Festlegung der Hauptdiagnose

  • :d_gutefrage: Liebes Forum,

    benötige Hilfe bei der Festlegung der Hauptdiagnose in folgendem Fall:

    multimorbide Patientin in reduziertem AZ wird bei Nahrungs- und Trinkverweigerung bei bekannter Alzheimer-Demenz stationär eingewiesen. Es erfolgt eine Infusionsbehandlung. Klinisch und sonographisch ergibt sich der Verdacht auf ein Colon-Ca mit Lebermetastasierung. Auf eine invasive weiterführende Diagnostik wird verzichtet, ebenso auf die Anlage einer PEG.
    1. Welches ist am ehesten die HD?
    2. Kann die Nahrungsverweigerung als F-Diagnose verschlüsselt werden oder nur als R-Diagnose, da Symptom der Demenz?

    Für alle Ratschläge danke ich schon einmal herzlich.

    :chirurg: Catweasel

  • Hallo catweasel,
    ist der schlechte AZ Folge der Nahrungs- und Trinkverweigerung oder Ausdruck des metastasierenden Coloncarcinoms? Danach richtet sich dann die Anwendung der jeweils geltenden DKR und damit die Festlegung der HD.
    Wenn Folge Demenz, dann R als HD, wenn Folge Npl, dann Colon-Npl als HD; so zumindest habe ich die DKR 002d verstanden.

    Wenn sich ein Patient mit einem Symptom vorstellt und die zugrunde liegende Krankheit zum Zeitpunkt der Aufnahme bekannt ist und behandelt wird bzw. während des Krankenhausaufenthaltes diagnostiziert wird, so ist die zugrunde liegende Krankheit als Hauptdiagnose zu kodieren. Zur Kodierung von Symptomen als Nebendiagnose siehe DKR D003 Nebendiagnosen.

    Herzliche Grüsse aus Mittelfranken
    E. Horndasch

  • Eine Verdachtsdiagnose kann kodiert werden, wenn hier Z. B. eine
    weitergehende Diagnostik oder Therapie erfolgt hätte. Dies ist hier
    nicht der Fall, daher auch nicht kodierbar.
    Gruß
    Ordu

    • Offizieller Beitrag
    Zitat


    Original von Ordu Dr.:
    Eine Verdachtsdiagnose kann kodiert werden, wenn hier Z. B. eine
    weitergehende Diagnostik oder Therapie erfolgt hätte.


    Guten Tag Herr Ordu,

    was Sie beschreiben, ist die Voraussetzung zur Kodierung von abnormen Befunden (DKR D003d). Zur Kodierung einer VD ist in der DKR D008b explizit die Therapie gefordert (oder Verlegung). Eine weiterführende Diagnostik ist hier nicht ausreichend, da in der DKR extra erwähnt wird, dass Diagnostik nicht ausreicht.

    Mit freundlichen Grüßen

    D. D. Selter

    Ärztlicher Leiter Medizincontrolling

    Berufsgenossenschaftliche Unfallklinik Murnau

  • Hallo Herr Horndasch,

    Ihre Argumentation erscheint mir etwas inkonsequent:

    Wenn die Nahrungs- und Trinkverweigerung Ausdruck (Symptom)der Demenz wäre,weshalb dann als HD ein R-Schlüssel und nicht etwa eine Demenz aus dem F-Bereich? Analog schlagen Sie ja bei zugrundeliegendem Colon-Npl auch dieses als HD vor.
    Die angesprochene Sachlage gibt auch bei uns immer wieder Anlass zu Rückfragen durch die KK.
    Was meint der Lord of the codes zu den Lösungsansätzen? Ich denke, mit der zugrundeliegenden Krankheit (egal, ob nun hier ein F- oder C-Schlüssel) sollte die Codierung korrekt sein.

    Mit freundlichen Grüßen aus der Oberpfalz,

    shadow

  • Hallo shadow,
    unter Anwendung der DKR und unter Berücksichtigung der dt. Grammatik komme ich zu folgenden Ergebnissen:

    Möglichkeit A:
    Ursache des schlechten AZ ist Demenz:
    DKR: .... die zugrunde liegende Krankheit zum Zeitpunkt der Aufnahme bekannt ist und behandelt wird ..... , so ist die zugrunde liegende Krankheit als Hauptdiagnose zu kodieren.
    --> die Demenz wird hier nicht behandelt.


    Möglichkeit B:
    Ursache des schlechten AZ ist das Colon-Npl:
    DKR: ..... bzw. während des Krankenhausaufenthaltes diagnostiziert wird, , so ist die zugrunde liegende Krankheit als Hauptdiagnose zu kodieren...
    --> Das Colon-Npl wird (neu) diagnostiziert.

    Grundgedanke ist wohl die Frage, ob die HD einen Ressourcenverbrauch nach sich gezogen hat, sei es durch Diagnostik oder durch Therapie.

    Herzliche Grüsse aus Mittelfranken
    E. Horndasch

  • :erschreck: Hallo zusammen,

    vielen Dank für die zahlreichen Antworten und Vorschläge.

    Letztlich ist mir immer noch nicht eindeutig klar, wie der Fall am besten zu kodieren ist. Unser Internist hatte als Ursache des Gesamtbildes am ehesten die maligne Grunderkrankung angesehen. Dies kann aber nicht handfest nachgewiesen werden. Eine Therapie der Verdachtsdiagnose ist, wie in den Beiträgen schon genannt, nicht erfolgt.
    Letztlich muss die Kodierung auch der Prüfung durch den MDK standhalten, der in einem ähnlich gelagerten Fall die Exsikkose als Hauptdiagnose angesehen hat, wodurch meiner Ansicht nach die Situation aber nicht richtig abgebildet wird.

    :erschreck: gruss catweasel

    • Offizieller Beitrag

    Guten Morgen,

    so wie ich die Sache sehe, bleibt nur die Kodierung der Symptome / des Symptoms als HD. Weder die Demenz noch die VD NPL wird behandelt, somit fallen sie als HD aus.