Diabetes mit multiplen Komplikationen

  • Guten Morgen aus dem Münsterland !

    Obwohl Diabetes schon 1000 fach diskutiert wurde, finde ich derzeit nicht die Antwort auf folgende Frage:

    Patient mit Typ 2 als Nebendiagnose

    Diab. Retinopathie ==> ohne Behandlungsaufwand
    Diab. Polyneuropathie ==> ohne Behandlungsaufwand
    Diab. Nephropathie ==> mit Behandlungsaufwand

    Kodierung eigentlich gem. DKR 0401 mit vierter Stelle .7 weil multiple Komplikationen, aber von den drei \"multiplen\" sind zwei ohne Aufwand. Dann doch nur E11.20 ??

    Würde mich über eine Antwort freuen.

    Der Münsterländer

    • Offizieller Beitrag

    Guten Morgen aus Oberbayern,

    Sie kodieren hier E--.7- und geben dazu noch die *-Kodes für die behandlungsrelevanten Manifestationen an. So will es die DKR:

    Abweichend von den Regelungen zur Hauptdiagnose Diabetes mellitus ist jedoch
    • nicht .6 als vierte Stelle zu erfassen, wenn ein spezifischerer Kode für eine einzelne Komplikation gewählt werden kann, bzw.
    • bei multiplen Komplikationen stets mit vierter Stelle .7 zu kodieren.

    Mit freundlichen Grüßen

    D. D. Selter

    Ärztlicher Leiter Medizincontrolling

    Berufsgenossenschaftliche Unfallklinik Murnau

  • Hallo Herr Selter,

    ganz so pauschal, wie Sie das sehen, ist es meines Erachtens nicht.

    Herr Münsterländer muss prüfen, ob die Nephropathie HD oder ND bei Typ II Diabetes als ND ist. Wenn die Nephropathie auch ND ist, stimmt Ihre Aussage. Ist sie aber HD gilt Beispiel 5 der DKR 0401 in Verbindung mit Beispiel 6. Das ergibt dann bei drei Komplikationen einmal .2 als 4. Stelle für die Niere mit der Stern Diagnose und einmal .7 als 4. Stelle für die beiden anderen Komplikationen ohne die Sterndiagnose. Trotzdem sollte geprüft werden, ob die anderen beiden Komplikationen nicht doch Aufwand nach sich zogen (Augentropfen; pflegerischer Mehraufwand bei Polyneuropathie usw.), dann kämen auch bei der .7 noch die Sterndiagnosen hinzu.

    Mit freundlichen Grüßen
    Thomas Winter
    Berlin

    • Offizieller Beitrag

    Guten Morgen,

    Herr Winter:
    Die Regelung für den Diabetes als ND ist klar geregelt. In der Frage ging es nur um die ND bei multiplem Komplikationen, nicht HD (Eine HD-Regel innerhalb der ND gibt es nicht).
    Die Ausgangsfrage ist klar mit: \".7-\" zu beantworten. Das ist nicht pauschal, sondern die einzig korrekte Antwort (• bei multiplen Komplikationen stets mit vierter Stelle .7 zu kodieren.) Es wird nicht die 4. Stelle nach der \"hauptsächlichen\" Manifestation zugeordnet, dies ist nur für die HD-Zuordnung relevant. Die *-Diagnosen klären dann, ob relevant oder nicht.

    Zu der Kodierhilfe:
    Hier ist eine Fehler festzustellen. Ich hatte bereits Herrn Freitag darauf hingewiesen, er wird ihn korrigieren.

    Zur Info:

    Guten Tag Herr Freytag,

    auf Ihrer Seite mit dem KLF-Schlaganfall haben Sie auch ein Dokument zur Hilfe bei der Kodierung des D. m., Stand 2004, eingestellt.
    Ich möchte Sie auf einen Fehler in dieser Anleitung aufmerksam machen, der verbessert werden sollte:
    Bei der Kodierung des D. m. mit einer Manifestation wird nicht 4. Stelle .6 kodiert, sondern spezifisch bezüglich der Manifestation:
    DKR 0401d:
    Abweichend von den Regelungen zur Hauptdiagnose Diabetes mellitus ist jedoch
    - nicht .6 als vierte Stelle zu erfassen, wenn ein spezifischerer Kode für eine einzelne Komplikation gewählt werden kann.

