Zusätzliche Osteosynthese an der Wirbelsäule

  • Sehr geehrtes Forum!

    Wann kodiere ich die 5-835.5? (im DIMDI steht dieser Kode wird nur genommen, wenn eine zusätzliche Osteosynthese durchgeführt wurde). Muss ich die Osteosynthese mit 5-834.4 kodieren, wenn eine einfache Osteosynthese an der Wirbelsäule durchgeführt wurde. Bei den Kodes macht das nämlich einen riesigen Unterschied in der Abrechnung.

    Allgemein wann kodiere ich die Kodes mit dem Hinweis zusätzliche Prozedur?

    Im Voraus Danke

    KLara

    :sterne:

  • Hallo Frau Klara,

    die 5-835.5 ist ein Zusatzcode, wie alle 5-835er und wird zusätzlich verwendet, wenn die Codes auf 5-824 und 5-838 nicht zutreffen. In vielen aber leider nicht allen Fällen findet man den Hinweis, dass die 5-835.ff zusätzlich verwendet werden muss in der Beschreibung der anderen Codes.

    Mit freundlichen Grüßen
    Thomas Winter
    Berlin

  • Guten Abend Klara, guten Abend Herr Winter,

    wie Sie sich vielleicht erinnern, hatten wir diese Diskussion hier bereits schon geführt.

    Herr Winter, mich würde interessieren wie Sie auf eine garantierte Anfrage der KK reagieren würden. Ich denke nicht, dass diese Ihrem Statement folgt und dies so unangefochten stehen lässt. Das Versäumnis den Kode zu zuordnen werden die KK nicht gelten lassen.

    Zitat


    Original von winterth:
    Das Material hat im Gegensatz zur Methode dies Jahr noch keinen Code bekommen. Und der Code 5-830.7 wurde treu dem InEK-Bericht vom 20.12.05 keiner DRG zugeteilt.

    Zumal sicher ist, dass in dieser Konstellation der Kode 5-835.? Die Zuordnung zur entsprechend (Höherbewerteten) DRG steuert. :d_zwinker:

    Zitat


    Original von winterth:
    die 5-835.5 ist ein Zusatzcode, wie alle 5-835er und wird zusätzlich verwendet, wenn die Codes auf 5-824 und 5-838 nicht zutreffen. In vielen aber leider nicht allen Fällen findet man den Hinweis, dass die 5-835.ff zusätzlich verwendet werden muss in der Beschreibung der anderen Codes.

    ...denn leider fehlt der erwähnte Hinweis genau an dieser Stelle. Was nun tun??? :d_gutefrage:

    MfG

  • Hallo Herr Scholze,

    Sie fragen, wie ich reagieren würde?

    So wie ich vorgeschlagen habe. Es ist doch völlig abwegig, dass eine operative Behandlung in einer konservativen DRG landet, zumal die Codierung auf \"x\" in 2005 in einer operativen DRG landete. Mit anderen Worten, wenn die KK´en nicht zahlen wollen, müsste man eine letzte Frist setzen und eine Verzinsung beginnen. Verjähren wird das Ganze erst in ein paar Jahren. Das InEK/DIMDI/Selbstverwaltung wird reagieren müssen, die Frage ist nur wann.

    Ich würde mich auf eine Abrechnung der konservativen DRG als endgültige Lösung nicht einlassen, allenfalls als Abschlagszahlung bis zur Klärung und Einstufung des Verfahrens in eine operative DRG.

    Mit freundlichen Grüßen
    Thomas Winter
    Berlin

  • Hallo Frau Klara,

    bei der Beantwortung der Frage von herrn Scholz fiel mir noch etwas anderes auf.

    Es waren vorgestern wohl etwas viele Anfragen, aber Sie haben sicherlich gemerkt, dass die 5-824 eigentlich 5-834 hätte heißen müssen. Mea culpa.

    Mit freundlichen Grüßen
    Thomas Winter
    Berlin

  • Hallo verehrtes Forum,

    ich habe folgende Frage an die Kodierspezialisten unter ihnen (wovon es einige im Forum gibt).
    Wir alle haben die Diskussion um den in diesem Jahr aufgenommen OPS Kode 5-830.7_ (Implantation eines interspinösen Spreizers) wahrscheinlich mitverfolgt. Auch die Situation für 2007 im Kontext dieser Kodes ist (mir) bekannt.
    Wir habe jetzt einen 2004er Fall (wirklich wahr!), in dem die KK die von uns vorgenommene Kodierung bezweifelt. Damals gab es noch keinen OPS für dieses Verfahren. Um die (hoffentlich zahlreichen) Diskussionsbeiträge nicht zu beeinflussen, möchte ich die von uns vorgenommen Kodierung nicht im Vorfeld darstellen. Zur Situation: Die Patientin klagte mit typischen Beschwerden für dieses Krankheitsbild (Taubheitsgefühl, Rückenbeschwerden, etc.). Das Implantat wurde im Bereich der LWS platziert.

    Für (hoffentlich) zahlreiche Empfehlungen bin ich sehr dankbar.

    Gruß,
    K. Scholze

    PS: Als Schmankerl nehme ich gerne auch zu empfehlende Ziffern gem. GOÄ an. DANKE!

    MfG

    • Offizieller Beitrag

    Hallo,

    da es keinen spezifischen Kode gab, blieb 5-839.x. Selbst wenn man auf die Idee kommt, rückwirkend den jetzigen Kode anzusetzen, bliebe 5-830.x (was aber so gar nicht statthaft ist). Beide führen in die I10A/B. Was schlägt Ihnen denn die Kasse vor?

    Mit freundlichen Grüßen

    D. D. Selter

    Ärztlicher Leiter Medizincontrolling

    Berufsgenossenschaftliche Unfallklinik Murnau