Ambulante Operationen - Elektronischer Datenaustauch nach § 301

  • Hallo Forum,
    hat schon jemand genauere Informationen, ob es bei der Einführungspflicht Abrechnung per DTA §301 zum 01.04.2006 bei ambulanter Operationen bleibt?

    Viele Grüße von der Ostfriesin

  • Hallo Ostfriesin!

    Bis jetzt haben wir nichts gegenteiliges gehört. (Zumindest in Bayern)

    Unsere Erfahrungen mit dem DTA nach §301 beim amb. OP sind bisher ganz gut. Mit der AOK Bayern hat bis jetzt gut geklappt.

    Mit den anderen Krankenkassen haben wir noch wenig Erfahrung.

    Da der stationäre Datenaustausch seit einigen Jahren einigermaßen reibungslos läuft, war es keine große Umstellung. Die Datenannahmestellen sind in der Regel die selben.

    Wir arbeiten mit ORBIS von der GWI AG. :erschreck: :totlach:
    Mit der Außnahme von OMED kann (konnte) man damit ganz gut arbeiten.

    Während der Testphase fahren wir aber zweigleisig, d.h. Rechnung per DTA und per Papier.

    Viele Grüße aus dem eisigen Franken,

    Alfredo

  • Hallo Ostfriesin :biggrin: ,

    wir haben bereits eine E-Mail von einer Kasse bekommen, in der ab 01.06.2006 bei Nichterfüllung des Datenträgeraustauschs eine pauschale Rechnungskürzung angkündigt wird. Allerdings sollen vorher nur ausgewählte Krankenhäuser Echtdaten senden. Ich frage mich wirklich, warum können immer nur Krankenkassen Sanktionen für bestimmte Dinge erheben? Das ist doch nicht normal!

    Freundlich Grüße aus Niedersachsen :roll:

    von Smile

  • Hallo Alfredo,
    vielen Dank für die Antwort. Arbeiten auch mit ORBIS von der GWI AG.
    Bei uns haben sich zwischenzeitlich einige Krankenkassen gemeldet, die ab dem 01.04.2006 über DTA nach § 301 abgerechnet haben möchten. Da die stationäre Geschichte bei uns auch einigermaßen funktioniert, bin ich mal gespannt,wie es läuft. Eine zweigleisige Testphase per DTA- und Papierrechnung wurde bisher von den Kassen abgelehnt, also müssen wir wohleinfach loslegen.

    Viele Grüße aus Ostfriesland,
    die Ostfriesin

    :roll:

  • Hallo Smile,
    habe bereits mit einigen Kassen telefoniert, aber viele sind selber noch nicht in der Lage, am DTA bei der Abrechnung ambulanter Operationen teilzunehmen. Eigentlich müssten wir als Krankenhaus ja in diesen Fällen dann ab dem 01.04.06 bei diesen Kassen einen pauschalen Zusatzbetrag abrechnen dürfen, oder?

    Schöne Grüße
    von der Ostfriesin :jaybee: