70km Entfernung zum Krkh. - vorstationäre Abrechnung?

  • Liebes Forum,

    ich bin seit Anfang Januar 2006 als Medizincontroller tätig. :baby: Bin gelernter Urologe und habe jetzt gewechselt.
    Also, aller Anfang ist wohl recht schwer, daher freue ich mich hier über das Forum vielleicht Hilfe zu einigen Fragestellungen zu bekommen. :)

    Ich habe folgendes Problem:
    Ein Tumor-Pat. kommt zur Portanlage. Seine Anfahrtstrecke zum Krkh. beträgt 70km. Kasse/MDK akzeptiert die vollstat. Behandlung für 1 Tag + 1 Tag vorstätionär Abrechnung.
    Der Pat. lag allerdings 2 Tage vollstat. => Aufnahmetag, am folgeden Tag OP, am 1.p.o. Tag Entl.
    Kann man die 2 Tage vollstat. Beh. aufgrund der Entfernung rechtfertigen? Hat jemand Erfahrungen mit so einer Konstellation?
    Vielen Dank

    Wilhelm Lambertus

    Moin, moin!

    \"Ick bün al weer dor\" :b_wink:

  • Lieber Herr Kollege Lambertus,
    zunächst ein herzliches Willkommen im Forum und in der Zunft.
    Nun zu Ihrer Frage: die Prozedur 5-399.5 ist bei onkologischen Patienten mit der Kategorie 2 gekennzeichnet. Allein dies begründet keine stationäre Behandlung. Die Notwendigkeit der stationären Behandlung am Tag vor der OP wird von der Mehrzahl der KK bestritten, insofern würde ich das \"Angebot der KK\" annehmen.
    Ich wünsche Ihnen viel Freude bei der Arbeit und ein erfolgreiches Wirken.
    Gruß

    Dr.Gerhard Fischer
    Medizincontroller/Frauenarzt

  • Hallo Herr Kollege Dr. Fischer,

    vielen Dank für Ihre freundliche Begrüßung im, für mich neuen, Medizincontroller-Kollegenkreis.

    In dem o.g. Fall lagen weitere eindeutige AEP-Kriterien vor, so dass die stat. Behandlungsindikation für zumindest einen Tag sicher gegeben ist.

    Da der Pat. aber von weit außerhalb kam und eine vorstationäre risikoadäquate OP-Vorbereitung wegen deutlicher Verschlechterung des Pat. nicht durchgeführt wurde, haben wir ihn stationär aufgenommen. (Kein Notfall)
    Man hätte dem Pat. doch nicht einen vorstat. Termin und dann Aufnahmetermin zur OP mit der Konsequenz der zweimaligen Anreise vergeben können, oder?

    Wie sehen Sie das? Gibt es andere Meinungen?

    Vielen Dank

    Moin, moin!

    \"Ick bün al weer dor\" :b_wink:

  • Hallo Forum, hallo Herr Lambertus,

    da uns das gleiche Problem derzeit drückt, möchte ich die Frage erweitern:
    Es kommt relativ häufig vor, dass aufgrund des Patientenwunsches ganz gezielt Patienten aus dem weiterem Einzugsgebiet - bei gesicherter stationärer Indikation für den elektiven Eingriff - von weither anreisen.
    Einfach weil die Expertise des Operateurs gut ist.

    Der OP-Tag geht sicher in Ordnung.

    Aber bleibt uns für den Tag davor, mit einer Anreise aus anderen Bundesländern, insbesondere wenn es sich zum Beispiel um einen kinderchirurgischen Eingriff handeln sollte, nur die Möglichkeit, dass der Patient die Übernachtung vor dem Eingriff in einem Hotel auf eigene Kosten vornimmt?
    Das halte ich - gelinde gesagt - für schwierig.
    Gibt es da klare Aussagen oder Erfahrungen im Forum?

    Bedanke mich für die Information.
    Beste Grüße aus Stuttgart
    Jörg Noetzel

    FA für Chirurgie, Leiter Medizincontrolling, Klinikum Stuttgart, Vorstand DGfM

  • Hallo Herr Noetzel,

    leider sind die KK in solchen Fällen nicht immer bereit zu Kompromissen. Die Argumentation lautet: Wenn es in der Nähe des Wohnort des Kindes ein KH gibt, dass die gleiche Qulifikation zur Durchführung des elektiven Eingriffes hat und der dort eben mit 1 Tag stationär möglich ist, dann kann der Wunsch des Pat. bzw. der Eltern von der KK abgelehnt werden, weil im § 12 Abs.1 SGB V steht: \" Die Leistungen müssen ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich sein; Leistungen, die nicht notwendig oder unwirtschaftlich sind, können Versicherte nicht beanspruchen, dürfen die Leistungserbringer nicht bewirken und die Krankenkassen nicht bewilligen\"
    und außerdem im § 39 Abs. (2) SGB V: \"Wählen Versicherte ohne zwingenden Grund ein anderes als ein in der ärztlichen Einweisung genanntes Krankenhaus, können ihnen die Mehrkosten ganz oder teilweise auferlegt werden.\"

    Ich würde bei einem elektiven Eingriff die Eltern vorher zur Kasse schicken. Nur wenn die bestätigt, dass sie die Kosten trotz o. g. Argumentation übernimmt (individuelle Bestätigung !!!, kein Standartschreiben gemäß § ...) können Sie den präoperativen Tag vergütet bekommen. Ansonsten würde ich die Unterbringung im Krankenhaus mit vorheriger Vereinbarung über die Kosten (Übernachtung und Verpflegung) anstreben. Ins Hotel würde ich die Eltern auch nicht schicken.

    MfG

    MC

  • Guten Tag zusammen,
    wir haben bei uns das Angebot (oder die Bitte) einer grossen Kasse bei solchen Fällen, die Patienten vorher zu ihnen zu schicken. Und dann wird für alle Beteiligten verbindlich geklärt, ob der Aufenthalt bezahlt wird oder nicht.
    Das Schöne in diesem Zusammenhang ist, dass sich die KK bereit erklärt hat, die \"Botschaft\" an den Patienten zu übermitteln. Das bleibt ja sonst immer am KH hängen.

    Herzliche Grüsse aus Mittelfranken
    E. Horndasch