DKR 1105d - Gastrointestinale Blutung

  • Hallo liebes Forum,

    die Aufnahme eines Patienten erfolgte hauptsächlich wegen einer normfrequenten TAA.
    Hier viel im Routinelabor ein positiver Hämoculttest auf. Nach weiterem Gespräch wurde von dem Patienten Meläna angegeben. 8o
    Nach Durchführung einer OGD wurde ein florides, in Abheilung befindliches, Ulcus ventriculi diagnostiziert.
    Kann hier die K25.0 als Nebendiagnose kodiert werden? :d_gutefrage:
    Meine Kollegin meint die K25.3 kodieren zu müssen, da sich die DKR 1105d auf die stationäre Aufnahme zur Abklärung einer Blutung bezieht. :deal:

    DKR 1105d Gastrointestinale Blutung
    Wenn ein Wenn ein Patient zur Abklärung einer oberen gastrointestinalen (GI) Blutung aufgenommen wird und bei der Endoskopie ein Ulkus.....

    Bitte um hilfreiche Meinungen. Danke im Voraus.

    Mit freundlichen Grüßen


    ochpowi

  • Lieber ochpowi,

    ich denke schon, dass in diesem Fall die DKR 1105d sinngemäß anzuwenden ist und hätte ebenfalls die K25.3 als Nebendiagnose kodiert.

    Mit freundlichen Grüßen aus dem Allgäu

    M. Finke

    [f2]Mit freundlichen Grüßen


    Dr. M. Finke
    Oberarzt der Chirurg. Abteilung :i_ritter:
    Rotkreuzklinik Lindenberg[/f2]

  • Hallo zusammen,
    und warum nicht K25.0?

    Auszug aus DKR 1105d:
    \"Wird aufgrund der Vorgeschichte oder anderer Anhaltspunkte eine klinische Diagnose gestellt, schließt die Tatsache, dass während des Krankenhausaufenthaltes keine Blutung auftritt, nicht von vornherein die Eingabe eines Kodes mit der Modifikation „mit einer Blutung†aus\".

    Ich würde halt den Endoskopiker fragen.

    Herzliche Grüsse aus Mittelfranken
    E. Horndasch

  • Hallo,

    ich kenne ja die früheren DKR 1105 nicht aber habe hier ein Problem welches in den Threat passt:

    Patient mit akuten Blutungszeichen (diarrhoeartiger Teerstuhl) mit transfusionspfl.-relantem HB-Abfall (hierfür nebensächl. unter Falithrom)

    Bei der Untersuchung im Pylorus ein Ulcus, einzige Läsion. Somit eigentlich vom Sinn her und wie inder DKR beschrieben, zeichen einer oberen GI-Blutung mit Nachweis einer Blutungsquelle K25.0 möglich. MDK sagt K92.2, warum tut er und kann er das?!...na weil in der gleichen DKR steht : wird ein Patient wegen Meläna untersucht, ist nicht ohne weiteres davon auszugehen das eine gefunden Läsion der Blutungsquelle entspricht - häääähh? - 1. wieso nicht und 2. was soll dieser Passus? wenn gerade der Teertuhl in diesem Falle ja nun heftig eben ein sehr häufiges und immanentes Zeichen auch einer akuten oberen GIB ist/sein kann)

    das ist fachlich echter Mist (akute Pylorusulcusblutung macht eben meist auch kein Bluterbrechen wenns in die normale Richtung abgeht), bei positivem Hämocult kann ich das ja verstehen.

    Wer läßt solche Texte durchgehen oder zumindest nicht näher spezifiziert (grrrh)?

    Was würdet ihr verschlüsseln und wenn welche Argumente gegen die MDK-Meinung?

    MfG

    rokka

  • Hallo rokka,

    es gibt doch auch Läsionen, die man bei der Diagnostik findet, von denen man aber nicht davon ausgeht, dass sie die Blutungsquelle sind. Für solche Fälle ist die DKR gedacht. Wenn man aber eine Läsion findet und diese auch wahrscheinlich die Blutungsquelle ist, dann ist diese auch zu kodieren, egal in welche Richtung sich die Blutung manifestiert hat. Ist denn Ihr Brief nicht entsprechend geschrieben? Wurden bei der Gastro keine Blutungszeichen gefunden? War ein frisches oder ein akutes Ulkus beschrieben? Wurde eine weitere Diagnostik angeschlossen? Erfolgte eine Colo? Falls nicht, dann ist dies doch ein sehr deutlicher Hinweis dafür, dass Sie als Klinik davon ausgegangen sind, dass das gefunden Ulkus auch die Blutungsquelle ist.

    Gruß

    B.W.

  • Hallo rokka,

    kann Ihren Ärger gut verstehen. Hatte die DKR 1105 mindestens schon zwanzigmal gelesen, gedacht sie verstanden zu haben und komme erneut ins Grübeln. Das ist gruselig formuliert.

    Ich verstehe die DKR im Hinblick auf Ihr Problem so, dass bei

    • Aufnahme des Patienten zur Abklärung einer oberen GI-Blutung und
    • Auffinden eines Ulkus, von Erosionen oder Varizen

    diese genannten Erkrankungen auf jeden Fall "mit Blutung" kodiert werden. Dies trifft Ihren Fall mit den klassischen "Zeichen" (u.a. Teerstuhl) einer oberen GI-Blutung.

    Wenn ein Patient mit Teerstuhl untersucht wird und eine - andere - Läsion gefunden wird, kann nicht ohne Weiteres "mit Blutung" kodiert werden. Wenn jedoch aufgrund des klinischen Gesamtzusammenhanges davon ausgegangen wird, dass diese - andere - Läsion ursächlich für den Teerstuhl war, kann die Läsion "mit Blutung" verschlüsselt werden, selbst wenn diese unter der Endoskopie nicht nachweisbar war.

    Insofern ist Ihre Kodierung m.E. zutreffend. Inhaltlich stützen sowohl der erste wie auch der letzte Absatz der DKR 1105 Ihre Kodierung und die dazwischen liegenden führen nichts Gegenteiliges aus.

    Viele Grüße

    Medman2

  • Hallo,

    Ha - da steht tatsächlich noch wenn keine kausale Verbindung zw. Symptom und Ergebnis der Untersuchung besteht, dann erst Symptom und gefundene Läsion kodieren. Ok - aber den Zusammenhang haben wir ja nun mal festgestellt, zumindest für uns plausibel. mal sehen was wird...

    aber Kollegen sagen der MDK bezweifelt öfter den "nachweisbaren" Zusammenhang wenn keine direkten/indirekten Blutungszeichen bei Untersuchung mehr nachweisbar; es bleibt einfach mal wieder zu streitbehaftet formuliert...