• Liebes Forum,

    durch einen Artikel in \"Die Welt\" bin ich auf den DRG Watchdog der Trilium GmbH aufmerksam geworden. Ich weiß nicht so recht, was ich von dem Tool halten soll, zumal bei uns immer noch Kollegen der Auffassung sind, möglichst alles zu kodieren, was den Erlös irgendwie in die Höhe treibt.

    Hat jemand von Ihnen Erfahrungen mit dem Watchdog gemacht oder Gründe ihn nicht einmal auszuprobieren?

    Danke für jede Antwort.

    Mit freundlichen Grüßen

    H. Bürgstein

    • Offizieller Beitrag

    Guten Morgen,

    ich halte davon ganz und gar nichts.
    Wer so etwas ohne Ahnung benutzt, wird sehr wahrscheinlich upcoden.
    Wer Ahnung hat, braucht so was nicht.

    Mit freundlichen Grüßen

    D. D. Selter

    Ärztlicher Leiter Medizincontrolling

    Berufsgenossenschaftliche Unfallklinik Murnau

  • Hallo,

    watchdog ist so ganz witzig und als \"Notwehr\" gegen die ausgefeilten Kassen-programme zu sehen, die uns in den immerwährenden Anti-Downcoding-Kampf zwingen.
    Ich halte Watchdog dennoch überwiegend für auch ethisch bedenklich, weil hier potenziell eine rein kodierorientierte Diagnostik gefördert wird und auch Menschen \"krankkodiert\" werden können. Außerdem müsste man Watchdog- wenn schon - dann in einer frühen Planungs-phase einsetzen, damit es was nützt. Praktikabler sind wirklich kleine abteilungsbezogene Checklisten, damit man tatsächlich vorhandene CC-Diagnosen nicht vergisst und dann auch nicht nur kodiert, sondern auch adäquat dokumentiert.

    mr

    M.Rost

  • Lieber Herr Rost, lieber Herr Selter,

    danke für die Antworten. Ich denke, dass ich von der Nutzung des Watchdogs abraten werde.

    Viele Grüße

    H. Bürgstein

  • Hallo, da ich in einer Verwaltung tätig bin und nur zur Prüfung die Bücher der ICD und OPS Daten zur Verfügung habe und nicht neben jeder Diagnose auch die ICD oder OPS Daten stehen, finde ich es mitunter schwierig da die Angabe von Kombinationen fehlt. Ich finde den DRG Watchdog deshalb ganz interessant da auch ggf. Kombinationsmöglichkeiten anzeigt. :sterne: Gibt es ggf. noch andere Programme wo man nachschauen könnte? :d_gutefrage: Danke für Eure Antwort. :biggrin:

  • Hallo zusammen,

    wenn ich das Folgende in der Bedienungsanleitung lese, kann ich mir denken, wie gut ich mich darauf verlassen könnte:

    \"... ICD-Kodes können auch Teile wie z.B. A09 eingegeben werden.\"

    A09 ist eben kein Teil, sondern ein endständiger Code.

    [size=12]Freundlichen Gruß vom Schorndorfer MDA.

  • Hallo nochmal,

    Teile von Codes sind z.B. A04 und A05 (schauen Sie in die ICD-Bücher oder online unter http://www.dimdi.de ). Diese Codes sind weiter unterteilt mit 4. Stellen und viele andere sogar mit 5. Stellen. Dagegen ist A09 kein Teil sondern eben der ganze Code (ein sogenannter Dreistelliger). Deswegen ist die Angabe dieses Codes in der Bedienungsanleitung (moderat ausgedrückt) etwas unglücklich.

    Hoffentlich habe ich mich jetzt verständlich ausgedrückt. Das vorige Statement war wohl etwas zu kurz für Sie als \"DRG-Neuling\". Sorry!

    [size=12]Freundlichen Gruß vom Schorndorfer MDA.

  • Hallo Herr Konzelmann,
    danke für die Antwort.
    Mit anderen Worten ist das DRG Watchdog i.M. nach nicht zu empfehlen!
    Schade ich hatte gehofft mit dem Programm etwas zu finden was das bearbeiten der DRG Rechnungen einfacher macht.:rotwerd:
    MfG

  • Zitat


    Original von DRG Neuling Berlin:
    nicht neben jeder Diagnose auch die ICD oder OPS Daten stehen,

    Hallo,
    darf ich mal fragen, auf welcher Grundlage Sie prüfen, wenn Sie keine Kodes zur Verfügung haben?

    Herzliche Grüsse aus Mittelfranken
    E. Horndasch

    • Offizieller Beitrag

    Hallo DRG-Neuling,

    die einzige Art mit DRG-Rechnungen adäquat umzugehen (egal auf welcher Seite), ist, indem man sich das Wissen aneignet, bzw. vermittelt bekommt. Wer da nicht von Anfang an dabei war und sich entsprechend (mit)gebildet hat, steht heute vor einem ziemlich hohen Berg.
    Eine Software kann einem nur in einem sehr geringen Maß da weiterhelfen, um nicht zu sagen, gar nicht. Die Software die Sie gern hätten gibt es nicht. Es werden mit den gängigen Tools lediglich Vorschläge, Anmerkungen und Plausibilitätshinweise gegeben. Derjenige der dann aber am Bildschirm sitzt muss dann mit seinem Wissen dieses dann alles auf Korrektheit im Sinne von \"auf diese Situation/Fall anwendbar\" überprüfen.
    In Gutachten und Anfragen sehe ich oft die Ausdrucke von solchen Softwares, die dem geneigten Leser, je nach Disposition, herzergreifendes Lachen abfordern oder einen in die Nähe der psychischen Dekompensation treiben.
    Selbstverständlich hilft eine Kodiersoftware, aber auch hier muss man dann die angegebenen Kodes verifizieren. Auch einen Grouper braucht man, der hilft aber nicht, sondern liefert Ergebnisse.
    Deswegen, keine Software ersetzt die nötige Schulung. Hierum sollten Sie sich primär bemühen und ggf. Ihren Arbeitgeber über die Notwendigkeit informieren (wenn dies nicht bereits getan wurde). Viel Erfolg!