Hallo miteinander und besonders Herrn Bauer:
ZitatGuten Morgen, meines Wissens immer noch ein Off-Label-Use. Wir als Kasse reagieren auf so etwas (prüf-)empfindlich, insbesondere wenn sich diese Fälle in einem einzelnen Haus häufen. Sofern nicht exakt nachgewiesen ist, dass die Regularien der Rechtsprechung zum Off-Label-Use beachtet wurden, wird die Bezahlung dieser Fälle verweigert, bzw. zurückgefordert.
Wie vereinbart sich den diese Meinung mit dem von MiChu erwähnten Urteil?
ZitatLSG BRB Urteil L 9 KR 208/08 vom 18.3.2010
Mfg