Wie kodiert man eine geplante Kontrollaufnahme, die o.B. ist?

  • Liebe KollegInnen,

    wer hat einen Tipp für folgende Fallkonstellation?

    Pat. stellt sich mit einer schweren Neuroborreliose vor, sie wird stationär behandelt und es erfolgt die Entlassung. Wegen der Schwere der Erkrankung wird eine Wiedervorstellung drei Monate später vereinbart. Hierbei erfolgt u.a. eine Lumbalpunktion. Letztlich stellt sich heraus, dass der Patient die Erkrankung überwunden hat.

    Wie wird der zweite Fall korrekt kodiert?

    Danke und Gruß
    Popp

  • Lieber Herr Popp,

    das wäre für mich klassisch die Z03.3

    > Beobachtung bei Verdacht auf neurologische Krankheit <

    (Kommt pikanterweise nach Z03.2 u.a. Beobachtung wegen Ladendiebstahl!)

    Ich liebe das DRG-System! :totlach:

    Gruß M. Finke

    [f2]Mit freundlichen Grüßen


    Dr. M. Finke
    Oberarzt der Chirurg. Abteilung :i_ritter:
    Rotkreuzklinik Lindenberg[/f2]

  • Guten Tag!

    Zitat


    Original von Finke:
    das wäre für mich klassisch die Z03.3

    In diesem Fall handelt es sich ganz offensichtlich um eine geplante Folgebehandlung. Es wurde mehrfach, z.B. hier diskutiert, ob die DKR D005d (geplante Folgeeingriffe) auch für geplante Folgeuntersuchungen angewandt wird. Ich sehe keinen vernünftigen Grund, warum dem nicht so sein sollte, und empfehle die Neuroborreliose als Hauptdiagnose.

    Viele Grüße!

    Dr. Peter Leonhardt
    Neurologe
    Arzt für Med. Informatik
    Med. Controlling


    I'd rather have a full bottle in front of me than a full frontal lobotomy

  • Liebe Mitdenker,

    leider kann ich den Link unter "hier" im vorigen Beitrag nicht öffnen (erforderliches Passwort) und bitte um Meinungen im folgenden häufigen Fall, zu dem bei uns Uneinigkeit herrscht:

    Babies werden in verschiedenen Fällen nach einem gewissen Zeitraum bei uns 1 Nacht stationär zum Schlaflabor aufgenommen:
    - zum einen, wenn sie Frühgeborene waren, auch wenn damals kein atembezogenes Symptom aufgetreten war. Dann nehmen wir als Hauptdiagnose, falls wieder keine Atemstörung festgestellt wird, einen Z03-Kode als Hauptdiagnose. Die Frühgeburtlichkeit ist das "Ereignis mit typischerweise nachfolgenden Gesundheitsproblemen".
    - zum anderen, wenn bei Neugeborenen, egal ob frühgeboren oder nicht, im Geburtsaufenthalt eine Atemstörung aufgetreten war. In diesem Fall gibt es zwei Meinungen:
    a) Es ist nach der Kodierrichtlinie D05d als geplanter Folge"eingriff" die Atemstörung des vorhergehenden Geburtsaufenthaltes als HD zu nehmen, selbst wenn jetzt nichts mehr nachgewiesen wurde.
    b) Es ist nach DKR D002 "Schlüsselnummern aus Z03.0 bis Z03.9" zu kodieren, da erstens nicht "ein Symptom, das mit der Verdachtsdiagnose im Zusammenhang steht, vorliegt" und zweitens die DKR D05d nur für Folge"eingriffe" gilt (laut Überschrift sogar immer noch nur für Verletzungen/Verbrennungen, obwohl das Beispiel Sigmadivertikulose nun nicht gerade darunter fällt). Die Polysomnografie ist aber kein Eingriff.
    Das obige Beispiel mit der Borreliose ist ja ähnlich: es gibt keinen Eingriff, nur eine Untersuchung. Bisher hat niemand Herrn Leonhardt widersprochen. Sind also alle der gleichen Meinung?

