HD bei Narkosemobilisation einer Knie TEP?

  • Hallo DRG Experten!

    ich habe eine frage: was ist als HD auszuwählen:
    folgender Fall

    Patient erhält vor 2 Jahren Knie TEP, diese muss nun unter Narkose mobilisiert werden.

    HD M25.66 (Gelenksteife...)
    + Z96.6 (vorhandensein von teps)

    oder ist die t84.0 (mechanische Komplikation durch gelenkprothesen) die bessere HD wahl???

    dankeschön, olscher

  • Guten Morgen Herr Olscher,

    um die Frage exakt beantworten zu können, müsste man wissen, wie die Funktion nach TEP-Einbau vor 2 Jahren war.

    Unter der Annahme, die Funktion war gut und es liegt jetzt auch kein Defekt z.B. des Inlays vor (der nicht durch Narkosemobilisation zu beseitigen wäre!) und somit am ehesten von Verklebungen ausgegangen werden kann, würde ich Ihnen Recht geben und keine T84.0 verschlüsseln.

    Mit freundlichem Gruß M. Finke

    [f2]Mit freundlichen Grüßen


    Dr. M. Finke
    Oberarzt der Chirurg. Abteilung :i_ritter:
    Rotkreuzklinik Lindenberg[/f2]

  • Hallo Herr Olscher,

    man muss sich überlegen, welche Funktion eine Knie-TEP im Gegensatz zu einer Kniegelenkarthrodese haben muss. Das Gelenk muss beweglich sein. Ist es das nicht, und ist die Ursache im ehemaligen OP-Gebiet also dem Gelenkbereich zu suchen, stimmt mit der Endoprothese etwas nicht. Also ist es eine Komplikation. Bei der Gelenksteife also fast immer eine mechanische Ursache (z.B. Briden o.ä.). Damit ist dann auch die Kodierung klar T84.0 + M25.66. Wenn diese Komplikation schon öfter auftrat, käme statt der T84.0 eine T98.3 in Frage.

    Mit freundlichen Grüßen
    Thomas Winter
    Berlin

    • Offizieller Beitrag
    Zitat


    Original von winterth:
    Bei der Gelenksteife also fast immer eine mechanische Ursache (z.B. Briden o.ä.). Damit ist dann auch die Kodierung klar T84.0 + M25.66.

    Guten Morgen Herr Winter,

    hier muss man die Diagnosen umdrehen. Gelenksteife beschreibt spezifischer, welcher krankhafte Zustand vorliegt und muss nach DKR D002d, Erkrankungen bzw. Störungen nach medizinischen Maßnahmen, dann als HD genannt werden.

    Mit freundlichen Grüßen

    D. D. Selter

    Ärztlicher Leiter Medizincontrolling

    Berufsgenossenschaftliche Unfallklinik Murnau

  • Hallo Herr Selter,

    HD ist natürlich die M25.66. In meinem Beitrag habe ich nur die Codierung erwähnt, nicht die HD-Frage. Die ergibt sich nach der Folgeszustandsregel also hier Komplikation T8ff und Folge M25.66 also HD ist selbstverständlich die M25.66. Vielen Dank für Ihre Ergänzung.

    Mit freundlichen Grüßen

    Thomas Winter
    Berlin

    • Offizieller Beitrag

    Hallo,

    nur zur Ergänzung:

    Die zusätzliche Nennung des T-Kodes wird, so es eine DRG-Zuordnungsrelevanz hat, zu eingeschränkter Freude beim Kostenträger führen (wir haben hier ja aber keinen Unterhaltungsauftrag). Es muss klar aus der Dokumentation hervorgehen, dass hier eine diesbezügliche Konsequenz entsteht, bzw. die Kausalität gegeben ist. Hierbei ist auch zu berücksichtigen, dass bei T84.0 auf die Zustände, wie unter T82.0 beschrieben, verwiesen wird:

    T82.0 Mechanische Komplikation durch eine Herzklappenprothese
    Fehllage
    Leckage
    Obstruktion, mechanisch
    Perforation
    Protrusion
    Verlagerung
    Versagen (mechanisch)

    Dann ist eine Kodierung im Sinne der näheren Spezifizierung zulässig (siehe Anhang), was dann aber immer noch zu Streit führen wird.