• Hallo noch einmal,
    wie klassifizere ich einen Ulcus cruris am Unterschenkel auf der Grundlage einer tiefen Beinvenenthrombose:
    In der Phlebo, Akte ist keine Information in Bezug auf Varizen, venöse Insuffizienz, oder dergleichen zu finden, nur die Beinvenenthrombose unter Bennung der Vene.
    Sicherlich wird hier ein venöses Grundleiden vorhanden sein.
    Welchen Code verwende ich, um die Ulcuserkrankung zu klassifizeren.
    Unter I83.- finde ich Varizen mit Ulzeration.
    Ich kann aber nicht genau nachweisen, dass die Patientin Varizen hat.
    I87.0 kann mit Uzeration einher gehen, aber auch hier muss doch ein venöses Grundeiden vorliegen - unter Beachtung der KDR D004d müsste doch dann auch die Ulcuserkrankung als HD gewählt werden.


    Danke im Voraus.
    B. Schrader

  • Hallo Herr Schrader,

    imho kann hier die L97 als alleinige Diagnose kodiert werden. KODIP listet unter dieser Schlüsselnummer unter anderem \"ulcus cruris postthromboticum\" und \"ulcus cruris venosum\" auf.

    Natürlich lasse ich mich gern auch wieder eines besseren belehren.

    Mit freundlichen Grüßen aus dem glatten Weser-Ems Gebiet

    Mit freundlichen Grüßen

    Claudia Mertens

  • Guten Morgen, Claudia Maas,
    L97 habe ich natürlich auch schon ins Auge gefasst, ich bin mir aber nicht sicher, ob die Erkrankung nicht doch spezifischer klassifiziert werden kann.
    Mediziner vor!
    Gruß
    B. Schrader

  • Hallo,

    beim postthrombotischen Syndrom handelt es sich um eine sekundäre venöse Insuffizienz, auf deren Boden das Ulcus entsteht. Daher halte ich die Codierung mit I83.0 bzw. I83.2 (mit Stauungsdermatitis) für zutreffend.

    Viele Grüße,

    V. Blaschke

    _____________________
    Dr. med. Volker Blaschke

  • Hallo Herr Schrader,
    ich denke auch, daß in diesem Falle nur die L97 in Frage kommt, außer es liegen die Exklusionen z.B. Infektion oder Varikosis vor.

    Mit freundlichen Grüßen aus dem Allgäu

    M. Finke

    [f2]Mit freundlichen Grüßen


    Dr. M. Finke
    Oberarzt der Chirurg. Abteilung :i_ritter:
    Rotkreuzklinik Lindenberg[/f2]

  • Hallo Herr Schrader,

    wenn Sie nur die Thrombose und das Ulcus haben, und auch sonst nichts Zusammenhängendes herausbekommen wurde, müssen beide Erkrankungen einzeln codiert werden. Also warum dann nicht I80ff und L97. Die HD müssen Sie dann nach Ressourcenverbrauch definieren, da wohl beide Leiden behandelt wurden. Natürlich wäre eine klare Kausalitätskette besser, aber wenn sich keine bilden lässt? Was bleibt anderes übrig? Natürlich lohnt es sich trotzdem, in der Krankengeschichte nach versteckten Informationen zu suchen.

    Die Idee mit dem postthrombotischen Syndrom als eventuell dritte Diagnose (Folgezustandsregel) ist gut, verlangt aber einen gewissen zeitlichen Zusammenhang, da bis zum Ulcus ja wohl etwas Zeit vergeht. Trotzdem sollte man die Bezeichnungen des Dreistellers nicht aus den Augen verlieren, denn die I83.0/2 verlangen nun einmal eine Varicosis. Besser wäre – wenn das postthrombotische Syndrom zutrifft - der wörtliche Code I87.0 als ND.

    Mit freundlichen Grüßen
    Thomas Winter
    Berlin

  • Hallo zusammen,
    etwas verspätet hier nun mein Dank.
    Kodiert haben wir bereits mit der HD L97 und I80.- als ND.
    Ich denke, so ist es wohl korrekt.
    Ein schönes Wochenende wünsche ich.
    Gruß
    B. Schrader

  • Schönen guten Tag,

    ich habe mal den alten Thread genommen, weil das thematisch ungefähr passt, habe aber eine neue Frage:

    Ein stationärer Patient mit Varizen und chronischem zunächst entzündetem Ulcus am Unterschenkel erhält im ersten Aufenthalt eine Varizen-OP (Crossektomie und Exhairese) . Außerdem wird das Ulcus durch Vaccu-Seal und schließlich Spalthauttransplantation behandelt.

    Als Hauptdiagnose wird hier der ICD I83.2 „Varizen der unteren Extremitäten mit Ulzeration und Entzündung“ verwendet. Das Ulcus wird nicht separat verschlüsselt.

    Drei Wochen nach Entlassung kommt der Patient erneut ins Krankenhaus, da das Ulcus noch nicht abgeheilt ist. Es wird nur das Ulcus durch erneute Vaccu-Seal Anlage und schließlich nochmaliger Spalthauttransplantation behandelt.

    Für diesen zweiten Aufenthalt sehen wir zwei Möglichkeiten der Verschlüsselung der Hauptdiagnose:

    1.
    ICD L97 „Ulcus cruris, anderenorts nicht klassifiziert“, da lediglich das Ulcus behandelt wird und die (ursächlichen) Varizen inzwischen wegen der vorangegangenen OP nicht mehr vorliegen

    ODER

    2.
    ICD I83.0 „Varizen der unteren Extremitäten mit Ulzeration“, da das Ulcus weiterhin eine Folge der ursprünglich bestehenden Varikosis ist und daher eine Änderung des Schlüssels zum Voraufenthalt nicht zu begründen ist, da keine neue Erkrankung aufgetreten ist. Zudem ist die unter 1. genannte Verschlüsselung unspezifischer.

    Ich habe diese Frage auch dem DIMDI gestellt, möchte aber auch gerne die Meinung des Forums hören, für den Fall, dass ich vom DIMDI nicht wirklich mit einer konkreten und weiterführenden Antwort rechnen kann.

    Ich wünsche noch einen schönen Tag,

  • Tag Herr Schaffert,
    ich nehme an , die Spalthaut hat bei der Erst-OP die gesamte Ulcusfläche bedeckt und nun ist nicht alles angegangen.
    Was halten Sie dann von HD T86.51 (Untertext :Nekrose Hauttransplantat) ?
    Schönes Wochenende, codeman

    • Offizieller Beitrag

    Guten Tag,
    guten Tag Herr Schaffert,


    Die primäre Varikosis ist eine unheilbare und progrediente Erkrankung

    Somit ist nach meiner Auffassung Ihr statement


    Zitat


    Original von R. Schaffert:

    2.
    ICD I83.0 „Varizen der unteren Extremitäten mit Ulzeration“, da das Ulcus weiterhin eine Folge der ursprünglich bestehenden Varikosis ist und daher eine Änderung des Schlüssels zum Voraufenthalt nicht zu begründen ist, da keine neue Erkrankung aufgetreten ist. Zudem ist die unter 1. genannte Verschlüsselung unspezifischer.


    zutreffend.


    T86.51 ist möglicherweise als Nebendiagnose zu kodieren. (der Beschreibung für mich nicht eindeutig zu entnehmen)


    Gruß

    Eberhard Rembs