    Freundliche Grüße

    E. Kosche und Kolleginnen

  • Hallo, hat keiner eine Idee dazu?

    Wir haben ein MDK-Gutachten, das zu Fallkonstellation b) die Atemstörung des Geburtsaufenthaltes auch jetzt als HD fordert, und müssen uns jetzt positionieren. Es wäre schön, wenn wir noch Meinungen dazu lesen könnten.

    Danke,

    E. Kosche

  • hallo Frau Kosche!


    Der Beirag von Herrn Dr. Leonhard ist aus 2006. Wer wagt jetzt noch nach der ganzen Juristerei Nachuntersuchung = Eingriff?


    D005 bezieht sich auf alle Folge-Eingriffe, bei denen schon beim Erst-Eingriff die Notwendigkeit weiterer OPS festlegbar / "planbar" ist. Und das ist nicht nur bei Verbrennungen oder Verletzungen der Fall. Wie das Beispiel mit der Sigmadivertukulose verdeutlicht.
    Für D005 fehlt Ihnen der Eingriff.


    Welche "Atemstörung" / Diagnose / ICD hatte das Kind denn beim ersten Aufenthalt?
    Symptome gehen vor Z3.0-Z3.9.


    mfg ET.gkv

  • Hallo ET.gkv,

    danke für Ihre Worte.

    Sie fragen nach den Symptomen im Geburtsaufenthalt, die zu einer späteren Aufnahme zur Kontroll-PSG führen. Das sind verschiedene wie P28.2 Zyanoseanfälle, P28.4 sonstige Apnoe beim Neugeborenen oder gar P28.5 Respiratorisches Versagen beim Neugeborenen.
    Sie sagen: Symptomkodes gehen vor Z-Kodes - ja klar, wenn denn die Symptome noch da sind. Aber wenn sie Grund zu einer Kontrolluntersuchung sind und nun nicht mehr vorliegen? Das ist ja gerade die Frage. Und dann sagen Sie: es fehlt der Eingriff, um D005 anzuwenden. Also doch Z-Kode?

    Bin heute den letzten Tag da vor meinem Urlaub, danke für schnelle Antworten.

    Freundliche Grüße

    E. Kosche

  • hollo Frau Kosche!


    Eine saubere Kodierlösung, mit der alle zufrieden sind, wird sich nicht finden lassen. Es ist ein durchwursteln.
    Irgendwie muss das aber kodiert werden.


    Sie schreiben weiter oben " Babies werden ... nach einem gewissen Zeitraum ..." untersucht.
    Bei kurzem Zeitraum würde ich die Erkrankung / das Symptom des ersten Aufenthalts kodieren, hier also P28.2, P28.4 oder P28.5. ( Alle 3 codes sind im Grunde Symptome, die auf mehrere Krankheiten verweisen können. ) Auch in der Erwachsenenmedizin bedarf es manchmal mehrerer stat Aufenthalte um des Pudels Kern zu diagnostizieren.
    Wenn mehr als 6 monate vergangen sind Z03._ ( Leider beschränkt sich Z87.0 auf J00-J99 )


    Schönen Urlaub!

    mfg ET.gkv

    Einmal editiert, zuletzt von ET.gkv (8. August 2014 um 13:29)

  • Hallo ET.gkv,

    Sie haben mich zumindest für eine ND auf eine Idee gebracht: Z87.6, ist aber nicht als HD zulässig.
    Bei Z03 steht unter der Überschrift: "Personen mit vorhandenen, untersuchungsbedürftigen Symptomen oder Anzeichen für einen abnormen Zustand, die jedoch nach Untersuchung und Beobachtung nicht behandlungsbedürftig sind." Das trifft ja aber nicht zu ....
    Bin weiter hilflos, wursteln wollte ich eigentlich nicht.
    Danke für den guten Urlaubswunsch.


    Freundliche Grüße,

    E. Kosche