Liebe KollegInnen,
wir haben eine kleine neurologische Abteilung und einen großen psychiatrischen Bereich. Wem ist bekannt, wie die Verlegungsmodalitäten ausgestaltet sind ?
Wir verlegen intern hin und wieder von der Psychiatrie in die Neurologie oder umgekehrt, was sich auch fachlich durchaus evident begründen lässt. Generieren wir damit zwei Fälle, also DRG-Erlöse in der Neurologie und tagesgleiche Pflegesätze in der Psychiatrie ?
Zusätzlich bekommen wir von einer operierenden Nachbarklinik PatientInnen zur präoperativen neurologischen Diagnostik, die hier einige Tage behandelt werden. Sind dies - unabhängig von der möglichen Frage einer ambulanten Leistungserstellung - (auch) zwei getrennte Fälle oder wird es eine DRG-Vergütung geben, die dann aufzuteilen ist ? Wie würde ein möglicher "Aufteilungsschlüssel" definiert sein ? Wo sind die sachlichen Grundlagen nachzulesen bzw. wann werden sie wo publiziert ?
Vielen Dank für alle Tipps und Hinweise,
mit herzlichen Grüßen
H. Popp