Wie ist denn der rechtliche Hintergrund zu folgender Situation:
Bei der Überprüfung der Datensätze entlassener Patienten wird festgestellt, dass Diagnosen entweder nicht richtig verschlüsselt wurden (nicht endständig z.B.) oder aber das Häkchen "Hauptdiagnose" versehentlich bei der falschen Diagnose angekreuzt wurde.
Darf man das im Nachhinein ändern? Die "richtige" Diagnose als Hauptdiagnose ankreuzen, Diagnosen um die vierte oder fünfte Stelle ergänzen??
Das tun doch zur Zeit alle, oder? Wie ist das denn rechtlich zu sehen??
:bombe:
Gruß
Simone