teilstat. Dialyse L90B - einige Fragen

  • Hallo Forum,

    wir erbringen teilstationäre Dialysen, die seit 1.1.2006 mit der L90B abzurechnen sind.
    Dazu bestehen aber noch ein paar Unklarheiten:
    - ist die L90B eine \"tagesbezogene teilstationäre Fallpauschale\"? (im Gegensatz zum \"fallbezogenen Entgelt)

    - gem. §8 FPV 2006 ist bei tagesbezogenen teilstat. FP pro Quartal 1 Fall zu zählen - wird dennoch pro Besuch eine DRG L90B gebildet und abgerechnet, samt allen Zuschlägen? Wie ist das machbar, daß dann für einen Fall (= eine Fallnummer) mehrere DRGs abgerechnet werden müssten?

    - wird die L90B in der E1 aufgeführt?

    Vielen Dank!
    Grüße
    PB

  • Hallo Herr Brenk!

    Die Dialyse L90B bzw. L90A ist eine teilstationäre DRG. Sie wird je Dialysebehandlung abgerechnet. Nur der Ausbildungszuschlag wird je Behandlung berechnet. Die Anderen 1 x je Quartal. Momentan müssen wir einmal im Quartal abrechnen. Dies liegt allerdings an unserer Software.

    Eine besondere Note bekommt die Abrechnung durch unterschiedliche § 301 Schlüssel. Die erste Dialyse muß mit 7070L90B alle folgenden mit L7170L90b übermittelt werden. Frei nach dem Motto: Wer keine Arbeit hat macht anderen welche.

    Ob die L90B in der E1 geführt wird weiß ich nicht.

    Mit freundlichem Gruß
    Frank Killmer

    Frank Killmer

  • Hallo Herr Brenk!

    Ich muß meinen Kommentar korregieren.

    Der Zuschlag für die Ausbildungsstätten darf ebenfalls nur einmal je Fall (Quartal) brechnet werden.

    Mit freundlichem Gruß
    Frank Killmer

    Frank Killmer