Ausländische Patienten die zum Zwecke der Behandlung einresen

  • Hallo!

    Hat jemand Informationen darüber, wie man mit ausländischen Patienten, die zum Zwecke einer medizinischen Behandlung, z.B. Akut-PTCA, einreisen, abrechnungstechnisch verfährt?
    Wir hatten den Fall bisher 2x im letzten Jahr und haben die Fälle mit E 111 als DRG innerhalb des Budgets abgerechnet.
    Nun ist es ja aber so, dass diese Fälle auf Verlangen außerhalb des Budgets vergütet werden können, was Sinn macht, vor allem wenn es mehr Pat. werden.
    Weiß jemand, wie man dann vorgeht? Es ist mir nicht gelungen darüber richtig verläßliche Information zu bekommen.
    Rechnet man weiterhin DRGs nun über EHIC ab und beantragt (vorher?, nachher?)) die Herausnahme aus dem Budget?
    Für Anregungen und Infos bin ich sehr verbunden.

    [arial]MfG

    [c=blue]Leisure 17[/c][/arial]

  • Guten Tag eki 1

    Zitat


    Original von eki1:
    .. ausländischen Patienten, die zum Zwecke einer medizinischen Behandlung, z.B. Akut-PTCA, einreisen..


    Medizinisch ist Ihr Beispiel sicher nicht die Regel.

    Aber zu Ihrer Frage. Eine konkrete Antwort kann ich Ihnen nicht geben. Sollten auch andere Forumsmitglieder nicht dienen können, so sollten Sie bei Ihrer Krankenhausgesellschaft bzw. bei der DKG nachfragen.

    Eventuell bietet Ihnen Punkt 6 dieses Links eine Hilfestellung.

    Mit freundlichen Grüßen

    D. Duck

  • Guten Tag eki1,

    auch ich bin der Ansicht von Herrn Duck, dass das von Ihnen genannte Beispiel medizinisch eher ungewöhnlich ist.

    Gemäß § 3 Abs. 3 Satz 3 Nr. 1f KHEntgG hätte das Budget bereits für das Jahr 2004 um die \"Kosten für Leistungen für ausländische Patienten\" vermindert werden können - sofern das Krankenhaus dieses gefordert hätte.

    Da diese Budgetbereinigung seinerzeit offenbar nicht vorgenommen wurde, sehe ich gewisse Probleme, nunmehr noch eine Budgetminderung einzufordern, um zukünftig alle (elektiven) Leistungen für ausländische Patienten regelhaft ausserbudgetär abrechnen zu können. Andererseits könnte es vor dem Jahre 2004 im Krankenhaus überhaupt keine ausländischen Patienten gegeben haben.

    Ich rege an, diese Problematik zum Thema des Strukturgespräches und/oder der Budget-/Entgeltverhandlung zu machen.

    Gruß

    Der Systemlernende

  • Hallo Forum,

    gem. § 4 Abs. 2 Nr. 1 f) i. V. m. Abs. 3 Nr. 1 und Abs. 10 KHEntgG ist zumindest bis 2008 der Fall geklärt.
    Das Krankenhaus gibt eine einseitige Willenserklärung ab, betreffende Patienten nicht mehr innerhalb des Budgets abzurechnen. Über die Höhe der Ausgliederung wird man sich im Rahmen der Budgetverhandlungen unterhalten müssen. Insbesondere wäre die spannende Frage zu beantworten, ob die nunmehr auszugliedernden Leistungen im Gesamtbetrag 2004 (oder auch 2005?) enthalten waren oder nicht.
    Ob nun eine Akut-PTCA den Kriterien entsprechen kann, vermag ich nicht abschließend zu beurteilen. Nach meinem Bauchgefühl müsste das Krankenhaus schon enorm nah an der Grenze liegen, damit der Patient extra für die Behandlung einreist, oder?

    Gruß

    Norbert Schmitt

  • Zitat


    Original von Schmitt:
    Ob nun eine Akut-PTCA den Kriterien entsprechen kann, vermag ich nicht abschließend zu beurteilen. Nach meinem Bauchgefühl müsste das Krankenhaus schon enorm nah an der Grenze liegen, damit der Patient extra für die Behandlung einreist, oder?


