Überführung BPflV-Budget in DRG-Budget

  • Hallo miteinander,

    ich bitte um Erleuchtung:

    KHEntG, §3, Abs.3 "...Grundlage...ist der für das Jahr 2003 vereinbarte Gesamtbetrag. Dieser wird... bereinigt um darin enthaltene Ausgleiche sowie Ausgleichszahlungen... .

    ?(

    Bedeutet das, ich darf meine nicht unerheblichen Ausgleichsverpflichtungen, die mir bisher das Budget erheblich schmälern, wieder dazu addieren?!?!

    Dann geht es aber ein paar Zeilen weiter unten so weiter:
    "Der Gesamtbetrag und das Erlösbudget...sind um die Ausgleiche ...für Vorjahre zu verändern... ."

    Das heißt, erst addieren, nachher wieder abziehen, also im Endeffekt nichts gut gemacht dabei, oder?!?! Wäre ja auch zu schön gewesen... :-p

    Gruß
    Simone

  • Hallo Simone,

    es sollen die ca. 1995/1996 ausgegliederten Erlöse für vor- und nachstationäre Behandlung wieder eingegliedert werden mit dem Betrag, wie sie damals ausgegliedert wurden. Ob weitere Bestandteile vorhanden sein könnten, entzieht sich meiner Kenntnis. Ausgleiche für Vorjahre könnten z.B. solche wegen Mehr- oder Minderfällen oder wegen Upcoding sein?!

    --
    Einen freundlichen Gruß vom MDA aus Schorndorf

    [size=12]Freundlichen Gruß vom Schorndorfer MDA.

  • Hallo allerseits!

    Es geht m. E. im wesentlichen um die Erlösausgleiche für Mehr- oder Minderleistungen, die jeweils 2 Jahre später auf das Budget angerechnet werden.
    Beispiel (grob gerechnet): Vereinbart für 2001 waren 30 Mio DM Budget und 50.000 Pflegetage, macht einen Tagessatz von 600 DM. Erbracht wurden nur 40.000 Pflegetage, also Erlöseinnahmen 24 Mio DM. Fehlen 6 Mio wegen Minderleistungen. Diese werden auf das Budget 2003 aufgeschlagen. Wenn man weiter von 15 Mio (jetzt Euro) Budget ausgeht (sehr optimistisch), kommen also noch 3 Mio Euro Erlösausgleiche dazu. Diese müssen dann auf die Base Rate aufgeschlagen werden, die dann bei angenommenen 6.000 Fällen um 500 Euro steigt. Da die Base Rate also durch Erlösausgleiche aus vergangenen Jahren u. U. deutlich verschlechtert wird, werden die Erlösausgleiche erst zum Schluß draufgerechnet.
    Um es noch etwas verwirrender zu gestalten: auch 2002 mag ja das Budget durch den Erlösausgleich für 2000 real nicht 15 Mio Euro, sondern 18 Mio betragen. Da werden natürlich die Ausgleichsbeträge für 2000 (3 Mio) bei der Budgetfestsetzung 2003 vorher abgezogen.

    Soweit die Theorie, mal sehen, wie´s praktisch gemacht wird...

    Viele Grüße aus Hamburg

    Manfred Nast
    Medizincontrolling Bethesda AK Bergedorf Hamburg

    Manfred Nast

  • Hallo nochmals,

    habe eben unsere Berechnungen erhalten, bei VS und NS über eine viertel Million Mark nach Obergrenzenberechnung 1996 Anhang 8.
    --
    Einen freundlichen Gruß vom MDA aus Schorndorf

    [size=12]Freundlichen Gruß vom Schorndorfer MDA.

  • Hallo Simone,
    hallo Forum,

    die aus §3 Abs. 3 KHEntgG zitierte Passage sagt letzlich aus, dass man das 2003er Budget auf Basis des Budget von 2002 OHNE darin enthaltene Ausgleiche ermittelt. Damit werden periodenfremde Beträge (, die zur Abwicklung vorherigen Pflegesatzzeiträume dienen. Das dürfte in diesem Fall das Jahr 2000 sein.) eliminiert - das ist auch sachlich vollkommen verständlich. Damit müsste man in das Budget 2003 zusätzlich die Ausgleiche für den Pflegesatzzeitraum 2001 berücksichtigen.
    Ich teile damit die Auffassung von Herrn Nast - mit der Einschränkung, dass - in Anlehnung an sein Beispiel von 6 Mio. DM Mindererlösen - nur der entsprechende Mindererlösausgleichssatz lt. BPflV (bzw. zukünftig lt. KHEntgG) zu berücksichtigen ist. Dieser beträgt 40% (lt. BPflV), so dass nicht 6 Mio. DM, sondern nur 2,4 Mio. DM aus Mindererlösausgleich in das Budget eizustellen sind.

    Grüße aus HH an ganze Forum,
    Jens Bussmann
    --
    Dipl. Kfm. Jens Bussmann
    Diakonie Krankenhaus Alten Eichen
    Controlling

  • Zitat


    Original von Bussmann:
    Ich teile damit die Auffassung von Herrn Nast - mit der Einschränkung, dass - in Anlehnung an sein Beispiel von 6 Mio. DM Mindererlösen - nur der entsprechende Mindererlösausgleichssatz lt. BPflV (bzw. zukünftig lt. KHEntgG) zu berücksichtigen ist. Dieser beträgt 40% (lt. BPflV), so dass nicht 6 Mio. DM, sondern nur 2,4 Mio. DM aus Mindererlösausgleich in das Budget eizustellen sind.

    Völlig richtig, Herr Bussmann,

    in meiner rosigen Weltschau habe ich vergessen, dass es natürlich keinen 100%-Ausgleich gibt.
    Vielen Dank für die Richtigstellung!


    --
    Manfred Nast
    Medizincontrolling Bethesda AK Bergedorf Hamburg

    Manfred Nast