Hallo Forum,
ein Kostenträger will eine Notfall-OP, die grundsätzlich ambulant durchführbar ist ambulant abrechnen, weil der Patient postoperativ um 21:40 Uhr hätte entlassen werden können. Wir haben ihn aber nicht zu so später Stunde nach Hause schicken wollen. Reicht das aus, um einen Aufenthalt mit Übernachtung zu planen und den Fall stationär abzurechnen?
Danke für jede Antwort
Viele Grüße
H. Bürgstein
Brühl