Guten Morgen,
wir haben in einem Fall, in dem ein positiver Urinbefund vorlag und eine antibiotisch Behandlung eingeleitet wurde, die N39.0 als Nebendiagnose kodiert. Ein Uricult und Resistogramm wurde nicht durchgeführt, der Patient hatte kein Fieber.
Nun schreibt uns der MDK, dass dieses nicht richtig sei und nur die R82.7 (abnorme Befunde bei mikrobiologischen Untersuchungen) zu kodieren sei. Als Grund hierfür werden die Kriterien des Robert Koch- Institutes, wann eine symptomatische Harnwegsinfekt vorliegt, aufgeführt.
Hiernach sollten u.a. Harndrang und Fieber ohner andere erkennbare Ursache vorliegen, mehr als 10.000 Keime pro ml nachgewiesen werden, ein positiver Nitrit- bzw.Leukozytenesterase- Nachweis vorliegen. Die Diagnose muss durch einen Arzt gestellt werden und die Antibiotikatherapie durch eine Arzt begonnen werden. (Wir muten dem Pflegepersonal ja schon eine Menge zu, aber Diagnose und Therapie liegen bei uns noch in ärztlicher Hand!)
\"Die alleinige Antibiotika- Gabe können nicht sicher dem Harnwegsinfekt zugeordnet werden, die Veränderungen im Urinbefund könnten ja auch durch eine andere Quelle (wie Kontamination oder Verwechselung!) hervorgerufen sein. \" (Zitat MDK)
Hat vielleicht jemand mit dieser Argumentation Erfahrung?
Schönen Gruß aus Unna
H. Hypki