Immer noch Überleitungstabellen bei den gDRG?

  • Hallo Forum,
    Hr.Selter ist mir zuvorgekommen. Ich habe Anfang der Woche noch einmal im Kommentar von Herrn Roeder geblättert.

    Kommentar zur Übersetzung der australischen DRG Klassifikation 4.1 in
    DRG B02 Kraniotomie
    Auch in dieser DRG wurden die spezifischen Knochenbiopsien aus dem OPS der G-DRG B02 wahrscheinlich wegen des unspezifischen der australischen Originaldefinition zugrunde liegenden Knochenbiopsiekodes zugeordnet. So führen nun z.B. Knochenbiopsien am Bein (z.B. 1-503.7 - Tibia und Fibula) in Verbindung mit einer neurologischen Hauptdiagnose in die innerhalb der neurologischen MDC am höchsten bewerteten Kraniotomie DRG (Eröffnung des Schädels, Hirnoperationen). Dass hieraus eine krasse Fehlzuordnung von
    Fällen zu dieser hoch bewerteten Fallgruppe resultiert, ist offensichtlich.
    Dies führt dazu, dass fälschlicherweise deutlich geringer aufwändige Fälle, welche eigentlich gar nicht in die DRG B02A-C gehören, in die Mittelwertbildung der Kraniotomie-DRGs eingehen und damit das resultierende Relativgewicht verwässern. Bei der Finanzierung von
    Leistungen werden die „richtigen“ Kraniotomiefälle damit nicht ausreichend finanziert, die diesen DRGs durch das vom australischen Original unbegründet abweichende Mapping in der deutschen Version fälschlicherweise zusätzlich zugewiesenen Fälle (z.B. Knochenbiopsie am Becken als differentialdiagnostische Maßnahme) werden dagegen
    tendenziell überfinanziert.

    Gruß Tobias Degenhardt

  • Guten Morgen,

    <mcdegen>
    ...werden die richtigen Kraniotomiefälle damit nicht ausreichend finanziert, die diesen DRGs durch das vom australischen Original unbegründet abweichende Mapping in der deutschen Version fälschlicherweise zusätzlich zugewiesenen Fälle (z.B. Knochenbiopsie am Becken als differentialdiagnostische Maßnahme)werden dagegen tendenziell überfinanziert.
    </mcdegen> <Hervorhebung von mir>

    Um das Problem nicht größer zu machen, als es ist, vielleicht eine kleine Klarstellung:
    Die mit 1-424 korrekt kodierte Routineprozedur "Beckenkammbiopsie" (Stanze, Yamshidi, wie auch immer) führt nicht in die Kraniotomie-DRG.

    Dass tatsächlich eine [red]Knochen[/red]biopsie durchgeführt wird, ist sicher erheblich seltener.

    Freundliche Grüße
    Christian Jacobs