Liebes Forum,
nochmals eine Frage zur Anwendung der DKR D008b bei Entlassung nach Hause:
Folgender Fall:
Aufnahme wegen Dyspnoe. Diagnostik mittels Rö Thorax, CT, Labor, Knochenszinti, Bronchoskopie etc.
Bronchoskopie: Stenose, PEs wurden entnommen.
Histo: Bild einer chron. Bronchitis und Nekrosen, Epithelien mit dringenden v.a. nicht kleinzelliger Tumor.
Es erfolgte keine spezifische Therapie. Pat wurde primär nach Hause entlassen und ein späterer Aufnahmetermin in der Fachklinik vereinbart.
Argumentation seitens der Kasse: Da keine Behandlung erfolgte und die Entlassung nach Hause erfolgte ist das Symptom Hauptdiagnose (Dyspnoe) entsprechend der D008b.
Kann der Argumentation gefolgt werden oder kann zumindest die C79.7 (Neubildung unsicheren Verhaltens...) als HD dokumentiert werden. Der Tumor ist ja unstrittig.
Wahrscheinlich hat die KK recht. Hier trennt sich hier wieder Medizin und Ökonomie, oder ??
Vielen Dank
F.Holzwarth