"Korrektur" Diagnosen

  • Wie ist denn der rechtliche Hintergrund zu folgender Situation:

    Bei der Überprüfung der Datensätze entlassener Patienten wird festgestellt, dass Diagnosen entweder nicht richtig verschlüsselt wurden (nicht endständig z.B.) oder aber das Häkchen "Hauptdiagnose" versehentlich bei der falschen Diagnose angekreuzt wurde.

    Darf man das im Nachhinein ändern? ?( Die "richtige" Diagnose als Hauptdiagnose ankreuzen, Diagnosen um die vierte oder fünfte Stelle ergänzen??
    Das tun doch zur Zeit alle, oder? Wie ist das denn rechtlich zu sehen??

    :bombe:

    Gruß
    Simone

    • Offizieller Beitrag
    Zitat


    Original von Simone:
    Darf man das im Nachhinein ändern? ?( Die "richtige" Diagnose als Hauptdiagnose ankreuzen, Diagnosen um die vierte oder fünfte Stelle ergänzen??

    Gruß
    Simone


    Sie haben recht. Viele sind dabei gewesen in den vergangenen Wochen -für die ursprünglich geplante Datenlieferung im August- ihre Daten korrekt „nachzuverschlüsseln.“
    M.E. ist das juristisch nicht angreifbar, aber es wird natürlich Probleme geben, da aufgrund der übermittelten § 301 Daten der Abgleich mit den Daten der Kostenträger nicht übereinstimmt. So wird sehr schnell der Vorwurf eines Upcoding aufkommen.


    Bei dieser Problematik gilt es natürlich ganz allgemein (!) zu fragen, warum wurden hier elementare Grundsätze des Qualitätsmanagements nicht beachtet.


    Eine Fehleranalyse war schon zuvor möglich.

    Folgende Fragen hätten eigentlich längst intern geklärt sein müssen:


    Fehler bei der Kodierung?

    • unwahrscheinlich
    • sehr gering
    • gering
    • mäßig
    • hoch

    • Zufällige Fehler
    • Folgen besonders schwerwiegend
    • Nur unter bestimmten Bedingungen


    Maßnahmen:

    · Fehler- Folgen- Ursachen- Analyse
    · Abstellmaßnahmen
    · Realisierung


    Unter dem Gesichtspunkt der Optimierung von Gesamtprozessen lohnt es sich, sich an Six Sigma zu erinnern. ( Six Sigma als Synonym und Philosophie für Null-Fehler-Qualität).

    Sind wir Wartungstechniker oder Architekten?


    Schöne Grüße

    Eberhard Rembs
    Bochum

  • Eigentlich müßte man(frau) ja IMMER Rücksprache mit den Stationsärzten halten. In der aktuellen "Übungsphase" sind aber noch keine rechtlichen Konsequenzen zu erwarten. Bei der späteren Echtabrechnung nach DRG wird der MDK auch nicht sofort vor Gericht ziehen, wenn eine Verschlüsselung nicht mit der Krankenakte übereinstimmt.
    Auch wenn der Stationsarzt formaljuristisch verantwortlich ist, wird man pragmatisch bleiben müssen.

    Für unser Haus bedeutet das in dieser Phase:
    1. Elektronische Patientenakte forcieren. Wenn man Zugriff auf den Arztbrief hat, braucht man häufig keine Arztrücksprache, um Fehler zu korrigieren und Unklarheiten zu beseitigen.
    2. Schnelle, schriftliche Kommunikationsmöglichkeit zwischen Controlling und Ärzten einrichten, z.B. Email. Die zweifellos häufigen Rücksprachen müssen im Dickicht von Dienst, frei, OP´s usw. schnell und für beide Seiten tolerabel ablaufen.
    3. Regelmäßige Rückkopplung als kurze "Fortbildungen" für die Abteilungen, in der typische Fälle zur Erleuchtung aller besprochen werden.

    Mit dieser Struktur müßte auch die "scharfe" Phase zu meistern sein. :chili:
    --
    Jan Haberkorn
    Arzt/Medizincontroller
    St. Elisabeth-Krankenhaus Köln

    Jan Haberkorn
    Internist/Medizincontroller
    St. Elisabeth-Krankenhaus Köln

    • Offizieller Beitrag
    Zitat

    Original von Rembs:
    1)
    M.E. ist das juristisch nicht angreifbar, aber es wird natürlich Probleme geben, da aufgrund der übermittelten § 301 Daten der Abgleich mit den Daten der Kostenträger nicht übereinstimmt. So wird sehr schnell der Vorwurf eines Upcoding aufkommen.

