Recht auf Einsicht auf Entlassungsbericht / PKV

  • Hallo,

    keine Ahnung, ob mein Posting hier richtig ist. Aber trotzdem ...

    Meine private Krankenkasse (PKV) will zur vollstaendigen Erstattung eines Krankenhausaufenthalts Einsicht in den vollstaendigen Entlassungsbericht nehmen. Entsprechend wurde mir ein Schreiben mit der Bitte um Entbindung bzgl. Schweigepflicht zugesandt.

    Jetzt meine Frage: Darf die Kasse die Erstattung von Kosten verweigern, wenn ich die Entbindung der Schweigepflicht und damit die Herausgabe des vollstaendigen Entlassungsberichts verweigern wuerde? Der PKV zufolge hat sie Fehler an den \"DRG-Inhalten\" festgestellt ...

    Danke & Gruss

    Ralf

  • Lieber Ralf,

    ich finde es toll, wenn sich auch mal Patienten hier melden.

    Die PKV braucht eine \"Fallbezogene Schweigepflichtsentbindung\", damit sie an die Unterlagen des Falles kommen kann. Wenn sie diese verweigern, ist dieses ihr gutes Recht, und es dürfen ihnen dadurch eigentlich auch keine Nachteile entstehen. Die Kostenerstattung darf die Kasse deswegen auch nicht verweigern.

    Was ihre PKV tun wird, ist eine andere Frage. Evtl. schaltet sie einen Prüfarzt (ähnlich dem MDK der \"Gesetzlichen\") ein. Sie wird sicher versuchen, das sagt die Erfahrung, die Krankenhauskostenerstattung zu verweigern, obwohl dazu die rechtliche Grundlage fehlt. Und evtl. macht sie ihrem \"renitenten\" Versicherten auch noch Vertragsprobleme. Sie sollten auf jedenfall die Klauseln ihres Vertrages nochmals genau durchlesen.

    Dies sollte sie aber alles nicht abschrecken, von ihrem Recht auf \"Vertraulichkeit\" gebrauch zu machen.

    Mit freundlichen Grüßen,

    Stefan Stern

    Dr. Stefan Stern :sterne:
    Klinik für Anästhesiologie
    Klinikum der Universität München

  • Schönen guten Tag allerseits!

    Ich denke, die Problematik ist rechtlich ziemlich komplex!

    Zitat

    Original von S.Stern:
    ich finde es toll, wenn sich auch mal Patienten hier melden.

    Dem kann ich nur zustimmen!

    Zitat

    Original von S.Stern:
    Die PKV braucht eine \"Fallbezogene Schweigepflichtsentbindung\", damit sie an die Unterlagen des Falles kommen kann. Wenn sie diese verweigern, ist dieses ihr gutes Recht, und es dürfen ihnen dadurch eigentlich auch keine Nachteile entstehen. Die Kostenerstattung darf die Kasse deswegen auch nicht verweigern.

    Ich würde mal denken, dass hängt vom Vertrag ab. Ich kann mir da gut entsprechende Klauseln vorstellen und letztlich ist auch eine private Krankenkasse nur verpflichtet, medizinisch erforderliche und vor allem korrekt abgerechnete Leistungen zu erstatten. Also auf jeden Fall den Vertrag ansehen, ggf. von einem Rechtsanwalt prüfen lassen.

    Ich finde die rechtliche Problematik bei Privatpatienten auch aus Krankenhaussicht schwierig: Wie sind die Vertragsbeziehungen? Wer ist Ansprechpartner bzw. Vertragsparter bei vereinbarter Direktabrechnung, wen muss ich ansprechen oder verklagen, wenn bei Direktabrechnung das Geld nicht gezahlt wird? Könnte sich dazu ein Rechtskundiger mal äußern oder gibt es dazu vielleicht Seminare?

