Kreuz/Stern Frage

  • Hallo Mitstreiter,
    wie wird denn in der Praxis bei Ihnen mit den Folgezuständen des Apoplexes umgegangen.
    Soll man nun I69.? + G81.? oder als Kreuz/Sternkombi kodieren und wenn ja: warum nicht und welche Konsequenz ergibt sich, wenn nicht. Oder doch?
    Heraus damit, wie machen Sie´s?

    Gruß aus HH,
    Jan Cramer

    Dr. J. Cramer
    AGAPLESION Diakonieklinikum Hamburg

    • Offizieller Beitrag


    Hallo Herr Cramer,
    in meinen Augen ist das ganz einfach:

    1) Zustand nach Apoplexie, ohne neurolog. Symptome
    Z86.7 (nicht als Hauptdiagnose zulässig)

    2) Folgezustand, Apoplexie mit neurolog. Symptomen
    I69.4
    Behandlung muß abgeschlossen sein
    mindestens eine Kode für eine konkrete neurolog. Störung
    z.B G81 (wenn G81, dann G81.9, wegen CCL Relevanz)
    wenn andere behandlungsbedürftige Symptome bzw. Diagnosen
    vorliegen,werden diese entsprechend kodiert.


    Gruß
    Eberhard Rembs

    Bochum

  • Hallo Herr Rembs,
    so weit war mir das auch klar (s. Kodierrichtlinie). Aber dort steht, man solle das Residuum der I69.? voranstellen.
    Ist dieses denn nicht eine klassische Kreuz/Stern Domäne? Und der zweite Teil der Frage meinte: macht es einen Unetrschied, ob ich zwei Primärkodes angebe oder einen Kreuz/Sterncode? Hat es einen Einfluß auf CC bzw. PCCL-Wert

    fragt sich

    J. Cramer?(

    Dr. J. Cramer
    AGAPLESION Diakonieklinikum Hamburg

  • Hallo Herr Cramer,

    weder G81,- noch I69.- sind in ICD-10 SGB V 2.0 als Stern-Kode gekennzeichnet, daher kann die Kreuz-/Stern-Systematik hier gar nicht angewandt werden. (Details siehe auch Vorspann zur ICD-10 SGB V 2.0 - Anleitung zur Verschlüsselung, 6. Absatz)

    Die korrekte Kodierung Z. n. Apoplex nach DKR 2002 hat bereits Herr Rembs beantwortet.

    Bezüglich CC-Werten bzw. PCCL-Steigerung ist es wie mit den meisten Nebendiagnosen in AUS: abhängig von der Basis-DRG werden unterschiedliche Scores erzielt, hier z.B.

    G81.- op. Partition 3 nicht-op Partition 1,2 oder 3
    I69,- 2,3 oder 4 2 oder 3

    Es kann also weiterhin nur der Grundsatz gelten: behandlungsrelevante Nebendiagnosen nicht "vergessen" zu dokumentieren. Das gilt insbesondere für den die Hemi "erklärenden" Kode I69.-.

    Was sich unter welchen Umständen bei uns einmal wie auswirken wird - ???

    Schönen Gruß aus dem langsam abtrocknenden München

    Thomas Woschnik :rotate:

  • Zitat


    Original von Cramer:
    Hallo Mitstreiter,
    wie wird denn in der Praxis bei Ihnen mit den Folgezuständen des Apoplexes umgegangen.
    Soll man nun I69.? + G81.? oder als Kreuz/Sternkombi kodieren und wenn ja: warum nicht und welche Konsequenz ergibt sich, wenn nicht. Oder doch?
    Heraus damit, wie machen Sie´s?

    Hallo Herr Cramer,

    bevor Sie Ihre Frage gestellt haben, dachte ich auch, das sei "ganz einfach" - inzwischen bin ich nicht mehr so sicher....

    Wie ich's gemacht habe: Stets i69.- als HD, und die Symptome als ND.

    Aber ob das richtig ist?

    DKR 0601a sagt mehrfach, der Code für das neur. Symptom soll vor der i69.- kommen. Aber die Reihenfolge der Codes, für die die DKR oft Vorschriften machen, spielt ja bei unseren Groupern keine Rolle.

    Aber was ist nun die HD?
    Das macht beträchtliche Unterschiede (DRG-technisch).

    Wenn bei uns alter Schlaganfall der Behandlungsanlaß ist, so handelt es sich fast immer um Frühreha-Fälle. Die haben aber so viele von den Folgezustand-Symptomen (r13, r15, r32, r47.0, r47.1, g81, ...), daß es mir schon wieder gerechtfertigt erscheint, die i69.- als HD zu nehmen.


