Vollhautnekrose nach Plattenosteosynthese

  • Hallo sehr geehrte Forumsteilnehmer,

    ich habe folgendes Kodierproblem:

    Eine Patientin zieht sich am 04.01.06 eine distale intraarticuläre Unterschenkelfraktur zu und wird in einer anderen Einrichtung osteosynthetisch versorgt.
    Bei uns wird sie mit einer Vollhautnekrose nach Plattenosteosynthese aufgenommen und entsprechend(Wunddebridement, Spalthautdeckung) versorgt.
    Wie kann ich diesen Sachverhalt genau abbilden?
    Die distale Unterschenkelfraktur müßte ja weiterhin die HD darstellen, da es sich ja um einen Folgezustand der Fraktur handelt!!??
    Tja und dann weiß ich nicht weiter. Nehme ich einem Komplikationskode oder was?????
    Kann mir bitte jemand dringend weiter helfen????? :sterne:

    Viele Grüsse aus Hannover

    Simone F
    :sonne:

  • Sie haben den richtigen Riecher, sind ihm aber nicht gefolgt :)

    HD ist die Komplikation, ihre Aufnahme erfolgte nicht wegen der Fraktur (?) und /oder deren Weiterbehandlung , sondern wegen der hässlichen schwarzen Platte darüber..

    Es handelt sich nicht n.m.E.um einen \"Folgezustand\", da die Fraktur noch recht frisch ist.

    Mein Vorschlag zur HD: T81.8

    Es wird oft alternativ die R02 genommen , rate ich aber von ab .....

    ND : Us-Fraktur

    Evtl. gibt es noch einen , die umstände erläuternden, Z-ICD als weitere ND-Möglichkeit.

    MLG

    • Offizieller Beitrag

    Hallo Christian,

    Zitat

    Original von C.H.Möcklinghoff:
    Mein Vorschlag zur HD: T81.8

    Das haut nicht hin.

    die DKR D002d , Komplikationen nach med. Maßnahmen, besagt:

    Diese Kodes sind nur dann als Hauptdiagnose zu verschlüsseln, wenn kein spezifischerer Kode in Bezug auf die Erkrankung bzw. Störung existiert oder die Verschlüsselung dieses spezifischeren Kodes durch ein Exklusivum der ICD-10-GM Version 2005 ausgeschlossen ist.
    Gleiches gilt für die Kategorien T80–T88 Komplikationen bei chirurgischen Eingriffen und medizinischer Behandlung, anderenorts nicht klassifiziert.


    Der T-Kode ist ohne jegliche Information bezüglich der Erkrankung/Zustand. Hier ist dann eine anderer Kode as HD zuzuweisen, wenn es nicht spezifischer geht, dann R02 (habe nicht gesucht).

    Mit freundlichen Grüßen

    D. D. Selter

    Ärztlicher Leiter Medizincontrolling

    Berufsgenossenschaftliche Unfallklinik Murnau

  • hallo zurueck dirk,hallo nochmal simone

    Genau das ist mein problem,
    ___________________________________
    \"die DKR D002d , Komplikationen nach med. Maßnahmen, besagt:
    Diese Kodes sind nur dann als Hauptdiagnose zu verschlüsseln, wenn kein spezifischerer Kode in Bezug auf die Erkrankung bzw. Störung existiert oder die Verschlüsselung dieses spezifischeren Kodes durch ein Exklusivum der ICD-10-GM Version 2005 ausgeschlossen ist.
    Gleiches gilt für die Kategorien T80–T88 Komplikationen bei chirurgischen Eingriffen und medizinischer Behandlung, anderenorts nicht klassifiziert.\"
    ----------------------------------
    Ich finde keine spezifischere Beschreibung des Problems (R02 ist nicht spezifisch, in keinster weise =Gangrän, alle Regionen, jedmöglich denkbare Ausdehung,Tiefe, alle Ursachen möglich)Nach meiner Meinung geht es nicht unspezifischer.Fällt dir ein spezifischer ICD-Code für eine Nekroseplatte Unterschenkel ein?

    Alternativen fallen uns in der Pplastischen Chirurgie nicht ein, ein Vorschlag (zur verbesserten Abbildung)von uns hierzu ans DIMDI wurde abgewiesen und auf die Kodierungsmöglichkeit durch die T81 verwiesen:(

    Diese wird uns allerdings ebenso wie die R02 vom MDK bemängelt...

    Also finde ich, das unter dieser Bedingung die T81 HD sein darf,deiner zitierten DKR folgend.

    Wer auf lange Sicht Recht hat, werden wahrscheinlich nur der MDK oder die zuständigen Sozialgerichte klären.

    Ich weiss, dass du mir (als bekanntermassen ausgewiesener DKR-Experte) nicht zustimmen wirst, hoffe aber , daß meine Auslegung der DKR vom MDK weiterhin akzeptiert werden wird(dies ist unsere bisherige Argumentation hierzu).