    Ich wünsche noch einen schönen Tag,

  • Hallo Herr Schaffert,

    zur Frage der Rechtsbeziehung wurde mir in einem entsprechenden Seminar vom Juristen folgendes gesagt:

    - Im Normalfall ist der PKV-Patient Ihr Vertragspartner. Diesen müssen Sie mahnen bzw. verklagen.

    - Die PKV-Kasse ist nur dann Ihr Vertragspartner, wenn der Patient seine Rechte (und Pflichten...) an die Kasse abgetreten hat. Dieses geht natürlich nur mit der Zustimmung des Krankenhauses. Diese Konstellation besteht dann, wenn Sie z. B. mit einer privaten Kasse die Abrechnung über eine Klinik-Card vertraglich vereinbart haben.

    Probleme entstehen dann, wenn Sie die Privatrechnungen primär grundsätzlich an die Kasse verschicken, ohne einen entsprechenden Vertrag zu haben. Dies kann vor dem Hintergrund der abnehmenden Zahlungsmoral der PKV-Patienten ein sinnvolles Vorgehen sein, aber das ändert laut Aussage des Juristen nichts an der prinzipiellen Vertragspartnerschaft (s. o.).

    Dieses ist eine recht unglückliche Regelung, da der Patient zwischen den Stühlen (KHS und PKV) sitzt und bei eventuellen Unstimmigkeiten finanziell in Vorleistung treten muß. Das ist ihm aber aus seinem Vertrag mit der Kasse bekannt und dürfte ihn nicht überraschen. Aber die Erfahrung zeigt leider, daß auch PKV-Patienten ihren Status nicht durchschauen.

    Viele Grüße,

    V. Blaschke

    _____________________
    Dr. med. Volker Blaschke

  • Hallo Ralf, hallo Forum,

    Es scheint ja hinter Ihrer Frage zu stehen, daß Sie nur eingeschränktes Interesse an einer Einsichtnahme Ihrer Kasse in alle Details haben.

    Somit wäre ggf. ein Weg für Sie, daß Sie die Kasse um die Details der Fragestellung bitten.

    In der Regel geht es ja um die Kodierung von sog. Nebendiagnosen oder Maßnahmen, die dann zur Bildung der abgerechneten Fallpauschale führen. Hierbei kommt es unter Umständen auf eine einzelne Maßnahme oder Diagnose an. Vielleicht stehen auch die Gabe von Medikamenten oder Blutprodukten in Frage, für die es zusätzliche Erlöse gibt. :sterne:

    Meine Empfehlung: Fragen Sie Ihre Kasse nach der konkreten Fragestellung und entscheiden Sie, ob ggf. der relevante Auszug aus dem Entlassungsbericht oder der Akte an die Kasse weitergegeben werden kann. Hier kann Ihnen ggf. auch der Medizincontroller des Krankenhauses helfen, in dem Sie behandelt wurden.

    Wäre übrigens interessant, wie Ihre Sache weitergeht, bitte halten Sie und auf dem Laufenden.

    Gruß

    merguet

  • Hallo an die Runde,

    ich würde gern diese Diskussion noch einmal anschieben, da ich glaube, dass für den Personenkreis der Privatversicherten, Zusatzversicherten und Beihilfeberechtigten noch einiger Klärungsbedarf besteht.

    Grundsätzlich gilt, dass diese Rechnungen nach den gleichen Regeln erstellt sein müssen wie die \"gesetzlichen\" Rechnungen, aber wie ist die Realität? Wer prüft dies wo mit welchen Methoden nach? Der Versicherte selbst wird selten in der Lage sein, dies sachverständig zu tun, allerdings weder ein Interesse an überflüssigen, z.T. sogar für die weitere Versicherung schädlichen Nebendiagnosen noch an überhöhten Abrechnungen haben, die dann die Prämie weiter steigen lassen oder der Kasse den Garaus machen (Gesundheitsreform hin oder her).

    Wer kann hier Transparenz über Verfahren und evtl. Dienstleister für Privatkassen und Beihilfestellen verschaffen? Schönen Dank,

    murx