Liebes Forum,
ich habe eine Frage zur Zuzahlung bei Verlegung eines Patienten.
Gibt es hier eine gesetzliche Grundlage die regelt, ob der Patient seine 10 € Zuzahlung am Verlegungstag noch im verlegenden oder erst im aufnehmenden Haus leisten muss?
Vielen Dank für eine Info....
Viele Grüße aus dem schattigen HH.