Anästhesie als Zusatzcode

  • Liebes Forum,

    wir geben bei einer Colo/Gastro gerne Propofol oder Ähnliches i.v.
    Die postoperative Überwachung ist in einem extra Überwachungsbogen mit angeheftetn o2-Sättgungsprotokoll belegt.
    Auf diesem Bogen ist Platz für RR,Puls Uhrzeit u.s.w. Aber dort ist nichts eingetragen.Alleine das Sättigungsprotokoll belegt den Aufwand.

    Was sagt der MDK
    Viele Grüße

  • Hallo DarthCoder,

    bin zwar nicht der MDK, aber unter Berücksichtigung der DKR

    Zitat

    Die Kodierung der Allgemeinanästhesie mit einem Kode aus 8-90 sollte sich auf Ausnahmesituationen beschränken. Dies gilt beispielsweise dann, wenn Schockpatienten, Kleinkinder oder nicht kooperative Patienten eine Allgemeinanästhesie erhalten, damit eine diagnostische oder therapeutische Prozedur durchgeführt werden kann, die normalerweise ohne Allgemeinanästhesie erbracht wird.

    erscheint es mir zweifelhaft, ob es sich bei den von Ihnen geschilderten Fällen tatsächlich um Ausnahmefälle handelt. Die Propofol-Gabe scheint doch eher die Regel zu sein. Wenn also nicht wirklich gut dokumentiert ist, das der jeweils einzelne Patient die Endoskopie ohne die Sedierung/Anästhesie nicht mitgemacht hätte, dürfte die Anästhesie m. E. nicht kodiert werden!

    Aus dem grauen Ostwestfalen

    grüßt H. Staender :baby:
    Oberarzt Pädiatrie

  • Hallo Herr Staender, darth coder & Forum,

    ich denke man kann eine Endoskopie (oder ein TEE) durchaus auch ohne Propofol o.ä. machen (wobei ich selbst schon gern welches hätte). Ob die Ausnahmedefinition auf das einzelne Haus oder die Prozedur im Allgemeinen beschränkt ist, entzieht sich meiner Kenntnis.

    Ich frage mich nur, was bringt\'s die 8-900 mit zu codieren? Gibt es eine DRG bei der die Anästhesie wirklich Split-Kriterium ist? Wenn nicht wird sich der MDK kaum die Mühe machen.

    Schönen Abend&Grüße

  • Lieber Darth-Coder, lieber Herr Staender, lieber Cardiot,

    zu diesem Problem gab es schon mehrerer Threads hier.
    Zurecht wurde darauf hingewiesen, dass eine Gabe von Propofol keine Anästhesie ist, sondern lediglich eine Sedierung. Die 8-900 erfordert immer zwingend eine Überwachung durhch ärztliches anästhesiologisches Personal incl. ausführlichem Anästhesieprotokoll als Dokumentation.

    Ich warne allgemein davor, diesen oder ähnliche Codes inflationär bei allen Eingriffen in Sedierung zu benutzen. Wie der gerade erschienene InEK-Bericht wieder zeigt, lassen sich durch den (oft kodierregelwiedrigen) häufigen gebrauch von Prozedurenkodes schliesslich keine Kostensplits mehr erkennen, so dass dieser Schlüssel nicht mehr Erlösrelevant wird, und z.B. die erhöhten Kosten durch die Hinzuziehung eines Anästhesisten z.B. bei Kindern oder geistig behinderten Menschen werden nicht mehr bezahlt. Davon hat dann niemand etwas.

    Herr Cardiot, die 8-900 kann durchaus Erlösrelevant sein. Gruppieren sie mal folgendes Beispiel:

    HD: K92.2 GIT-Blutung
    ND: C18.7 Colon-Ca
    OPS: 1-650.1 Koloskopie

    bei mehr als 2 Belegungstagen

    und dann einmal ohne und einmal mit der 8-900 gruppieren.

    Nicht nur, dass sie mehr erlösen, sie bekommen auch ein gutes Argument für die stationäre Aufnahme, wenn die Kolsokopie nur in Vollnarkose möglich war (AEP-verfahren)

    Frohes Fest :i_geschenke:
    Stefan Stern

    Dr. Stefan Stern :sterne:
    Klinik für Anästhesiologie
    Klinikum der Universität München

  • Hallo Forum,

    Die Sedierung allein ist nicht ausschlaggebend. Wir haben Fälle, bei denen eine Dreifachmediaktion mit Propofol, Opiat, und Benzodiazepin vom MDK zurückgewiesen wird.
    Die Anästhesisten sollten sich einig sein, daß der Übergang zur Anästhesie im Sinne vom \"Narkose\" fließend ist.

    Die Anwesenheit eines Anästhesisten ist nicht zwingend. Bei der Anästhesie durch Nicht-Anästhesisten ist die Anwesenheit eines in der Intensivmedizin erfahrenen Arztes zur Sicherung der Vitalfunktionen entscheidend (Regelung der Berufsverbände mit der DGAI, auf der DGAI-Homepage zu finden). Der Umfang der Dokumentation ist nirgends definiert und sollte allenfalls im medikolegalen Interesse der Institution liegen.

    Die Sedierung mit Propofol allein sollte dei Kodeirung der 8-900 nicht rechtfertigen, soweit d´accord.

    Eine Dreifachkombiation mit einem extra dazu abgestellten Arzt dollte aber durchaus reichen.

    Gruß

    Merguet

  • Hallo Forum,
    die DGVS als Fachgesellschaft hat doch sicher eine Positino dazu ? Wenn ja, könnte jemand sie posten ?

    Grüße von der Ostsee.

    Dr. med. Christoph Bobrowski, M.Sc.