Kodierung NDs bei Laborkontrollen

  • Hallo Forum.

    Ein Fall aus 2004.

    Pat mit Harnwegsinfekt durch S. aureus und Pseudomonas, Prostata Ca, Panzytopenie und Niereninsuffizienz (der Kürze wegen nur die CCL relevanten NDs) bei uns.

    DRG -> L63A

    HWI wurde therapiert, die NDs wurden diverse Male kontrolliert.
    Seit 2005 reichen Laborkontrollen ja nicht mehr aus, aber in 2004 waren doch nicht näher definierte diagnostische Maßnahmen, also auch Laborkontrollen, ausreichend als Begründung zur Kodierung dieser NDs?
    Oder täusche ich mich da??

    Diese PKV will das nämlich nicht anerkennen. (\"Standardlaborwerte stellen keine ressourcenrelevante Tätigkeitenm dar\" ????? )

    Hat jemand ähnliche Erfahrungen gemacht? Oder weiß jemand, ob es dazu schon Gerichtsurteile gibt??

    Für Anregungen und Hinweise wäre ich wirklich dankbar, will den Fall endlich abschließen.
    :t_teufelboese: :t_teufelboese: :t_teufelboese:

    Gruß
    papiertiger

    Sport: eine Methode, Krankheiten durch Unfälle zu ersetzen.

  • Hallo,
    bei diesen Diagnosen handelt es sich ja nun nicht um einfache \"Kontrollen\", sondern diese Diagnosen beeinflussen ja das Management des Patienten in erheblichem Maße, z.B. hat man vielleicht statt einer 1-Tages-Harnwegsinfekttherapie bei Panzytopenie eine Woche mit i.v.-Antibiose therapiert. Oder man hat bilanziert bei Niereninsuffizienz und Infusionstherapie. Und schon sind es eben nicht mehr nur Laborkontrollen. Da kann man nur raten: Akte anschauen, Ärzte fragen!

    Viel Erfolg!
    P. Dietz