MDK lehnt stationäre Lumbalpunktion ab

  • Liebes Forum,

    seit neuestem prüft der MDK Baden-Württemberg auf ambulante Behandlung bei Lumbalpunktionen.

    In einer Leitlinie der Fachgesellschaft der Neurologen wird eine stationäre Behandlung empfohlen. :deal:

    Mit dem neuen EBM2000 sind die Kassen wohl der Meinung, dass man LP´s prinzipiell ambulant durchführen kann. Nach meinen Informationen gibt es aber kaum Niedergelassene, die eine LP ambulant durchführen. :noo:

    Gibt es diese Problematik auch in anderen Häusern? Wie wurde bisher verfahren? Mich würde vor allem interessieren, ob andere Häuser evtl dagegen geklagt haben, oder klagen wollen?

    Es grüßt

    Stefanie Bauernfeind

  • Guten Tag Frau Bauernfeind,

    Zitat


    Original von Bauernfeind:
    In einer Leitlinie der Fachgesellschaft der Neurologen wird eine stationäre Behandlung empfohlen. :deal:

    Könnten Sie hierfür bitte eine Quelle benennen ?

    Der Leitlinie der DGN ist eine solche Empfehlung jedenfalls nicht zu entnehmen.

    Viele Grüße!

    Dr. Peter Leonhardt
    Neurologe
    Arzt für Med. Informatik
    Med. Controlling


    I'd rather have a full bottle in front of me than a full frontal lobotomy

  • Guten Tag Frau Stefanie Bauernfeind,

    nach welcher EBM-Ziffer sollen/ wollen Sie die \"ambulante\" Lumbalpunktion denn abrechnen? :sterne:
    Entweder sehe ich - mal wieder - den Wald vor lauter Bäumen nicht oder es besteht gar keine Möglichkeit diese Prozedur als KH ambulant erstattet zu bekommen. D.h. Sie müssen diese Leistung stationär erbringen/ abrechnen...

    Bitte helfen Sie mir, wenn ich hier völlig daneben liegen... :baby:

    MfG

  • Hallo,

    das ist ja das Problem, theoretisch kann das nur über die Ermächtigungsambulanz des neurologischen Chefarztes gehen, der aber meines Wissens nach diese Ermächtigung nicht hat. In §115 ist die Abrechnung als Institutsleistung nicht vorgesehen. Somit gehen uns als Haus die Erlöse komplett verloren...?!? :sterne:
    Die Kassen meinen wohl, dass dadurch, dass die Leistung nun im EBM2000 drin steht, diese auch ambulant durchzuführen ist, wie und durch wen, scheint wie so oft nicht zu interessiern... :noo:

  • Zitat


    Original von Bauernfeind:
    mir hat die Ba-Wü Krankenhausgesellschaft folgenden Link genannt. Dort wird darauf hingewiesen, dass bei entzündlichen Krankheiten, was ja wohl die Indikation einer LP ausmacht, eine stationäre Aufnahme erforderlich ist:

    http://www.dgn.org/82.0.html?&no_cache=1&sword_list[]=ambulant

    Gruß

    S. Bauernfeind

    Hallo nochmal,
    natürlich müssen, wie in der von Ihnen zitierten Leitlinie, akute Infektionen des ZNS stationär behandelt werden:

    Zitat


    Ambulant/stationär

    Jede Infektionserkrankung des zentralen Nervensystems erfordert eine stationäre Aufnahme, bei klinischen Zeichen eines raumfordernden Prozesses, bei Serien von generalisierten, tonisch-klonischen Anfällen (insbes. status epilepticus) ist die Aufnahme auf einer Neurologischen Intensivstation unumgänglich.

    Ihre Frage bezog sich aber nicht auf Diagnosen, sondern auf die stationäre Durchführung der Lumbalpunktion. Und dafür gibt es, vgl. meinen Link weiter oben, eben keine entsprechende Empfehlung der DGN. Bei zahlreichen Erkrankungen kann eine LP indiziert sein, nicht nur bei akuten ZNS-Infektionen.

    Viele Grüße!

    Dr. Peter Leonhardt
    Neurologe
    Arzt für Med. Informatik
    Med. Controlling


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  • Ihre Frage bezog sich aber nicht auf Diagnosen, sondern auf die stationäre Durchführung der Lumbalpunktion. Und dafür gibt es, vgl. meinen Link weiter oben, eben keine entsprechende Empfehlung der DGN. Bei zahlreichen Erkrankungen kann eine LP indiziert sein, nicht nur bei akuten ZNS-Infektionen.

    Viele Grüße!
    [/quote]


    Gut, da haben Sie natürlich Recht...nichts desto trotz ist es zumindest bei uns nicht üblich, dass niedergelassene Ärzte ambulant eine LP durchführen, so dass es mal wieder eine Frage der nicht vorhandenen Logistik zu sein scheint...

  • Hallo Forum,

    hierzu sollte auch der Artikel von Herrn Boris Rapp angesehen werden, auf Seite 42 ist das Urteil des BSG B3KR18/03R zitiert, wonach im konkreten Einzelfall zwingend zu prüfen ist, welche ambulanten Behandlungalternativen zur Verfügung stehen. :deal:

    Ich glaube nicht, daß sich viele Nervenärzte finden, die die ambulante LP anbieten.

    Gruß

    merguet

  • Danke für den Tipp.

    Meines Wissens stellt die Krankenkasse jedoch trotz dieser Argumentation auf stur und meint, dass strittige Fälle auch gern vor Gericht geklärt werden könnten...

    Mich interessiert die Meinung des Forums, lohnt in diesem Fall ein Musterprozess? Wie sehen Sie die Chancen, dass wir Recht bekommen? :d_gutefrage:

    Gruß S. Bauernfeind

  • Hallo Frau Bauernfeind,

    Ich würde zunächst mit einer Aufforderung zur Benennung der KONKRETEN Behandlungsalternativen, verbunden mit letzter Zahlungsfrist reagieren.

    Anschließend müssen Sie entscheiden, ob es sich lohnt. Der Fall wird in dieser Konstellation kaum wieder auftreten und schlecht auf andere Fälle übertragbar sein, aber zu deiser Bewertung fehlt mir die juristische Kompetenz :jaybee: .

    Gruß

    Merguet

  • Gut, ich werde die Kasse fragen, welcher niedergelassene Artz denn eine ambulante LP durchführt und werde dann wiederum dem Forum berichten....

    Danke an alle für die Tipps... :)

    Gruß

    S.Bauernfeind