    Hallo Herr Schmitt,
    so selten ist das garnicht, wenn man die grenznahen KH betrachtet. Es gibt zahlreiche Patienten aus Österreich, welche in strukturschwachen Gebieten auf die Nachbarkrankenhäuser, beispielsweise, Altötting, Simbach, Passau ausweichen. Dort hat die Ausgliederung schon eine mengenmäßige Bedeutung.
    Gruß

    Dr.Gerhard Fischer
    Medizincontroller/Frauenarzt

  • Zitat

    ... Nach meinem Bauchgefühl müsste das Krankenhaus schon enorm nah an der Grenze liegen, damit der Patient extra für die Behandlung einreist, oder?

    Tut es, und tatsächlich ist es für die die Leute die kommen (sie werden mit NA im RTW gebracht) lebensrettend (akut PTCA).
    Es kam erstmals im Jahr 2005 vor, damals waren es gerade mal 2 Patienten, das österreichische Krankenhaus war einfach verzweifelt, dass es seinen Pat. nicht helfen konnte und hat einfach mal angefragt. Weil wir Kapazität hatten, haben die Ärzte, ohne über irgendwelche abrechnungstechnischen Dinge nachzudenken \"Ja\" gesagt. Nun waren die so begeistert, dass sie anfingen weitere Pat. zu schicken und würden das gerne ausbauen.
    Na ja und nun sollte man natürlich schon klären, wie man das korrekt und mit dem entsprechenden wirtschaftlichen Erfolg macht.

    [arial]MfG

    [c=blue]Leisure 17[/c][/arial]

  • Hallo eki1,

    so wie Sie das beschreiben, stellt sich mir erstmal die Frage nach der Definition von Patienten die zur Behandlung aus dem Ausland einreisen. Von einer Einreise kann man in Ihrem Fall eigentlich nicht sprechen sondern wohl eher von einer notwendigen Verlegung.

    Die Definition eines Ausländischen Patienten der zur Behandlung einreist wäre für mich eher so: Patient kann in seinem Land nicht behandelt werden und reist selbständig an um sich in einem Fachkrankenhaus behandeln zu lassen. Eine Verlegung, weil das 1. Krankenhaus nicht behandeln kann, gehört m.E. nicht dazu. Wenn die Krankenkassen Ihr Vorhaben unterstützen, dann würde ich auf jeden Fall die Kosten aus dem B2 ausgliedern und extrabudgetär abrechnen.

    Gruss

    Pandur

    :a_link:

  • Zitat


    Original von Pandur:

    Von einer Einreise kann man in Ihrem Fall eigentlich nicht sprechen sondern wohl eher von einer notwendigen Verlegung.

    Guten Abend,

    nur, damit begrifflich nix durcheinandergeht (zu den abrechnungstechnischen Aspekten ist ja schon viel gesagt worden): von Verlegung würde ich schon deswegen nicht sprechen, weil Verlegung vor dem Hintergrund der KFPV ein Begriff ist, der den Patiententransfer zwischen deutschen Krankenhäusern beschreibt - mit all den erlöstechnischen Konsequenzen. Umgekehrt würde auch wohl niemand einen Transfer in umgekehrter Richtung nach §301 mit dem Kürzel für Verlegung kennzeichnen.

    Gruß aus DU
    Dr. med. Andreas Sander
    Evangelisches und Johanniter
    Klinikum Niederrhein

  • Hallo,

    ich weiss nicht wie die Abrechnungsregeln z.B. in Österreich aussehen, aber bei uns im Gesetz steht FPV 06 §3 (1) Verlegung in ein anderes Krankenhaus. Von deutschen Krankenhäusern ist hier nicht die Rede. Ich kenne die Gesetzestexte allerdings auch nicht auswendig und daher kann es sein, dass irgendwo anders steht, dass nur eine Verlegung zwischen deutschen Krankenhäusern möglich ist. (Die Vereinbarung besteht zwischen deutschen Verbänden meinen Sie vielleicht das?) Von einer Einreise aus dem Ausland zur Behandlung kann man nach o.g. Tatbestand m.E. nicht sprechen. Dann müsste es sich hierbei um eine Grauzone handeln.

    Bei der Abrechnung in einem anderen Krankenhaus (Möglicherweise mit anderen Abrechnungsbestimmungen / Gesetz) würde ich davon ausgehen, dass es sich ähnlich verhält wie vor 3 Jahren bei einer Verlegung zwischen BPflV und KHEntgG.

    Es ist aber noch früh, ich kann mich also irren.

    Gruss

    Pandur

    :zzz: