Gastroskopie ambulant

  • Hallo Forum,

    im Rahmen der AOP nach §115b führen wir Koloskopien durch die auch im Katalog amb.Op. hinterlegt sind. Oft wird gleichfalls eine Gastroskopie
    erbracht die ich im Katalog nicht finde. Kann in diesem Fall nur die Kolo abgerechnet, werden oder Kolo & Gastro ?

    Vielen Dank, guido

  • Hallo DarthCoder,

    das ist eine schwierige Frage :d_gutefrage: !

    Das einzige, was der AOP-Vertrag hierzu hergeben könnte, findet sich in § 5: \"In Verbindung mit einem ambulanten Eingriff nach § 115 b SGB V können intraoperative Leistungen erbracht oder veranlasst werden, die in einem unmittelbaren zeitlichen und medizinischen Zusammenhang mit dem Eingriff stehen (insbesondere Laboruntersuchungen, Leistungen der konventionellen Radiologie, Histologie oder der Pathologie).\"

    Da die Aufzählung in der Klammer nicht abschließend ist, können auch andere als die dort aufgeführten Leistungen erbracht werden. Allerdings müssen die genannten Voraussetzungen (\"unmittelbar zeitlich und medizinischer Zusammenhang mit dem Eingriff\") erfüllt sein.

    Ein weiteres Problem könnte sich aus dem obligaten Leistungsinhalt der Ziffer 13400 ergeben. Dort wird u.a. gefordert: Patientenaufklärung zur Untersuchung und zu den möglichen therapeutischen Maßnahmen in derselben Sitzung in angemessenem Zeitabstand vor dem Eingriff. Nun haben Sie schon eine Patientenaufklärung für die Koloskopie durchgeführt. Ob das aber reicht?

    Eine sicherlich unbefriedigende Antwort. Ansonsten mein Rat: Abrechnung probieren und schauen, was die Krankenkasse macht ?(

    Grüsse aus Düsseldorf

    Matthias Offermanns

    Deutsches Krankenhausinstitut

    Alte Rheinische Weisheit: "Das Leben ist zu kurz für ein langes Gesicht."

  • Hallo Hr. Offermanns,

    vielen Dank für die schnelle Antwort. Ich werde den Versuch der Abrechnung unternehmen, leider dauert es immer eine Weile bis die Rückläufe der KK eintreffen.

    Ein Schönes Wochenende :i_drink: und Grüsse aus Berlin, guido

  • Hallo Herr Offermanns,

    als ich habe es so gelernt: ÖGD und Kolo ist machbar, am gleichen Tag. Oder wenn 1. Kolo bereits vor 4 Wochen.

    Dann Ziffer 13400, mit Begründung: z. B. K92.2G, Oder I98.3G, K50.80 G, K90.0G, oder K21.0G nur mit K22.1 NICHT: K29.1G und kein unklarer Bauch.

    Viele Grüße

    drgclau

  • Hallo drgclau,

    das Internet ist immer wieder faszinierend... es kommen selbst nach 15 Jahren noch Antworten zurück ;)....

    2006... wenn man bedenkt, da war Angela Merkel gerade mal ein paar Monate im Amt:saint:

    MfG
    Ductus
    Die Welt ist global, das Denken lokal

  • Hallo Herr Offermanns,

    als ich habe es so gelernt: ÖGD und Kolo ist machbar, am gleichen Tag. Oder wenn 1. Kolo bereits vor 4 Wochen.

    Dann Ziffer 13400, mit Begründung: z. B. K92.2G, Oder I98.3G, K50.80 G, K90.0G, oder K21.0G nur mit K22.1 NICHT: K29.1G und kein unklarer Bauch.

    Viele Grüße

    drgclau

    Das Internet vergisst nie etwas:)

    Ich weiß ja nicht, wo Sie das gelernt haben. Mich würde nur interessieren, was die Krankenkassen bei einer ambulanten Operation nach § 115b SGB V dazu sagen. Wobei es bei der ein oder anderen Krankenkasse in dem ein oder anderen Regionalbereich schon einmal Mitarbeiter:innen der Krankenkasse gab, die ein großes Herz für Krankenhäuser hatten.

    Grüße

    Matthias Offermanns

    Deutsches Krankenhausinstitut

    Alte Rheinische Weisheit: "Das Leben ist zu kurz für ein langes Gesicht."