptdiagnose dazugehört, müssen Sie die K59.0 als Nebendiagnose kodieren!
Aus dem grauen Ostwestfalen
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:sterne:
Hallo Herr Staender,kommt nie wieder vor, denn eigentlich wurde ich gut erzogen.
Vielen Dank für die schnelle Antwort.Grüsse vom trüben Niederrhein
Marathon86