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Hallo Liebes Forum
Ich hab ein kleines Problemchen.
Bein einem 38-jährigen Pat. Mit Kyphotische Fehlstellung und Spondylolisthese L4/5 bei hypoplastischen Gelenken und degnerativen Gefügelockerung L3/4 beidseits mit konsekutiver Spinalstenose LWK 3/ 4 und LWK4/5, wurde eine knöcherne und ligamentäre Dekompression des Spinalkanals LWK3/4 und LWK 4/5 beidseits, sowie Discektomie LWK 4/5 und instrumentierte Reposition der Fehlstellung mit intercorporeller Spondylodese L4/5 durchgeführt.
Unserer Neurochirurgen kodieren gerne in solchen Fällen die M40.06 Kyphose als Haltungsstörung : Lumbalbereich. Die MDKs möchten gerne als HD die M43.16 Spondylolisthesis im Lumbalbereich sehen. Unser Neurochirurgen sehen die Kyphotische Haltungsstörung als die verursachende Erkrankung, während der MDK die Kyphotische Haltung als Schonhaltung betrachtet. Untersuchungen und Therapie sind in beiden Fällen gleich und werden vom MDK nicht angezweifelt. Die Diagnose M40.06 führt in die DRG I19Z und die vom MDK favorisierte Diagnose M43.16 führt in die DRG I49Z. Unterschied 3533,46 Euro
Frage : Sollte ich auf die Diagnose M40.06 beharren nötigenfalls und den Rechtsweg einschlagen ?.
Soll ich an das InEk schreiben? und um weitere Klärung bitten, da sich die Fälle häufen.
Weiterhin kann ich mir nicht erklären warum bei gleicher Diagnostik und bei gleicher Therapie einen so großen Erlösunterschied gibt ?.