Kyphotische Fehlstellung vs Spondylolisthese

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    Hallo Liebes Forum
    Ich hab ein kleines Problemchen.

    Bein einem 38-jährigen Pat. Mit Kyphotische Fehlstellung und Spondylolisthese L4/5 bei hypoplastischen Gelenken und degnerativen Gefügelockerung L3/4 beidseits mit konsekutiver Spinalstenose LWK 3/ 4 und LWK4/5, wurde eine knöcherne und ligamentäre Dekompression des Spinalkanals LWK3/4 und LWK 4/5 beidseits, sowie Discektomie LWK 4/5 und instrumentierte Reposition der Fehlstellung mit intercorporeller Spondylodese L4/5 durchgeführt.
    Unserer Neurochirurgen kodieren gerne in solchen Fällen die M40.06 Kyphose als Haltungsstörung : Lumbalbereich. Die MDKs möchten gerne als HD die M43.16 Spondylolisthesis im Lumbalbereich sehen. Unser Neurochirurgen sehen die Kyphotische Haltungsstörung als die verursachende Erkrankung, während der MDK die Kyphotische Haltung als Schonhaltung betrachtet. Untersuchungen und Therapie sind in beiden Fällen gleich und werden vom MDK nicht angezweifelt. Die Diagnose M40.06 führt in die DRG I19Z und die vom MDK favorisierte Diagnose M43.16 führt in die DRG I49Z. Unterschied 3533,46 Euro
    Frage : Sollte ich auf die Diagnose M40.06 beharren nötigenfalls und den Rechtsweg einschlagen ?.
    Soll ich an das InEk schreiben? und um weitere Klärung bitten, da sich die Fälle häufen.
    Weiterhin kann ich mir nicht erklären warum bei gleicher Diagnostik und bei gleicher Therapie einen so großen Erlösunterschied gibt ?.

    mit freundlichen Grüßen
    Alaa Eddine :sonne:

    Medizincontroller
    ev. Krankenhaus Bielefeld

  • Guten Tag Alaa Eddine,

    aufgrund der Erwähnung der I49Z, gehen ich davon aus, dass es sich in Ihrem geschilderten Verhalt, um einen Fall aus dem Jahr 2005 handelt.

    Zitat


    Original von Alaa Eddine:
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    Weiterhin kann ich mir nicht erklären warum bei gleicher Diagnostik und bei gleicher Therapie einen so großen Erlösunterschied gibt ?.

    Dieser \"kleiner\" Unterschied ergibt sich aus der Definition der Hauptdiagnose bzw. der Diagnosetabelle der betreffenden DRGs. Glauben Sie mir, Sie sind garantiert nicht die Erste, die sich bzgl. der HD-wahl von Kyphose, Skolisoe, etc. wundert. :i_baeh:
    Mit der von Ihnen gewählten HD ist es theoretisch möglich, die I06 zu triggern. Die I19 stellt sich quasi als virtuelle Basis-DRG der I06 dar. Kein Wunder dass der MDK Sie auffordert die HD zu ändern, denn im Jahr 2005 war die I49 quasi die virtuelle Basis-DRG der I09Z. Soll heißen, selsbt wenn Sie diese ansteuern, liegen Sie noch immer unter dem RG der I19Z. (Ein Blick in die Ludwigshafener Liste 2005, 2006\" bestätigt dies sicher.)
    Gespart, gespart kann ich da nur sagen...

    Es steht und fällt alles mit der Wahl Ihrer HD. ...und dafür schauen Sie mal in Ihre Akte, was den Aufenthalt ursächlich veranlasst hat...

    MfG

  • Hallo Herr Eddine,

    wieso ist das Ihr Beitrag 1, waren Sie nicht früher auch schon zu Gange?

    Nun zu Ihrer Problematik. Die kyphotische Fehlhaltung würde ich überhaupt nicht codieren, denn sie ist ein Symptom der anderen Erkrankungen der WS. Die Spondylolisthesis bei hypoplastischen Gelenken L4/5 würde ich mit Q76.21 in Verbindung mit der Q76.4 codieren es sei denn, es handelt sich um eine erworbene Spondylolisthesis. Bei hypoplastischen Wirbelgelenken tendiere ich jedoch mehr zur angeborenen Form. Genaues kann eventuell röntgenologisch ermittelt werden. Die Gefügelockerung L3/4 würde ich mit einer Instabilität der WS codieren M53.26; die Spinalkanalstenose dann mit der M48.06.

    Als Therapie würde ich die beiden Dekompressionen 5-032.01 + 5-033.0 + 5-839.61 und die Spondylodese codieren. Die Diskektomie des gleichen Segmentes gehört dazu, denn ohne können Sie wohl kaum eine interkorporale Spondylodese mit Reposition (5-836.40) durchführen. Sie sagen hierzu leider nichts über den Zugangsweg (auch nur von hinten?). Sie sagen auch nichts über das Material (Knochenblock, wenn ja woher; Metall?) daher muss auch das Groupen Spekulation bleiben (mein Testgroupen erfolgte mit Schrauben/Stabsystem ventrodorsal und Knochenblock aus dem Beckenkamm also kommen noch zur 5-836.40 die 5-032.6 + 5-835.5 + 5-783.2 + 5-784.1x hinzu). Das ergibt mit der –Listhesis als HD die I49Z. Wenn also nicht noch weitere Erkrankungen/Komplikationen hinzukommen, wird da wohl kaum etwas zu machen sein.

    Der Hinweis von Herrn Scholze, eventuell nach weiteren Fakten zu suchen, sollte also schon noch beachtet werden.

    Mit freundlichen Grüßen
    Thomas Winter
    Berlin

  • Guten Tag, Herr Scholze, Herr Winter,
    Vielen Dank für die Antworten.
    In der Tat, ich bin seit 2002 dabei, allerdings habe ich mein alter Zugang nicht mehr aktivieren können, da ich die e-Mail-Adresse meines ehemaligen Arbeitgebers (paracelsus-Klinik-Marl) angegeben und das dazugehörige Passwort vergessen hatte. Nun bin ich beim ev. Krankenhaus Bielefeld, dem \"größten Krankenhaus NRW\", Bettenzahlmäßig. und habe deswegen einen neuen Usernamen beantragen müssen.

    Zum Thema
    Als Internist habe ich mir die Vorgehensweise von meinem chirurgischen Kollegen im Medizincontrolling erklären lassen. Unsere Chirurgen sind von dorsal her vorgegangen und haben nach Freipräperation der Muskulatur von dorsal her über den Dornfortsatz eine Fixateura interna mit vier Schrauben an zwei Wirbelkörpern angebracht.

    Zur Kodierung der Diagnose
    Die Neurochirurgie bei uns lässt keine Kodierfachkräfte an die Akten. Daher müssen wir unsere Kodierempfehlungen 1. medizinisch begründen und 2. den ermittelten Erlös \"vermitteln\". Dass wir, wenn auch einen kleinen, Einfluss auf die Eingrouppierung in die DRG haben, wissen Sie und daher müssen sehen, welche weiteren Schritte bei diesen Fällen unternommen werden könnenten.

    mit freundlichen Grüßen
    Alaa Eddine :sonne:

    Medizincontroller
    ev. Krankenhaus Bielefeld