Hallo Forum,
wie schlecht muss es eigentlich manchen Krankenkassen (hier: BKK) gehen, dass man sich mit folgendem Unsinn beschäftigen muss?
Zitat
...bei der Abrechnung Ihres Patienten ...., die sich vom 01.02.2006 bis 03.02.2006 in Ihrer stationären Behandlung befand, müssen wir folgende Positionen beanstanden:Ihre übermittelten Daten nach §301 geben Anlaß zur Vermutung, das eine Entlassung am 02.02.2006 möglich gewesen wäre.
Patient wurde morgens genau am Tag der unteren Grenzverweildauer der Fallpauschale entlassen.
Wäre unser Versicherte am Abend zuvor entlassen [Formatierung durch mich] worden, wäre ein Abschlag wegen Unterschreitung der unteren Grenzverweildauer fällig gewesen.
Im Hinblick dessen und auf das Wirtschaftlichkeitsgebot §12 Absatz 1 SGB V, bitten wir um eine ausführliche schriftliche medizinische Begründung warum unser Versicherte am 03.02.2006 um 8:00 Uhr entlassen worden ist...
Der Patient kam wegen akuter Unterbauchbeschwerden mit stationärer Einweisung („Appendizitis“) per RTW in unsere Behandlung.
Glücklicherweise für ihn (und seine Krankenkasse!) gehen wir bei Bauchschmerzen immer noch restriktiv mit dem Messer um und operieren nur, wenn absolut notwendig. Der Patient erhielt also (weil das klinische Bild nicht ganz eindeutig war) zunächst das „übliche Programm“ mit Nahrungskarenz, Infusionstherapie...
Letztlich stellte sich eine Gastroenteritis heraus. Nach vorsichtigem Kostaufbau konnte der Patient schließlich bereits nach 46,5 Stunden entlassen werden.
Mir drängen sich spontan folgende Fragen auf:
Sollen künftig unsere Ärzte – um absolut unsinnigen und überflüssigen Schriftverkehr zu vermeiden – die Patienten unnötigerweise länger festhalten (2 Tage über die untere Grenzverweildauer) oder gleich operieren?
Gelten Wirtschaftlichkeitsgebote nur für Kliniken?
Wie viele andere Kliniken müssen sich mit demselben Unfug beschäftigen (siehe grammatikalische Fehler im zitierten Schreiben, die auf gedankenlose Verwendung von Textbausteinen schließen lassen)?
Weshalb stellt eigentlich die Krankenkasse die Anfrage, ohne den MDK einzuschalten?
Für Antworten, die meinen Groll (und vor allem den unserer übrigen Ärzte) etwas mindern könnten, wäre ich dankbar.
MfG