    Käme einer mit wirklich mit nur einem Symptom, z.B. einer Hemiplegie bei altem Schlaganfall zur Aufnahme: Ja, dann müßte man wohl wirklich überlegen, ob man HD g81, ND i69 (-> B67B) oder umgekehrt (->B70B) gibt.
    Vgl. DKR 1801a (S. 183): Wenn nur das Symptom behandelt wird, wird es zur HD.


    Mit uneindeutigen Grüßen


    --
    Martin Kleinschmidt
    Arzt / Med.Contr.
    Alexianer KH Krefeld

    Dr. Martin Kleinschmidt
    Arzt / Med.Contr.
    Alexianer KH Krefeld

    • Offizieller Beitrag
    Zitat


    Original von MKleinschmidt:

    Wenn bei uns alter Schlaganfall der Behandlungsanlaß ist, so handelt es sich fast immer um Frühreha-Fälle. Die haben aber so viele von den Folgezustand-Symptomen (r13, r15, r32, r47.0, r47.1, g81, ...), daß es mir schon wieder gerechtfertigt erscheint, die i69.- als HD zu nehmen.


    Käme einer mit wirklich mit nur einem Symptom, z.B. einer Hemiplegie bei altem Schlaganfall zur Aufnahme: Ja, dann müßte man wohl wirklich überlegen, ob man HD g81, ND i69 (-> B67B) oder umgekehrt (->B70B) gibt.
    Vgl. DKR 1801a (S. 183): Wenn nur das Symptom behandelt wird, wird es zur HD.

    --
    Alexianer KH Krefeld


    Hallo Herr Kleinschmidt,
    entschuldigen Sie die Nachfrage:
    Folgen eines Schlaganfalles als Aufnahmegrund und sonst nichts?

    1 )werden bei Ihnen Frührehafälle ins Akutkrankenhaus aufgenommen?
    2) Hemiplegie, als Aufnahmegrund, haben Sie da keine Probleme mit Fehlbelegung?

    Gruß
    E.Rembs
    Bochum

  • Hallo Herr Rembs,


    Zitat


    Original von Rembs:

    Folgen eines Schlaganfalles als Aufnahmegrund und sonst nichts?

    1 )werden bei Ihnen Frührehafälle ins Akutkrankenhaus aufgenommen?

    Die Frühreha-Fälle werden bei uns auf die Frühreha aufgenommen - und die gehört irgendwie zum Akutkrankenhaus. Soweit ich verstanden habe, ist das auch häufig so, eine vernünftige Abbildung der (neurologischen und geriatrischen) Frühreha-Fälle im DRG-System sind auch einer der vielen Streitpunkte , die Spitzenverbände und DKG etc. im Juni an einer Einigung zum Optionsmodell gehindert haben.


    Zitat


    Original von Rembs:
    2) Hemiplegie, als Aufnahmegrund, haben Sie da keine Probleme mit Fehlbelegung?

    Gute Frage. Aber wie ich eben sagte: Zu uns kommen die nie mit nur einer Hemi, sondern noch mit tausend anderen Symptomen.


    Gruß vom Niederrhein,

    --
    Martin Kleinschmidt
    Arzt / Med.Contr.
    Alexianer KH Krefeld

    Dr. Martin Kleinschmidt
    Arzt / Med.Contr.
    Alexianer KH Krefeld

  • Hallo Hr.Kleinschmid,

    bei der Aufnahme zur "Früh-Reha" nach Schlaganfall handelt es sich doch um eine Weiterbehandlung des Schlaganfalls. Nach DKR0601a ist in diesem Fall weiter der Kode für den Schlaganfall (I60-I64)zu kodieren!

    Normalerweise wird der Begriff Folgezustände bei den Fällen verwandt, bei denen sich als
    Folge einer Krankheit ein Funktionsdefizit entwickelt. Dieses Defizit tritt häufig später auf als
    die Ausgangskrankheit, z.B. eine Skoliose als Folge einer Rachitis. Im Unterschied dazu sind
    beim Schlaganfall die Defizite eine unmittelbare Folge des Schlaganfalls. Aus diesem Grund
    muss den folgenden Richtlinien entsprochen werden.
    Während der Patient eine weiterführende Behandlung erhält, ist unabhängig von der
    Zeitspanne, die seit dem Schlaganfall vergangen ist, ein Kode aus den Kategorien I60-I64
    (zerebrovaskuläre Krankheiten) mit den jeweils passenden Kodes für Lähmungen (z.B.
    Hemiplegie) zuzuweisen.
    ...
    Kodes der Kategorie
    I69.- Folgen einer zerebrovaskulären Krankheit
    dürfen nur dann verwandt werden, wenn die Behandlung des akuten Schlaganfalls abgeschlossen ist, aber Lähmungen weiterhin bestehen

    Gruss

    R. Oeschger