    Ein weiterer Auszug aus dem Kapitel \"DKR-Grauzone\" ,oder ?

    LG aus Bochum, Christian

    • Offizieller Beitrag

    Hallo Christian,

    Weichteilverletzungen bzw. -erkrankungen sind völlig unbefriedigend im Katalog abgebildet. Dessen ist man sich aber auch beim DIMDI bewusst. Hautnekrose, a. n. k. ist im Alphabetischen Verzeichnis unter R02 beschrieben. Die DKR fordert auch nicht einen spezifischen Kode, sondern schließt die T-Kodes von der Kodierung aus, wenn ein spezifischerer (darf man das eigentlich steigern...) Kode bezüglich der Erkrankung existiert. Die Info über die Erkrankung ist mit R02 alleine schon deswegen spezifischer, weil man dann zumindest schon mal weiß, dass es hier im Bereich der Haut \"übelt\".

  • Hallo Simone et al,

    nun mische ich mich auch noch ein, und hoffe Sie nicht völlig zu verwirren.

    Als erstes ist zu klären, ob die Fraktur noch behandelt wird oder nicht (Entlastung/ Ruhigstellung usw.). Wenn ja ist die Fraktur als ND mit zu codieren, wenn nicht ist sie als Folgezustand (T93.ff) ebenfalls als ND zu codieren.

    Die jetzige Aufnahme erfolgte infolge der Komplikation. Die Tipps weisen schon in die richtige Richtung.

    Die T81.8 kommt nach einer Plattenosteosynthese nicht in Frage, sondern die T84.8 ohne Infektion T84.6 + Erreger mit Infektion (s. Exclusiva). Dies aber wie auch Herr Selter sagt eigentlich nur als ND.

    Die Hautnekrose ist dann die HD. Aber hier fängt das Problem an. Sie ist nicht posttraumatisch (http://T79.ff/T89.ff), sie ist postoperativ und offensichtlich aseptisch. Septisch wäre es auch wieder kein Problem (L0ff).

    War es schon eine (trockene) Gangrän (R02), mit anderen Worten, ist jede postoperative Hautnekrose schon eine Gangrän? War sie infiziert? Lag die Ursache tiefer – Gefäßunterbrechung? Auch unter den L- und R- Codes hat man Definitionsprobleme (L98.8/R23.8). M.E. hat hier das InEK – leider hat es Herr Selter noch nicht schriftlich – sich selbst ins Bein geschossen. Was ist – wenn es sich nur auf die Haut beziehen soll - spezifischer T84.8/R02/L98.8/R23.8 oder alle 4? Es gibt keinen spezifischen Code.

    Früher hatte ich es bei der T84.8 (früher ICD-9: 996.ff) – unter vielen anderen Diagnosen auch aseptische postoperative Wundheilungsstörung nach Osteosynthese – bewenden lassen und war glücklich damit. Ich glaube, es wird Ihnen Niemand übel nehmen, wenn Sie es auch – mangels eines spezifischen Codes – bei der T84.8 nun dann doch als HD bewenden ließen.

    Mit freundlichen Grüßen
    Thomas Winter
    Berlin

  • Hallo Herr Winter,

    vielen Dank, nein Sie verwirren mich gar nicht, sondern helfen mir eher weiter.
    Die US-Fraktur wurde tatsächlich noch behandelt, daher habe ich sie auch als ND kodiert. Ob es sich tatsächlich schon um ein Gangrän gehandelt hat, kann ich nicht sagen. Die Chirurgen haben es als ausgedehnte postoperative trockene Hautnekrose bezeichnet. Leider haben Sie den Kode L98.4 kodiert, der m.E. nicht korrekt ist. Ein Abstrich wurde entnommen und tatsächlich wurden Staphylokokken nachgewiesen. Da nicht komplett bis auf die Osteosynthese débridiert wurde (vollständige intakte Weichteildeckung über der Tibia und angelegten Platte) habe ich nun die T81.4 mit der B95.7 kodiert. Hätte ich trotz der vollständigen Weichteildeckung die T84.6 kodieren müssen(da im Exclusivum bei T81. erwähnt)? Aber es sieht doch eher danach aus, dass die Osteosynthese nicht der Verursacher der Weichteilproblematik ist!!??
    Und ich weiß nun noch immer nicht, welche HD zu kodieren ist. Nehme ich in diesem Fall wirklich die R02??? :sterne:

    Viele Grüsse aus Hannover

    Simone F
    :sonne:

  • Hallo zusammen,

    endlich wird mal von anderer Seite einer meiner \"Lieblingsprobleme\" beim Kodieren angesprochen.

