Hilfeleistung beim Treppensteigen

  • Hallo,,,
    Frau L bewohnt mit ihrem pflegebedürftigen 8 jährigen Sohn ein Reihenhaus. Da sich sämtliche Schlafräume im 1.Stock des Hauses befinden und der Sohn die Treppe nicht ohne fremde Hilfe bewältigen kann, stellt sich Frau L auf den Standpunkt, die Hilfeleistung beim treppensteigen sei eine Hilfe im Rahmen des §14 SGB XI. Wie kann sie die Pflegekasse überzeugen?

  • Schönen guten Tag,
    Hausaufgaben muß man schon selbst machen...
    Sie könnten ja ihre Lösungsvorschläge hier zur Diskussion stellen.
    Aber ein bischen gedankliche Vorarbeit sollte schon erkennbar sein.

    G. Grimm