Die Spezifikation 8.0 greift auf alle Aufnahmen 2005, also vom 1.1.2005 bis 31.12.2005 zurück. Zusätzlich müssen alle Fälle bis 31.1.2006 entlassen sein. Damit werden die Überlieger 2005/2006 nach Spezifikation 8.0 dokumentiert, sofern eine Entlassung bis 31.1.2006 stattgefunden hat. Entlassungen ab dem 1.2.2006 bei Aufnahme in 2005 sind nicht dokumentatiosnpflichtig.