DRG's in der Psychiatrie und im forensischen Maßregelvollzug?

  • Schönen guten Tag zusammen!

    Ich bin neu hier und nach längerem Stöbern im Forum, habe ich festgestellt, dass ich eigentlich gar nicht in diese Runde passe.
    :biggrin: Aber trotzdem ganz kurz was über mich.
    Ich bin 25 Jahre alt, Krankenpflegeschülerin im Unterkurs und schreibe gerade an einem Referat über Statistiken in der Krankenhauslandschaft und der Krankenhauslandschaft im Bereich der Forensik in der BRD und deren Zukunftsprognosen.

    Meine Frage lautet daher, in wie weit sich DRG\'s in der Psychiatrie bzw. im forensischen Maßregelvolzug anwenden lassen.
    Soweit ich weiß, gibt es in der Psychiatrie bis jetzt noch keine DRG\'s. Meiner Meinung nach ist dort eine Abrechnung über Fallpauschalen wie es die DRG\'s vorsehen, eh nicht möglich.


    Bin für jede Antwort, die mir weiter hilft, dankbar.

    Gruß, Steffi

  • Hallo Steffi,

    in der Tat sind Einrichtungen, die der Psychiatrie-Personalverordnung unterliegen sowie Einrichtungen für Psychosomatik und Psychotherapeutische Medizin gemäß § 17 b Abs. 1, 2. Halbsatz Krankenhausfinanzierungsgesetz (KHG) vom pauschalierten DRG-Vergütungssystem ausgeschlossen. Näheres dazu findet sich in der entsprechenden Gesetzesbegründung. Hauptgrund für die Nichtberücksichtigung der genannten Disziplinen dürfte die sehr inhomogene Patientenzusammensetzung und damit verbunden, die Kosteninhomogenität sein.

    Gleichwohl gibt es natürlich, wie Sie sicher schon festgestellt haben, eine MDC 19 (Psychische Krankheiten und Störungen) mit einigen wenigen DRGs, die von (somatischen) Krankenhäusern als Abrechungsgrundlage herangezogen werden können.

    Die stationären und teilstationären Leistungen der Psychiatrie werden heute weitestgehend in Form tagesgleicher Pflegesätze vergütet. Ob dies für alle oder für lange Zeiten weiter gelten wird, bleibt abzuwarten. Meines Wissens nach gibt es in einigen europäischen Ländern (Ungarn ?) Vergütungsformen, die einen sehr stark Fallpauschalenbezug aufweisen.

    Gruß

    Der Systemlernende

  • Hallo Steffi,

    die obigen Angaben kann ich nur bestätigen. Sie gelten für Kinder, Jugendliche und Erwachsene.

    In Mecklenburg-Vorpommern gibt es erste Versuche, sich zumindest regional mit den Kostenträgern auf eine DRG-Abrechnung bei psychiatrischen PatientInnen zu verständigen. Nach meiner Erinnerung waren die Beteiligten Kliniken an der Ostseeküste angesiedelt und zu den Kostenträgern gehörten die Techniker und die Barmer KK.

    Die Angaben sind ohne Gewähr, weil ich die Details möglicherweise nicht mehr exakt erinnert habe.

    Mir sind aber auch beim LBK-Hamburg (noch vor dem Verkauf an Asklepios) ähnliche Modellrechnungen bekannt: Hier sollten die tagesgleich bezahlten Leistungen umgerechnet werden in DRG-Kodes, die dann die Grundlage für die interne Budgetierung darstellte.

    Viel Erfolg!

    Popp