• Liebes Forum,
    Pat. wird mit Vorfußphlegmone und Staph.-Infektion aufgenommen.
    Im Op-Bericht heißt es: Abdecken des OP-Gebietes und Abtragen des Schorfes. Ovulärschnitt. Es entleeren sich Eiter und Blutkoagel. Das Hämatom wird komplett ausgeräumt, danach Spülung der Hämatomhöhle und anschließend Tamponade mit in Betaisodona getränktem Tupfer.

    Liege ich hier mit dem OPS 5-892 richtig?

    Gruß Mia

  • Hi Mia.

    Ich würde hier

    5-893.0g Kleinflächiges Wunddebridement oder
    5-893.1g großflächiges Debridement

    als OPS angeben.
    Falls der OP-Bericht keine Angabe zur Größe der Wunde enthält, würde ich nochmal beim Operateur oder den Stationsärzten nachfragen.


    Gruß J.

  • Hallöchen,
    da hab\' ich auch dran gedacht, jedoch war ich mir dann nicht mehr sicher, weil im Op.-Bericht die Rede von einem Hämatom war. Habe den Fall von der Kasse zurück - chir. Wundtoilette wurde nicht anerkannt.

    Gruß Mia ;(

  • Guten Morgen Mia, guten Morgen Forum,

    die Frage nach dem Débridement ist ja ein Klassiker und führt wegen der Kostenrelevanz gerne zu Anfragen des MDK:

    1.Wer darf/kann eine Chirurgische Wundtoilette durchführen?

    Antwort: Laut OPS (5-893.3-) jeder Wurm, nicht nur ein Chirurg!

    2.Wo wird es durchgeführt ?

    Antwort: weltweit, nicht nur im OP

    3. Wie wir es durchgeführt ?

    Antwort: Abtragen von erkranktem Gewebe (z.B. mit der Wurzelbürste)


    In diesem Fall sollte man hartnäckig bleiben, sinnvoll ist nur, ein Débridement durch den Ausführenden auch als solches zu dokumentieren.

    Im übrigen siehe auch hier: http://dedi694.your-server.de/mydrgj/apboard…343952bfeef92#0

    Mit freundlichen Grüßen

    M. Finke

    [f2]Mit freundlichen Grüßen


    Dr. M. Finke
    Oberarzt der Chirurg. Abteilung :i_ritter:
    Rotkreuzklinik Lindenberg[/f2]

  • Guten morgen zusammen,

    Wenn ich gerade nochmal auf den letzten Link zu sprechen kommen darf, ich streite mich immer noch mit dem MDK über die Fälle aus dem letzten Oktober..

    Soviel zur Hartnäckigkeit :biggrin:

    Dabei geht es um Fälle in dem der Patient vom niedergelassenen Chrirugen mit der Einweisungsdiagnose Phlegmone eingewiesen wurde.
    Im Op Bericht von infiziertem, sulzigem Gewebe gesprochen wird, welches debridiert und mit Löffel nur teilweise zur Schonung der Hautdurchblutung entfernt wurde. Der entnommene Abstrich aber steril war und der MDK sagt das war eine lokale Excision mit primären Hautverschluß denn eine Infektion lag ja nicht vor ....

    Dies wird weder mit Kodierrichtlinien oder ICD / ICPM Definitionen unterlegt sondern nur lapidar \"das war kein Debridement\" :t_teufelboese:

    Ich frag mich nur die ganze Zeit wo der Kollege vom :mdk: im OP gestanden hat um dies zu beurteilen. Ich habe ihn jedenfalls damals nicht gesehen :teufel:

    vlg

    mare

  • Hallo Frau Katze,

    mir scheint zunächst, dass die Phlegmone einen Abszess in Form eines infizierten Hämatoms als Ursache hat. Das Hämatom hat sicherlich auch eine Ursache. Soweit zu den potentiell fehlenden Diagnosen. Ein Erregernachweis muss nicht unbedingt jedes Mal gelingen, insbesondere dann oft nicht, wenn vorher bereits wirksame Antibiotika gegeben wurden.

    Die 5-892 kommt nur dann in Frage, wenn der Eingriff sich ausschließlich auf die Haut und das Unterhautfettgewebe beschränkt, geht es in tiefere Schichten müssen diese codiert werden (Entfernung erkrankten….) oder man wählt den Globalcode 5-869.2.

    Hilft Ihnen das weiter?

    Mit freundlichen Grüßen
    Thomas Winter
    Berlin

  • Hallo Frau Katze,

    es waren vorgestern wohl etwas viele Anfragen, aber Sie haben sicherlich gemerkt, daß das globale Debridement die 5-869.1 und nicht die 5-869.2 war. Mea culpa.

    Mit freundlichen Grüßen
    Thomas Winter
    Berlin