Aufwandsunterschied J07A vs. J07B

  • Hallo,

    nun stutzen wir hier über den Unterschied zwischen J07A und J07B - OP an der Mamma (bösartig bzw. nicht). X(

    Darf man den "Verdacht auf bösartige Erkrankung" als "Erkrankung" codieren (hier Mamma-Tumor), auch wenn er sich später nicht herausstellt? Man hat ihn ja anbehandelt (:chirurg: OP) in Gedanken, er sei bösartig. Wenn nun 3 Tage nach Entlassung noch nicht feststeht (da muß der Fall ja abrechnungstechnisch abgeschlossen sein), ob bösartig oder gutartig, dann kann doch nach DKR 008a nur der Tumor (-Verdacht) stehen bleiben. Was spräche nach DKR dagegen? Später als 3 Tage danach (wenn dann die Histo kommt) gilt der Patient ja bereits als abgerechnet und ich darf ihn nicht mehr modifizieren. Da kommts doch zum Streit....
    :itchy:


    :chirurg: OP-technisch ( :ops: 5-870.0) und Aufwand-technisch (Liegendauer, Medikamente etc.) bestehen hier überhaupt keine Unterschiede bei der Erbringung der DRG. Warum gibt es da überhaupt einen DRG-Split bei identischer Prozedur? :no:

    Gruß :x

    Björn

    • Offizieller Beitrag

    Hallo Björn,

    das ist einer der Bereiche der DKR, wo Streit nicht ausbleiben wird. Er wurde auch hier schon geführt.
    Ich würde bei "Behandlung, als ob" und fehlendem Ausschluß bei E auch "als ob" kodieren, sprich die vermutete bösartige Erkrankung. Habe ich allerdings eine bösartige Erkrankung ausgeschlossen, trotzdem "als ob" behandelt, darf ich nicht mehr die bösartige Erkrankung als HD zuordnen.

    Gruß

    --
    D. D. Selter
    Arzt, Med. Cont. BGU-Murnau

    Mit freundlichen Grüßen

    D. D. Selter

    Ärztlicher Leiter Medizincontrolling

    Berufsgenossenschaftliche Unfallklinik Murnau

    • Offizieller Beitrag

    Hier noch ergänzend ein Auszug aus einem Kodierhinweis von der Uni-Münster bei V.a. Herzinfarkt, welcher auf genannten Fall projezierbar ist.

    Verdachtsfälle / eingeleitete Behandlung
    Die Kodierrichtlinie D008a besagt: „Wenn eine Behandlung eingeleitet wurde und die Untersuchungsergebnisse nicht eindeutig waren, ist die Verdachtsdiagnose zu kodieren.“ [bei Entlassung nach Hause].
    Der Begriff „eingeleitete Behandlung“ ist leider recht ungenau gehalten.
    ....
    So lange es hierzu keine Erläuterung von Seiten der Selbstverwaltungspartner gibt, kann dieser Begriff zur Ermessenssache der Kassen/MDK/Krankenhauses und Streitpunkt zwischen Krankenhaus und Kassen und vor dem Sozialgericht werden. Es ist daher empfehlenswert diese Kodierungsmöglichkeit äußert restriktiv zu handhaben.

    Gruß

    --
    D. D. Selter
    Arzt, Med. Cont. BGU-Murnau

    • Offizieller Beitrag

    Hallo Herr Mehlhorn,
    hallo Herr Selter,
    hallo Forum


    diese Diskussion verstehe ich nicht. Es ist doch "good practice" nach einer Knotenexstirpation oder Quadrantenresektion eine Schnellschnittuntersuchung durchführen zu lassen, um dann sofort nach Histologie über das weitere erforderliche operative Procedere zu entscheiden. Ich persönlich kann mich an keinen Fall erinnern, wo bei Entlassung nicht klar war, ob ein Mamma Ca oder ein gutartiger Tumor vorlag.


    Mit schönen Grüssen

    Eberhard Rembs
    Arzt für Chirurgie
    Bochum

  • Hallo,

    Zum Post von Björn Mehlhorn: die Frage ist durchaus verzwickt.
    Wir haben ja nunmal die 3-Tages-Frist, die allerdings zugegebenermaßen kaum einer schafft, wenn die Kodierung noch vorher vom OA und hinterher vom MedCo kontrolliert wird.

    Klar ist: wenn bei Entlassung feststeht, dass nicht maligne, dann kann das auch nicht kodiert werden, egal welcher Aufwand -
    der Fall ist auch sicher nicht gemeint.

    Aber was ist bei der Mamma-PE: die Pat. geht zwischendurch nach Hause, denn Schnellschnitt war nicht eindeutig, so dass die definitive Histo abgewartet wird ?

    Ich würde Ca kodieren, denn:
    Die Hauptdiagnosen-Definition bezieht sich ja eindeutig auf die Analyse bei Entlassung - und nicht auf Tag x nach Entlassung.
    Und die Analyse bei Entlassung hat zum einen nicht zum definitiven Ausschluss des Ca geführt. Zum anderen wurde behandelt unter dem V.a. Ca, damit ist der Verdachtsdiagnosen-Kodierung(D008a Verdachtsdiagnosen) meines Erachtens entsprochen.
    Alternative wäre auch noch D48.6 "Mamma-TU unsicheren Verhaltens" - damit kommt man auch in die A-DRG und die Entlassmeldung geht pünktlich raus.


    Gruß
    Jörg Noetzel


    --
    FA für Chirurgie, Medizincontrolling, Robert-Bosch-Krankenhaus Stuttgart

    FA für Chirurgie, Leiter Medizincontrolling, Klinikum Stuttgart, Vorstand DGfM