Ungerechtferigte A06Z

  • Zitat


    Original von Hab-StElisabeth:
    Die bald erscheinenden Handbücher werden hoffentlich auch auf dieses Thema eingehen. Insgesamt ein weiteres Beispiel dafür, wie unsicher derzeit die Benchmar-:kong: -vergütungsspiele sind.


    Hallo Herr Haberkorn,

    leider hilft die Version G-DRG V. 0.9 in der Tracheotomie-Frage nicht weiter, da hier noch keine inhaltlichen Änderungen gegenüber AR-DRGs 4.1 erfolgt sind

    A06Z.jpg

    Aber es soll ja noch ein Update kommen.
    --
    Mit freundlichen Grüßen

    Dr. Bernhard Scholz
    DRG-Beauftragter
    Kliniken des Landkreises Freyung-Grafenau gGmbH

    [center] Bernhard Scholz [/center]

  • Hallo Forum,
    nun muss ich diese alte Diskussion mal reanimieren!
    Ich habe einen solchen Fall aus dem Dezember 03 von der Kasse retour bekommen. Diese wollen natürlich nicht die A07Z für eine Patientin bezahlen, die wegen eines Mundbodenkarzinomes präoperativ tracheotomiert wurde. Die postop. Nachbeatmung lag unter 24 h, das Tracheostoma blieb.
    Begründung der Kasse: "DKR 1001b verletzt".
    Nun denke ich aber, da das Tracheostoma zwar im Rahmen der OP angelegt wurde, aber nicht mit Beatmungsende entfernt wurde, dann muss es ja wohl dokumentiert werden. Das ist nun mal Pech für die Kasse, dass 2003 diese Fälle eben in die A07Z laufen, oder? Im Katalog 2003 hieß diese DRG nun mal "...Beatmung und/oder Tracheotomie"
    Die verlangen nun, dass diese Prozedur zu entfernen ist.
    Muss ich das wirklich????? Das tut so weh.....

    Danke für eine schnelle Antwort
    megk aus Leipzig;( ;(

  • Hallo,

    wo ist das Problem ? Sie haben eine Tracheostomie durchgeführt, die als OPS-Kode zu erfassen ist und in die Gruppierung mit eingeht.

    Ist doch ein FP-System... Sie werden sicher auch in anderen Bereichen einige Fälle haben, die nicht "kostendeckend" vergütet werden.

    mfG

    C. Hirschberg

  • Das Problem ist, dass die Krankenkasse 17.592,19€ nicht zahlen will und die Streichung der Tracheotomie fordert.

    Eigentlich denke ich auch, dass ich nichts streichen muss, ich dachte nur, ich habe in der DKR etwas übersehen.

    MFG megk

    • Offizieller Beitrag
    Zitat


    Original von megk:
    Das Problem ist, dass die Krankenkasse 17.592,19€ nicht zahlen will und die Streichung der Tracheotomie fordert.


    Hallo,

    Sie haben es richtig erkannt, siehe Seite 39 Bd 1 Def. Manual
    DRG A07Z Prozedur oder Dauer der Beatmung.
    Was sagt der MDK dazu?

    Das absichtliche Weglassen einer durchgeführten Prozedur ist eine Manipulation, man könnte das Verlangen zum Entfernen der Prozedur auch als eine Aufforderung zu einer Straftat interpretieren.

    Gruß
    E Rembs

    • Offizieller Beitrag

    Hallo,

    ich zitiere mal den Satzbaustein "Eingangsformulierung" des InEK bei den Antwortschreiben auf Kodierfragen:

    "Grundsätzlich ist nach den Deutschen Kodierrichtlinien (DKR) und den amtlichen Klassifikationen in der jeweils gültigen Version zu kodieren."

    Der OPS für die Tracheostomie ist von Ihnen regelgerecht nach OPS-Katalog und den DKR erfasst worden. Die resultierende DRG findet sich in dem für dieses Jahr gültigen Fallpauschalenkatalog und entspricht der von Ihnen genannten.

    Die Aufforderung der Kasse, die Prozedur nicht zu kodieren, entbehrt jeder Grundlage (außer der des eigenen ökonomischen Interesses).

    Das DRG-System erhebt nicht den Anspruch im Einzelfall "gerecht" zu vergüten und tut dies wohl auch eher selten. Das gilt aber nun mal für KH und KK gleichermaßen.

    Gruß

    D. D. Selter

    P.S.
    Ich muss aber zugeben, dass ich die Streichung des Kriteriums "Tracheostomie" bei der DRG-Zuordnung begrüße.