FZL bei Phase B

  • Hallo, liebe Forumteilnehmer,
    trotz Dauerschneefall und verbreiteter Urlaubsstimmung nach den Festtagen hoffe ich auf Eure schnelle Hilfe bei meinem Problem: Mitunter werden Patienten nach z.B. Schlaganfall zur Frühreha gebracht. In der Regel handelt es sich bei diesen Einrichtungen um Rehakliniken, die nicht im Lamdes-Krankenhausplan als stationäre Einrichtungen nach §108/109 SGB V enthalten sind. Wir hatten jetzt so einen Patienten, der aber nach kurzem Aufenthalt in der Rehaklinik wegen einer transfusionspflichtigen Anämie wieder zu uns gebracht wurde. Nun fordert erstmals eine große KK von uns die FZL, da der zwischenzeitliche Reha-Aufenthalt in die Phase B fiele. Ist die FZL wirklich vorzunehmen? Ich dachte bisher immer, dass es sich ausnahmslos um stationäre Einrichtungen nach §108/109 SGB V handeln müsse, die insgesamt oder in Teilbereichen im Landeskrankenhausplan enthalten sind. Rehakliniken werden üblicherweise anders eingeordnet und sind meist nicht im Landeskrankenhausplan aufgeführt. Was hat es sich mit der Phase B und unserem Fall auf sich?
    Schon jetzt vielen Dank für Eure Mühe.
    Mit freundlichen Wintergrüßen
    Eure aclau

  • Hallo aclau,
    wie soll amn den die Fälle zusammenkegen? Der erste Fall landet doch in einer Schlaganfall DRG, der zeite Fall doch eher in einer Anämie-DRG. Nach FPV käme man dann bei der Frage \"Komplikation innerhalb der OGVD\" ja zu einem \"nein\" und damit zur Bildung eines neuen Falls. Die Reha hat damit nichts zu tun.
    Gruß

    Dr.Gerhard Fischer
    Medizincontroller/Frauenarzt

  • :d_niemals:
    Vielen Dank für die schnelle Antwort, aber so richtig wohl fühle ich mich noch nicht bei der Klärung meines Problems. Sind FZL/RV eigentlich nicht auf stationäre Einrichtungen §108/109 SGB V beschränkt, d.h. Krankenhäuser/ Fachkliniken etc.? Rehakliniken sind da doch nicht inbegriffen, oder? Müssen die Kliniken, auf die die DRG-Abrechnungsregeln anzuwenden sind, nicht in ihrer Ganzheit oder in Teilbereichen (z.B. eben Stationen mit §108/109 SGB V Charakter) im Krankenhausplan enthalten sein? So dachte ich zumindest bisher. Was tun, wenn die KK aber hartnäckig die RV aus der Reha Phase B ins erstbehandelnde KH fordert (wegen neuer Erkrankung)? Welche Argumente sind uns gegeben? Was heißt lt. Definition Phase B?
    Könnt Ihr mir weiter helfen? Sicher stelle ich mich nur zu duddelig an.
    Mit freundlichen Grüßen
    aclau

  • Hallo aclau!

    Ihre Frage wurde hier schon ein mal diskutiert.

    Zur Frage der Frühreha-Definition hilft Ihnen vielleicht das Schreiben vom BMGS weiter (s. Anlage).

    Viele Grüße und frohes Neues!

    P.S. Sie können in Ihren persönlichen Einstellungen Ihr Geschlecht korrigieren.

    P.P.S @ Herrn Fischer: können Sie mir sagen, ob derzeit an der Kampenwand die Talabfahrt möglich ist ?

    Dr. Peter Leonhardt
    Neurologe
    Arzt für Med. Informatik
    Med. Controlling


    I'd rather have a full bottle in front of me than a full frontal lobotomy