    Meine Meinung zu diesem für uns Plastische Chirurgen alltägliche Problematik ist folgende:

    Auch wenn das sicherlich unüblich ist gehe ich die Problematik v.a. von der klinisch / medizinischen Seite an :biggrin:

    Also die Ursache für die Nekrose ist aus meiner Sicht keine Komplikation sondern Folge des initialen Traumas ! Die Weichteildecke im Bereich des Unterschenekls / Sprunggelenk ist so dünn, dass durch die Fraktur und Schwellung bereits eine Nekrose des Hautmantels erfolgen kann. Natürlich verbessert eine operative Maßnahme im \"gestressten\" Gewebe die Situation nicht. Aber wer mag dies trennen ob nun das initiale Trauma oder die chrirurgische Maßnahme die Ursache für die Nekrose ist ?!?

    Daher meine viel diskutierte Kodierung

    HD S81.80

    ND T93.2

    passt jetzt nicht genau zur Nekrose aber öfters kommen die Patienten ja mit Z.n. Nekrektomie und den sich daraus gebildeten Defekt.

    Am liebsten wäre uns natürlich ich könnte dies als Narbe (L90.5) oder \"oberflächliche Verletzung\" (S80.88) kodieren denn die führen in die J01Z eine DRG die die entstehenden Kosten der freien Lappenplastik wenigsten abdeckt. Nach Kodierrichtlinien natürlich nicht erlaubt, leider :(


    vlg aus Leipzig

    mare

  • Hallo Simone, und Mare,

    vielen Dank für die weiteren Angaben.

    Mit einer Gängrän kann ich mich nicht wirklich anfreunden. Da Staphylokokken gefunden wurden, haben Sie es doch leichter. Statt der R02 würde ich dann einen passenden Code aus L0ff als HD wählen z.B. L02.4 oder L08.8 wohl wissend, dass auch diese Codes nur suboptimal sind, aber der Sache vielleicht doch näher kommen.

    Der Streit ob T81.4 oder T84.6 (+Erreger) ist alt. Ich bevorzuge in allen Fällen in denen Fremdmaterial (un-)mittelbar eine Rolle spielt - und oft wird der Fistelgang bis zu Platte erst im dritten oder vierten Anlauf gefunden - den spezifischen Code im Zusammenhang mit Implantaten usw., in diesem Fall also die T84.6. Dies auch aus dem Grund, weil nicht auszuschließen ist, dass auf Grund des Einbringens des Materials ein anderer Hautschnitt, andere Gefäßkoagulationen usw. erforderlich wurden, als wenn keine Platte eingebracht worden wäre.

    Insofern scheidet auch die S81.80 aus, zumal sie zur frischen Situation dazu gehört hätte, davon wird aber nichts berichtet. Auch ist die S81.80 kein OP-Schnitt sondern eine Schnittwunde. Also käme wenn das Trauma die Ursache gewesen wäre, nur ein Code aus T79ff oder T89ff in Frage, was ich aber nur bei einem vordokumentierten präoperativen Weichteilschaden angenommen (S81.84ff!) hätte. Also bleibt es bei einer postoperativen Komplikation.

    Mit freundlichen Grüßen
    Thomas Winter
    Berlin

  • Hallo zusammen nocheinmal,

    Der Titel des Kapitel XIX. lautet \"Verletzungen, Vergiftungen und bestimmte andere Folgen äußerer Ursache\" daher sehe ich dies nicht allein als frisch entstandene Wunde an. Außerdem sollen wir doch möglichst genau kodieren und ein Loch in einer Extremität wird nunmal landläufig als Wunde bezeichnet. :biggrin:
    Darunter kann sich doch auch derjenige, der nur die ICD Kodes vor Augen hat ein besseres Bild über den kodierten Patienten machen, finde ich.
    Er weiß dann aha Wunde / Defekt im Bereich des Beines anscheinend im Zusammenhang / Folge mit einer Fraktur.
    Allerdings bei der HD \"Frühkomplikation eines Traumas\" fragt man sich doch und welche Komplikation ?

    Zur R02 also ich verstehe unter einer Nekrose etwas anderes als eine Gangrän hat ja auch med. unterschiedliche Ursachen, oder ?

    Aber nachdem unsere Kodierer auch eher die T- Nummern als HD bevorzugen werde ich diese auch kodieren, aber logisch finde ich es nicht ...

    bis demnächst

    mare

    • Offizieller Beitrag
    Zitat


    Original von mare:
    Zur R02 also ich verstehe unter einer Nekrose etwas anderes als eine Gangrän hat ja auch med. unterschiedliche Ursachen, oder ?

    Hallo,

    nur nochmal der Hinweis: Hautnekrose, a. n. k. ist im Alphabetischen Verzeichnis der ICD unter R02 beschrieben. Es gibt nicht für jeden medizinischen Sachverhalt einen genau beschreibenden Kode.