OPS 8-987 und "Behandlungstage mit strikter Isolierung"

  • Liebes Forum,

    ich habe eine Frage zur praktischen Umsetzung des neuen OPS 8-987 (Krankenhaushygienische Komplexbehandlung vulgo Isolierung bei multiresistenen Erregern):

    Es heißt im OPS:
    \"Es muss ein dokumentierter durchschnittlicher Mehraufwand von mindestens 2 Stunden täglich während der Behandlungstage mit strikter Isolierung entstehen.\"

    Angenommen, ein Patient wird am 1.1. um 23:59 aufgenommen und stirbt am 10.1. um 0:01. Während der ganzen Zeit ist er strikt isoliert. Sind das jetzt 10 Behandlungstage oder 9 oder 8? Das würde meinen Durchschnitt ja beeinflussen, ob jeder Kalendertag zählt, oder nur jeder \"volle\" 24h-Tag, oder ob der Entlasstag mitzählt oder nicht. Dass der Entlasstag bei den TISS-Scores nicht mitzählt, scheint ja in der Diskussion unter http://dedi694.your-server.de/mydrgj/apboard…=6425&start=1#4 schonmal geklärt worden zu sein. Gilt das dann auch für den OPS 8-987?

    Wenn ich nämlich den Entlasstag nicht mitrechnen darf, darf ich ja vermutlich Leistungen, die am Entlasstag erbracht wurden, auch nicht in die Durchschnittsrechnung einbeziehen. Nun ist aber gerade der Entlasstag ja oftmals der mit dem größten Aufwand (Schlussdesinfektion etc.).

    Was ist denn nun richtig?

    Verwirrte Grüße
    Tim

    Prof. Dr. Tim Pietzcker, MBA
    Facharzt für Mikrobiologie, Virologie und Infektionsepidemiologie
    Technische Hochschule Ulm

  • Hallo Herr Pietzcker,

    dass der Begriff \"Behandlungstag\" im OPS nicht mit dem Begriff \"Belegungstag\" der FPV gleichzusetzen ist, wurde hier schon mehrfach diskutiert (und auch gerne mal vom MDK hervorgehoben). Solange es diesbezüglich keine amtliche Einschränkung gibt, würde ich zur Kodierung der MRE-Komplexbehandlung alle Tage heran ziehen, an denen eine strenge Isolierung entsprechend der Hinweise des OPS stattgefunden hat.

    Für diese Auslegung spricht m.E., dass die Schlussdesinfektion ausdrücklich in den Hinweisen des OPS erwähnt ist! Es wäre doch völlig widersinnig, wenn diese nur dann als Mehraufwand gewertet werden dürfte, sofern der Patient an diesem Tage nicht entlassen wurde...

    Mit freundlichen Grüßen,

    Markus Hollerbach

  • Hallo Herr Hollerbach,

    ich sehe das eigentlich genauso. Jetzt aber mal angenommen, ich habe am 1.1. (Aufnahme 23:59) eine Minute strikte Isolierung und an allen Folgetagen genau 2 Stunden strikte Isolierung. Wenn ich jetzt nach Entlassung den Durchschnitt (der ja im OPS gefordert ist) aller Tage bilde, komme ich unter die zwei Stunden Mindestaufwand pro Tag und darf den OPS überhaupt gar nicht anwenden. Das kann ja eigentlich nicht im Sinne des Erfinders sein, schließlich hatte ich am Aufnahmetag gar nicht die Möglichkeit, auf meine zwei Stunden zu kommen.

    Nicht lachen, diese Frage wurde an uns tatsächlich herangetragen. Ob das so ein realistisches Szenario ist, wage ich zu bezweifeln. Ich frage mich nur, ob es hierfür schon Präzedenzfälle in anderen Bereichen des DRG-Systems gibt, die man zur Klärung heranziehen könnte...

    Vielen Dank
    Tim Pietzcker

    Prof. Dr. Tim Pietzcker, MBA
    Facharzt für Mikrobiologie, Virologie und Infektionsepidemiologie
    Technische Hochschule Ulm

    • Offizieller Beitrag

    Guten Morgen,

    da ich einer der beiden Autoren des Kodes bin, kann ich sagen, dass solche Berechnungsvarianten nicht Gegenstand der Überlegungen war. Es mußte ein Zeitintervall für einen Mindestaufwand vorgegeben werden, so die Anforderung des InEK. Falls es hier Schwierigkeiten geben sollte (denke aber, dass dies so doch eher sehr selten sein sollte), kann man das z.B. im Vorschlagsverfahren formulieren. Der Kode ist keinesfalls in seiner Formulierung auf alle Ewigkeit zementiert, für die Bearbeitung war auch nicht wirklich viel Zeit.

    Mit freundlichen Grüßen

    D. D. Selter

    Ärztlicher Leiter Medizincontrolling

    Berufsgenossenschaftliche Unfallklinik Murnau