Diagnose Karzinom --> Operation nach 2 Wochen

  • Aktuelles Problem, das immer wieder kehrt.

    Coloncarzinom oder Magencarzinom wird internistisch diagnostiziert wegen Kachexie / Anämieabklärung.
    Patient nach Diagnostik entlassen, 2 Wochen später Aufnahme zur Operation

    Sind die Fälle getrennt zu rechnen?
    Immerhin Karzinomdiagnose mit * Kennzeichnung

    Oder ist in der Folge M --> O Fall dies ausgenommen?

    Für eine Antwort vielen Dank


    Wali
    OA Gastroenterologie

    • Offizieller Beitrag

    Guten Tag,

    was meinen Sie mit \"Immerhin Karzinomdiagnose mit * Kennzeichnung\"?
    Es kommt darauf an, ob eine DRG von der Wiederaufnahmeregel ausgenommen ist. Wird z.B. ihr 1. Fall der G60B, der 2. Fall der G18Z zugeordnet, werden Sie die Fälle zusammenlegen müssen. Es liegt dann die Partitionsfolge innerhalb der vorgegebenen Frist vor und es gibt hier keine Kennzeichnung zur Ausnahme im FP-Katalog (Spalte 13, Hauptabteilung).

    Mit freundlichen Grüßen

    D. D. Selter

    Ärztlicher Leiter Medizincontrolling

    Berufsgenossenschaftliche Unfallklinik Murnau

  • Guten Morgen Herr Wali,

    Herr Selter hat den Umgang mit § 2 der FPV 2006 vollkommen korrekt beschrieben.

    Sollte unter diesen Umständen keine Fallzusammenführung möglich sein, so ist jedoch zu fragen
    - warum die Behandlung nicht in einem stationären Aufenthalt durchgeführt wurde
    und
    - ob eine Fallfortsetzung nach § 1, Absatz 7 der FPV vorliegt.

    Mit freundlichen Grüßen

    D. Duck

  • Hallo Forum, Herr Selter,
    ich bin verwirrt...im Fallpauschalenkatalog ist die G60B in Spalte 13 mit einem * von der Wiederkehrerregel ausgenommen - deshalb habe ich alle Fälle dieser Konstellation nicht zusammengeführt.
    Die Fußnote 4 in Spalte 13 besagt doch, daß eine Zusammenfassung von Fällen bei Wiederaufnahme in dasselbe Krankenhaus nach § 2 Abs. 1 und 2 nicht erfolgt....
    ????
    erwartungsvoll
    M. Siehoff

  • Hallo, ich wollte gerade in diesem Moment auch anmerken, dass keine Fallzusammenführung erfolgen muss.
    Und die Frage von D.Duck ist auch NICHT zu stellen, das liegt ganz im Belieben des Patienten, wann er sich einer Operation unterziehen möchte.
    Und bitte jetzt auch keine Hinweise, dass es sich um eine Beurlaubung handelt. Erstens ist es keine Beurlaubung und zweitens wären es bei onkologischen Patienten trotzdem zwei Fälle, darauf haben sich die Selbstverwaltungspartner geeinigt!
    siehe:
    http://www.g-drg.de/service/downlo…_22_12_2005.pdf

    Mit freundlichen Grüßen

    Dr. Rolf Bartkowski
    Arzt f. Chirurgie, Med. Informatik
    Berlin

    • Offizieller Beitrag

    Hallo,

    Verwirrung berechtigt!

    Kann es erklären: Mein Einstellung der Bildgröße der Excel-Datei des FP-Katalogs ist so gewählt, dass ich alle Spalten sehen kann. Dummerweise ist aber Spalte 13 bei mir so breit (in der Anschau so breit wie Spalte 12, aber abgehackt), dass ich die Kreuze gar nicht sehe (sind weiter rechts).

    Faulheit, die bestraft wird!

    Habe den Ausschnitt angepasst, bin wieder im Bilde....