    In dem Schaubild wird .6 bei Kodierung als ND vorgegeben. Dies ist falsch.

  • Guten Abend in die Runde,


    vielen Dank für die Anregungen. Meine Kodierung müsste somit

    E 11.70
    * Manifestation mit Behandlungsaufwand ( im Sinne der ND - Definition )

    lauten, oder ?

    Der Schwerpunkt der Frage war ja eben der, was bei multiplen Komplikationen passiert, wenn von diesen nur eine die ND - Definition erfüllt. Dann trotzdem E 11.70 und eben nur [schild]eine Manifestation [/schild] angeben ??

    Vielen Dank !!!

    Stephan Wegmann

    • Offizieller Beitrag
    Zitat


    Original von Der Münsterländer:
    Meine Kodierung müsste somit E 11.70 * Manifestation mit Behandlungsaufwand ( im Sinne der ND - Definition )lauten, oder ?
    Dann trotzdem E 11.70 und eben nur eine Manifestation angeben ??

    Guten Morgen,

    beides ja.

  • Guten Tag allen im Forum,
    bei diesem Thema bestehen auch bei mir erhebliche Differenzen
    mit den Ärzten des MDK.
    Diese vertreten die Ansicht, dass nur die Manifestationen
    zu verschlüsseln sind, die in dem gerade aktuellem Krankenhausaufenthalt
    behandelt werden. Liegen z.B. eine diab.Retinopathie und eine Gastroparese vor,
    die keinen Aufwand verursacht haben, so sind dies anamnestische Diagnosen
    und kodiert werden soll die E11.90 statt E 11.70 ohne Sekundärkodes.
    Verzweifelte Grüße von


    ;(;(;( Pauli

  • Hallo Pauli,

    in den DKR werden seit 2005 die Kriterien zur Verschlüsselung eines Diabetes als Nebendiagnose ganz klar getrennt:

    1. Erfüllt der Diabetes die Nebendiagnosendefinition
    2. Liegen Komplikationen des D.M. vor
    3. Erfüllen diese ebenfalls die Nebendiagnosendefinition

    Wenn Kriterium 1 und 2 erfüllt sind, dann wird ein Primärkode für den Diabetes mit spezifischer Angabe der Komplikation/Manifestation gewählt (bzw. die vierte Stelle .7 bei Vorliegen multipler Manifestationen). Dazu ist die Erfüllung des dritten Kriteriums explizit nicht erforderlich!

    Für entsprechende Begehren des MDK gibt es also nicht die geringste Grundlage, daran ändert auch die Deklaration der Manifestationen als \"anamnestisch\" nichts. Die DKR mögen ja an einigen Stellen eher vage und unklar sein - an dieser Stelle aber nun gerade nicht!

    Mit freundlichen Grüßen

    Markus Hollerbach

  • Guten Abend Herr Hollerbach,
    gilt das beim Diabetes als Hauptdiagnose auch ?
    Angenommen ein Pat. kommt zur Stoffwechseloptimierung
    mit einem entgleistem Diabetes. HbA1c 12%, die Insulindosen werden
    mehrfach angepasst, BZ- Werte 12-15.
    Für die vorhandenen Komplikationen ( Retinopathie und Gastroparese)
    habe ich wieder keinen Aufwand. Also E11.70 ohne Sekundärkodes ?
    Vielen Dank und einen schönen Abend
    Pauli

    • Offizieller Beitrag

    Guten Morgen,

    die Antwort ist: ja.

    DKR:

    Sofern die Grunderkrankung Diabetes mellitus behandelt wird und multiple
    Komplikationen (Manifestationen) des Diabetes mellitus vorliegen, ohne dass die Behandlung einer Manifestation im Vordergrund steht, ist E10–14, vierte Stelle „.7“ zu kodieren. Außerdem sind die Kodes für die einzelnen Manifestationen anzugeben, sofern diese der Nebendiagnosendefinition entsprechen.