Zweizeitige TEP-Wechsel führen zum QS-Bogen der Erstimplantation

  • :augenroll: [c=#ad00ff][/code]Hallo Forum,

    wenn bei einem Patienten in ein oder zwei Aufenthalten eine TEP zweizeitig gewechselt wird, wird ein EQS-Bogen für die Erstimplantation angelegt. Dieser ist allerdings völlig unzutreffend.

    Folgende Beispiele:

    1. Zweizeitiger Knie-TEP-Wechsel

    im Oktober Entfernung - Kode 5-823.8
    im Dezember Implantation - Kode 5-822.61
    zwischendurch war dieser Patient entlassen. -
    In beiden Aufenthalten so kodiert: HD:T84.0, ND:T84.5, M24.56

    2. Zweizeitiger Wechsel Hüfte

    im November Entfernung - Kode 5-787.7f
    im Dezember Implantation - Kode 5-820.22
    durchgehender Aufenthalt.

    Trotz Recherche fand ich keine Lösung, wie diese Eingriffe richtig zu kodieren sind, so dass sich jeweils der Bogen für den Wechsel öffnet ( 17/7; 17/3).

    Wie wird dies anderswo kodiert? Bzw. welcher Bogen ist denn nun wirklich der korrekte??? :augenroll:

    Ich hoffe auf Lösung und
    verbleibe mit freundlichen Grüßen

    H. Minuth :baby:

  • Hallo Frau Minuth,

    leider habe ich mich mit dem Automatismus der BQS-Bögen wenig verfasst, aber die Codierungen kommen mir mindestens zweifelhaft vor (z.B. bei 2. 5-787.7f und 5-820.22 für eine TEP-Entfernung und Wiedereinbau; oder die M24.56??).

    Können Sie beide Fälle klartextlich und codiert aufschlüsseln. Wurde keine Kette bei 1. eingelegt, kein Spacer dazwischen implantiert, kein Refobacinpallacos verwendet?

    Dann kann man Ihnen vielleicht weiterhelfen.

    Mit freundlichen Grüßen
    Thomas Winter
    Berlin

  • Hallo H-M,

    vielleicht hilft dieser Hinweis der LQS aus Baden- Würtemberg weiter :
    (zu finden unter: http://www.geqik.de/index.php?id=477&type=1#550)
    \"Wie muss eine zweizeitige Wechsel-OP (Hüft- oder Knie-TEP) dokumentiert werden, wenn z. B. bei einer Infektion im ersten Schritt die Prothese entfernt und ein Platzhalter eingesetzt wird und in einer zweiten OP eine neue TEP implantiert wird?

    Die Empfehlung der Fachgruppe auf Bundesebene lautet aktuell, dass bei zweizeitigem Vorgehen bei Wechsel-OPs und Auslösung einer Dokumentationsverpflichtung in einem Modul zur Erstimplantation, also Modul 17/2 Hüft-Endoprothesen-Erstimplantation oder Modul 17/5 Knie-Totalendoprothesen-Erstimplantation, ein Minimaldatensatz MDS anzulegen ist. Damit soll eine Verfälschung der Grundgesamtheit der Erstimplantationen verhindert weden. \"

  • [c=#009aff][/code] :p
    Hallo Herr Bender,

    vielen herzlichen Dank für Ihren Hinweis und den Link.

    Ich denke auch, dass dies die einzige korrekte Lösung ist, da ich an der Kodierung ja nichts verändern kann (ist nicht mein Arbeitsbereich)und diese ja auch ordnungsgemäß in eine DRG für den Wechsel von Prothesen führt.

    Mit dankbarem Gruß
    H. Minuth :baby: