Hallo Forum,
wir erbringen teilstationäre Dialysen, die seit 1.1.2006 mit der L90B abzurechnen sind.
Dazu bestehen aber noch ein paar Unklarheiten:
- ist die L90B eine \"tagesbezogene teilstationäre Fallpauschale\"? (im Gegensatz zum \"fallbezogenen Entgelt)
- gem. §8 FPV 2006 ist bei tagesbezogenen teilstat. FP pro Quartal 1 Fall zu zählen - wird dennoch pro Besuch eine DRG L90B gebildet und abgerechnet, samt allen Zuschlägen? Wie ist das machbar, daß dann für einen Fall (= eine Fallnummer) mehrere DRGs abgerechnet werden müssten?
- wird die L90B in der E1 aufgeführt?
Vielen Dank!
Grüße
PB