    2)
    Eine Fehleranalyse war schon zuvor möglich.

    3)
    Sind wir Wartungstechniker oder Architekten?

    Guten Morgen Herr Rembs,

    Zu 1)
    Die Daten die wir zum -.-.02 nach § 21 an InEK oder 3M liefern sollen sind nicht zum Abgleich mit den Kostenträgerdaten gedacht, darf auch gar nicht sein. Ein "Upcoding", in welchem Sinne auch immer verstanden, ist somit gar nicht feststellbar.

    Zu 2)
    Möglich ist viel, jedoch gibt es immer Stolpersteine:

    - Personal
    - Informations- und Wissensstand
    - Bereitschaft auf allen Ebenen "mitzumachen"
    - EDV
    - mangelnde Akzeptanz; bedingt durch praxisferne Regelungen, Terminchaos, nicht nachvollziehbare "Gängelungen" (z.B. QS in gegebener Form), teils schwachsinnige Kodierrichtlinien, ...
    - Ärztemangel?
    - Arbeitszeitgesetzumsetzung?
    - ...

    Da gibt es noch mehr. Selbst wenn Sie ein paar Punkte durch Ihre Aktivität aus der Liste streichen können, kann Ihnen der Rest das Med. Cont.-Leben schwer machen.

    Zu 3)
    Weder noch! :chirurg: ?

    Gruß
    --
    D. D. Selter
    Arzt, Med. Cont. BGU-Murnau

    • Offizieller Beitrag
    Zitat


    Original von Selter:
    Die Daten die wir zum -.-.02 nach § 21 an InEK oder 3M liefern sollen sind nicht zum Abgleich mit den Kostenträgerdaten gedacht, darf auch gar nicht sein. Ein "Upcoding", in welchem Sinne auch immer verstanden, ist somit gar nicht feststellbar.

    --
    D. D. Selter
    Arzt, Med. Cont. BGU-Murnau


    Die AOK im Ruhrgebiet kennt den ungefähren Case-mix der Häuser, wenn hier plötzlich rückwirkend Änderungen eintreten, werden Fragen gestellt, das war gemeint. Schließlich dienen die "neuen" Daten auch für Budgetverhandlungen.

    Gruß
    Eberhard Rembs

    Bochum

  • Zitat


    Original von Selter:
    Zu 1)
    Die Daten die wir zum -.-.02 nach § 21 an InEK oder 3M liefern sollen sind nicht zum Abgleich mit den Kostenträgerdaten gedacht, darf auch gar nicht sein. Ein "Upcoding", in welchem Sinne auch immer verstanden, ist somit gar nicht feststellbar.

    Entschuldigung, dass ich an dieser Stelle so unverschämt fragen muss: aber glauben Sie das wirklich?!
    Der eine oder andere hier hat sich doch sicher schon mal gefragt, woher Kostenträger Daten haben, von deren Existenz sie eigentlich keine Ahnung haben dürften, die einem aber plötzlich - besonders gern bei Pflegesatzverhandlungen o.ä. - unter die Nase gehalten werden.

    Gruß
    Simone

    • Offizieller Beitrag

    Hallo Herr Sommerhäuser
    Danke für den Hinweis, es hat sich gelohnt das nachzulesen

    Gruß
    (auch an unsere hochverehrte Oma Krause)
    Eberhard Rembs

    Bochum

    • Offizieller Beitrag
    Zitat

    Original von Selter:
    Zu 1)
    Die Daten die wir zum -.-.02 nach § 21 an InEK oder 3M liefern sollen sind nicht zum Abgleich mit den Kostenträgerdaten gedacht, darf auch gar nicht sein. Ein "Upcoding", in welchem Sinne auch immer verstanden, ist somit gar nicht feststellbar.

    Zitat

    Original von Simone:
    Entschuldigung, dass ich an dieser Stelle so unverschämt fragen muss: aber glauben Sie das wirklich?!

    Falls diese Daten dann auftauchen sollten, wissen Sie ja, wer sie den Kassen weitergegeben hat. Das waren dann Sie selber, oder die anderen!

    Ich mache mir "weniger" (gleich gesagt: bedeutet nicht "keine") Gedanken über diesen möglichen angedeuteten Datentransfer, als über die Datenqualität. Ich habe schon ein paar Mal mit dem InEK wegen der §21-Fragen telefoniert. Da haben wir auch über dieses Thema -Datensicherheit- gesprochen.
    Deswegen bin ich ein Gläubiger...angel3.gif

    Gruß

    --
    D. D. Selter
    Arzt, Med. Cont. BGU-Murnau