Sehr geehrtes Forum,
heute habe ich von unserem QS-Testat-Software-Anbieter die Medlung bekommen, dass \"noch eine Unstimmigkeit in der Berechnung der BQS-verpflichtenden Datensätze festgestellt\" wurde. Somit kann ich die beiden txt-Dateien (noch) nicht erstellen. :boese:
Das bedeutet für mich, dass die Möglichkeit, die Testinstanz der BQS zu nutzen, immer unwahrscheinlicher wird... :boese:
Aus diesem Grund würde ich gerne von anderen Forumsteilnehmern wissen, ob Sie diesbezüglich schon Probleme mit Ihrem jeweiligen SW-Anbieter hatten?
Beste Grüße aus dem verschneiten Ruhrgebiet
Atax