ZE 2006-36 - Häufung?

  • Hallo liebes Forum!

    Im Text zum ZE 2006-36 heißt es:

    \"Zusatzentgelt für Krankenhäuser, bei denen insbesondere wegen einer räumlichen Nähe zu entsprechenden Einrichtungen oder einer Spezialisierung eine Häufung von schwerstbehinderten Patienten auftritt. Vergütung des mit den DRG-Fallpauschalen nicht abgedeckten, wesentlichen zusätzlichen Aufwands, insbesondere im Pflegedienst.\"

    In unserem Haus müsste aus meiner Sicht sowohl der Begriff der räumlichen Nähe (entsprechende sehr große Einrichtung im gleichen Ort) als auch der der Spezialisierung (z.B. Fachabteilung für Geriatrie) erfüll sein. Ich habe lediglich Probleme mit dem Begriff der Häufung! Wann liegt eine Häufung vor? Gibt es dazu irgendwelche Kennzahlen? Oder entsprechene Richtwerte wie z.B. 10% der Fälle sind schwerstbehinderte Patienten, dann Häufung?

    Ich hoffe das Forum kann mir weiterhelfen!

    Ich freue und bedanke mich bereits auf die hoffentlich zahlreichen Antworten!

    Mit freundlichem Gruss an alle Mitnutzer !!!

    Zwaennie

    Im Leben kommt es wie im Theater nicht darauf an wie lange das Stück dauert, sondern wie gut man es spielt! :i_respekt:

  • Hallo Zwaennie,
    mir ist nicht bekannt, dass es eine Art\"Mindestmengenregelung\" für die Abrechnung des ZE2006-36 gibt. Wenn Sie einen Schwerstbehinderten haben, rechnen Sie ihn ab. Unser Haus befindet sich ebenfalls im Umkreis zweier Kinderkliniken, sodass hier Schwerstbehinderte zuverlegt werden. Bisher hatten wir mit der Abrechnung noch kein Problem.
    Gruß

    Dr.Gerhard Fischer
    Medizincontroller/Frauenarzt