Hallo miteinander,
ich bitte um Erleuchtung:
KHEntG, §3, Abs.3 "...Grundlage...ist der für das Jahr 2003 vereinbarte Gesamtbetrag. Dieser wird... bereinigt um darin enthaltene Ausgleiche sowie Ausgleichszahlungen... .
Bedeutet das, ich darf meine nicht unerheblichen Ausgleichsverpflichtungen, die mir bisher das Budget erheblich schmälern, wieder dazu addieren?!?!
Dann geht es aber ein paar Zeilen weiter unten so weiter:
"Der Gesamtbetrag und das Erlösbudget...sind um die Ausgleiche ...für Vorjahre zu verändern... ."
Das heißt, erst addieren, nachher wieder abziehen, also im Endeffekt nichts gut gemacht dabei, oder?!?! Wäre ja auch zu schön gewesen... :-p
Gruß
Simone